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Vorlage - VO/1717/05  

 
 
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Osterloh
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
02.11.2005 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg ist Eigentümerin der in Lüneburg, Vögelser Straße 20 A, gelegenen Flächen. Es handelt sich hier um das Flurstück 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen zur Größe von 29.797 qm.

 

Dieses Grundstück ist seit 1990 an den Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. – nachfolgend OSV – verpachtet. Der OSV hat auf dem Areal eine Sportstätte, bestehend aus Sportplätzen, einem Festplatz sowie ein Vereinsheim nebst Parkplätzen geschaffen.

 

Im Hinblick auf den Erhalt dieser Anlagen sowie insbesondere Zukunftsinvestitionen beantragt der OSV nunmehr die Bestellung eines Erbbaurechtes an einer Teilfläche zur Größe von etwa 7.500 qm gemäß beigefügtem Lageplan. Bestandteil dieser Teilfläche ist das Vereinsheim sowie die Parkplätze.

 

Dem OSV wird durch die Erbbaurechtsbestellung die Bewilligung und Absicherung von Zuschüssen und sonstigen Finanzierungshilfen wesentlich erleichtert. Gleichgelagerte Erbbaurechtsbestellungen hat die Stadt Lüneburg inzwischen auch bei anderen Sportvereinen vorgenommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportplatz-Ochtmissen (85 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass die Stadt Lüneburg dem Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen ein auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt.

 

Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm, welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht gewinnorientierte Zwecke genutzt wird.