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Beschluss: Der Rat der Stadt Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. ein Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren an einem ca. 6.000 m² großen Grundstück, das im der Beschlussvorlage beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt ist – Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 6, Gemarkung Ochtmissen – gelegen an der Vögelser Straße – bestellt. Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,-- /m² auszugehen, der mit 5% zu verzinsen ist. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und so lange die Fläche zu satzungsgemäßen Zwecken des Kleinkaliber Schützenvereins Ochtmissen von 1953 eV. genutzt wird. Die bauliche Gestaltung hat einvernehmlich mit der Stadt Lüneburg zu erfolgen, der Erbbaurechtsvertrag kann erst nach Herstellung des Einvernehmens beurkundet werden. (14, 64) |
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