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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES bittet zu
prüfen, ob der Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP ein eigenständiger Antrag
sein könnte. Er beziehe sich eher grundsätzlich auf das Modellkommunengesetz
und nicht wie der Antrag seiner Fraktion auf die Beibehaltung von Standards
beim Bau von Spielplätzen und Kitas. Stadtdirektor
KOCH erklärt, ein
Änderungsantrag liege durchaus auch dann vor, wenn er dem ursprünglichen Antrag
letztlich entgegenwirke. Ratsherr
NOWAK erläutert den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Den Eltern und Fachkräften in den
Kitas fehle das Vertrauen, dass ohne gesetzliche Mindestvorschriften künftig
bei Neu- und Umbauten die notwendigen Bewegungsspielräume für Kinder
eingehalten werden. Von allen Bundesländern weise das Land Niedersachsen seinen
Kommunen den geringsten Landesfinanzanteil für Kitas zu. Gleichzeitig müssten
aber dringend viele Verbesserungen im räumlichen und pädagogischen Bereich
umgesetzt werden. Um kurzfristige Problemsituationen zu lösen, könne auch
einmal von gesetzlichen Mindeststandards abgewichen werden, dies dürfe aber
nicht zur Regel werden. Notlösungen dürften nicht zu längerfristigen
Übergangslösungen werden. Die generelle Befreiung von Raumstandards breche eine
Tabugrenze. Gerade Lüneburg als junge, wachsende Stadt sollte sich deshalb eine
Selbstverpflichtung hinsichtlich der auch künftigen Einhaltung der bisher
geltenden Mindeststandards beim Neu- und Umbau von Spielplätzen und
Kindertagesstätten auferlegen. Der Oberbürgermeister habe in der Presse bereits
angekündigt, dass die Stadt die bisherigen Standards beibehalten wolle. Es wäre
gut, wenn der Rat diese Haltung unterstützen und dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen würde. Ratsherr
HAGELS entgegnet,
natürlich sei Lüneburg familienfreundlich und wolle dies auch weiterhin
bleiben. Die Stadt habe jetzt allerdings die Möglichkeit, in einer
Erprobungsphase als Modellregion für mehr Handlungsfreiheit den Abbau
bürokratischer Vorschriften umzusetzen. Das sei etwas, das viele Bürgerinnen
und Bürger schon lange gefordert hätten. Wenn es sie jetzt selbst betreffe,
scheinen einige aber offenbar nicht mehr damit einverstanden zu sein. Ein Abbau
von Vorschriften könne aber nicht ordentlich evaluiert werden, wenn von
vornherein bestimmte Bereiche in Frage gestellt werden. Der Rat und die
Stadtverwaltung hätten in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass bei der
Planung und dem Bau von Kitas und Spielplätzen verantwortungsvoll vorgegangen
werde und die Betroffenen eng in die Planungen einbezogen werden. Es sei nicht
einsehbar, weshalb Rat und Stadt dieses verantwortungsbewusste Handeln jetzt
ändern sollten, nur weil ihnen mit dem Modellkommunengesetz mehr
Eigenverantwortung übertragen werde. Seine Fraktion wolle sich dem
Evaluationsprojekt nicht verschließen, sondern daran mitwirken. Letztendlich
entscheide nach der Evaluationsphase der Landtag ob es künftig eine globale
Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume geben werde, oder nicht. Beigeordneter
ALTHUSMANN
konstatiert, die Behauptung der Grünen, dass hier der Kernbereich pädagogischer
Standards ausgehöhlt werden solle, sei schlicht falsch. Das Modellkommunengesetz
sei Teil einer umfassenden Entbürokratisierungsoffensive und Verwaltungsreform
in Niedersachsen. Lüneburg sei mit wenigen anderen Städten ausgewählt worden,
an dem Modellprojekt teilzunehmen, in dem den Kommunen mit Vorsicht und
Augenmaß mehr Freiheiten im Rahmen einer kommunalen Selbstverwaltung
zugestanden werden. Sie könnten jetzt bestimmte Standards selbst festlegen. Er
sei allerdings sicher, dass die Verwaltung nicht gegen die Standards im
bestehenden Kindertagesstättengesetz verstoßen könnte, ohne dass es der Rat
mitbekommen und ablehnen würde. Die Verwaltung plane aber solche
Standardverschlechterungen gar nicht. Erstaunlich sei, dass in Ländern wie
Italien oder Frankreich, die einen viel kinderfreundlicheren Eindruck machen
als Deutschland, solch detaillierte Durchführungsverordnungen nicht existieren.
Der Landtag werde voraussichtlich im Dezember das Modellkommunengesetz
verabschieden und davon seien neben dem Kita-Bereich einige weitere Bereiche
betroffen, z.B. Personalvertretung, Bauordnung, Naturschutz usw. Einige
Kommunen und Verbände hätten dem Landtag bereits mitgeteilt, dass sie dem
Modell sehr positiv gegenüberstehen und daran konstruktiv-kritisch mitarbeiten
werden. Es wäre falsch, sich nicht an dem Modellversuch zu beteiligen, weil
dabei eventuell Bestimmungen betroffen sind, die man erhalten möchte. Auch in
Lüneburg werde man zu gemeinsam vom Oberbürgermeister und dem Rat getragenen
Lösungen kommen. Lüneburg bleibe nach wie vor eine kinderfreundliche Stadt. Ratsherr
SOLDAN meint,
Mindeststandards hätten häufig den Nachteil, dass sie irgendwann als
Höchstwerte angesehen werden und darüber hinaus nicht viel mehr getan werde.
