Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem
Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche
zur Größe von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung
Ochtmissen ein auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt. Bei
der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm,
welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des
Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für
satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht
gewinnorientierte Zwecke genutzt wird. (14,
64) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |