Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg ist Eigentümerin der in Lüneburg, Vögelser Straße 20 A,
gelegenen Flächen. Es handelt sich hier um das Flurstück 57 der Flur 6 der
Gemarkung Ochtmissen zur Größe von 29.797 qm. Dieses
Grundstück ist seit 1990 an den Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. –
nachfolgend OSV – verpachtet. Der OSV hat auf dem Areal eine Sportstätte,
bestehend aus Sportplätzen, einem Festplatz sowie ein Vereinsheim nebst
Parkplätzen geschaffen. Im
Hinblick auf den Erhalt dieser Anlagen sowie insbesondere Zukunftsinvestitionen
beantragt der OSV nunmehr die Bestellung eines Erbbaurechtes an einer
Teilfläche zur Größe von etwa 7.500 qm gemäß beigefügtem Lageplan. Bestandteil
dieser Teilfläche ist das Vereinsheim sowie die Parkplätze. Dem
OSV wird durch die Erbbaurechtsbestellung die Bewilligung und Absicherung von
Zuschüssen und sonstigen Finanzierungshilfen wesentlich erleichtert.
Gleichgelagerte Erbbaurechtsbestellungen hat die Stadt Lüneburg inzwischen auch
bei anderen Sportvereinen vorgenommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass die Stadt Lüneburg dem Ochtmisser
Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe
von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen ein
auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt. Bei
der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm,
welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des
Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für
satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht
gewinnorientierte Zwecke genutzt wird. |
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