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Auszug - Bestellung von Erbbaurechten  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2005    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1673/05 Bestellung von Erbbaurechten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SohlAktenzeichen:233192
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Beteiligt:Alter Bereich 23 - Grundstückswirtschaft
Bearbeiter/-in: Sohl, Jürgen   
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. ein Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren an einem ca. 6.000 m² großen Grundstück, das im der Beschlussvorlage beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt ist – Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 6, Gemarkung Ochtmissen – gelegen an der Vögelser Straße – bestellt. Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,-- /m² auszugehen, der mit 5% zu verzinsen ist. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und so lange die Fläche zu satzungsgemäßen Zwecken des Kleinkaliber Schützenvereins Ochtmissen von 1953 eV. genutzt wird. Die bauliche Gestaltung hat einvernehmlich mit der Stadt Lüneburg zu erfolgen, der Erbbaurechtsvertrag kann erst nach Herstellung des Einvernehmens beurkundet werden.

 

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