Insofern sei es besser, frei gestalten zu können und kreativ zu guten, von
allen akzeptierten Lösungen kommen zu können, die zum Teil qualitativ
hochwertiger seien. Ein gutes Beispiel sei der Kindergarten in Häcklingen. Die
Festlegung von Mindeststandards unterdrücke außerdem teilweise private
Initiativen der Kinderbetreuung, wenn die Räumlichkeiten dem nicht entsprächen. Ratsherr
MEIHSIES erwartet
ein Bekenntnis des Rates, dass dieser auch künftig die zum Wohle der Kinder
ermittelten Mindeststandards bei der Kita- und Spielplatzplanung einhalten
werde, auch wenn diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben seien. Wenn er das
künftig sowieso tun wolle, wäre es unschädlich, das jetzt zu beschließen. Das
Bündnis für Familien habe die Streichung der gesetzlichen Mindeststandards in
den Modellkommunen öffentlich kritisiert und plane in Hannover eine
Demonstration dagegen. Aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag seiner
Fraktion gehe seiner Meinung nach deutlich hervor, mit welchen
Standardeinschränkungen in Zukunft im Kita- und Spielplatzbau gerechnet werde
müsse. Die Grünen seien ebenfalls für eine Flexibilisierung der Verwaltung in
bestimmten Bereichen. Was in den Modellkommunen jetzt geschehe, sei maßgeblich
richtungsweisend dafür was später im ganzen Land Niedersachsen umgesetzt werde.
Er warne jedoch davor, die Ergebnisse von Kommunen, denen es finanziell
einigermaßen gut gehe und die ein Bekenntnis zu Familien und Kindern ablegen
wie Lüneburg, pauschal auf alle anderen zu übertragen, die möglicherweise nicht
so eingestellt sind. Ratsherr
ZIEGERT entgegnet,
es gehe beim Modellkommunengesetz nur darum, die überzogene Gängelung der
Verwaltung durch Vorschriften abzubauen. Pädagogische Standards seien davon
überhaupt nicht betroffen. Die Verwaltung habe zugesagt, dass die Kitas nach
wie vor kindgerecht erstellt werden. Es wäre sinnlos, sich von vornherein zu
binden und von der angebotenen Freiheit gar nicht erst Gebrauch zu machen. Stadtdirektor
KOCH betont, das
Kindertagesstättengesetz bleibe auch in den Modellkommunen weiterhin in Kraft,
lediglich eine Durchführungsverordnung solle in Teilen modifiziert werden. Es
würden eindeutig keine Standards abgebaut. Die Stadt unterschreite
beispielsweise mit 23 statt 25 Kindern schon seit einigen Jahren die maximale
Gruppenstärke und baue in den meisten Fällen, was die Quadratmeterzahl pro Kind
betreffe, deutlich über dem Mindeststandard. Er benennt einige konkrete
Beispiele, die zeigen, dass es der Stadt offensichtlich nicht darum gehe, am
Minimum zu planen und den Standard künftig herabzusetzen. Das neu gegründete Lokale
Bündnis für Familien habe den Wunsch geäußert, alternative Betreuungsformen für
Kinder zu entwickeln. Dabei sollten durchaus auch einmal kurzzeitige, flexible,
niedrigschwellige oder unkonventionelle Angebote im Konsens mit den Eltern und
natürlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ausprobiert werden
können. Das wäre mit den zur Zeit bestehenden engen Vorschriften kaum möglich. Bürgermeisterin
SCHELLMANN
bekräftigt, es komme nicht auf Bekenntnisse, sondern auf Taten an. Der Rat und
die Stadt würden schon seit Jahren Wert darauf legen, in Lüneburg Kinderbetreuung
auf einem hohen Niveau anzubieten und stetig zu verbessern. Aus welchem Grund
sollte man jetzt davon abweichen, nur weil Vorschriften wegfallen, die man
sowieso größtenteils übererfülle. Es sei lächerlich, hervorragende Kindergärten
schließen zu müssen, weil sie irgendeiner Zahl in diesen Vorschriften nicht
ganz entsprächen. Dies sei aber vor einigen Jahren geschehen, als die Engländer
die Kasernen geräumt hätten. Man könne die jeweiligen Gegebenheiten mit den
Eltern diskutieren und diese mitentscheiden lassen, wie ihre Kinder
untergebracht werden. Beigeordneter
DÖRBAUM meint, der
Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP enthalte alles Wichtige und unterstütze das
Modellkommunenprojekt. Er appelliert an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen,
sich dem Änderungsantrag anzuschließen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen den Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP. Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist damit mehrheitlich im gleichen
Stimmenverhältnis abgelehnt. (V,
56, VI, 7) |
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