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Vorlage - VO/1765/05  

 
 
Betreff: Einsatz eines Zinssicherungsinstrumentes (Zinsswap)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kipke
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Von Seiten der Verwaltung ist es vorgesehen, im Dezember diesen Jahres erstmals ein Zinssicherungsgeschäft abzuschließen, um die Zinskosten in den nächsten Jahren für einen Sockelbetrag der Liquiditätsstützung niedrig und kalkulierbar zu halten.

 

Zum 01.12. wird ein Volumen von rd. 20,0 Mio. Euro an Liquiditätsstützungsmitteln zur erneuten Aufnahme frei. Dieses Volumen sollte angesichts des derzeitigen Zinsniveaus und der zu erwartenden steigenden Tendenz innerhalb der nächsten Wochen in voller Höhe durch Neuaufnahmen ersetzt werden. Es bestände damit Möglichkeit Kassenkreditaufnahmen in Höhe von rd. 20,0 Mio. Euro mit einem Zinssicherungsgeschäft, einem Zinsswap, zu verknüpfen.

 

Hierbei würde der Kassenkredit in Höhe von 20,0 Mio. Euro wie bisher, gemäß einer Konditionsausschreibung beim günstigsten Bieter aufgenommen werden, völlig unabhängig von dem zeitgleich abzuschließenden Zinsswap. Mit dem Unterschied, dass der Kassenkredit auf der Basis des 3- oder 6-Monats-Euribor mit einer entsprechenden Laufzeit aufgenommen wird.

 

Der Zinsswap wird als autarkes Rechtsgeschäft getrennt von der Konditionsabfrage des Kassenkredites ausgeschrieben und abgeschlossen.

 

Mit dem Zinsswap kann sich die Stadt einen festen Zinssatz für eine Liquiditätsstützung langfristig sichern. Sofern die Kreditdaten genau mit den Daten des Zinsswaps übereinstimmen, hat die Stadt per Saldo einen Zinsaufwand in Höhe des Swap-Festzinssatzes von derzeit rd. 2,97 % p. a. zzgl. Kreditmarge für die Dauer von 5 Jahren.

 

Der Zinsswap besteht unabhängig vom Grundgeschäft der Kassenkreditaufnahme. Zahlungen werden separat abgewickelt. Der Zinsswap erlischt nicht, wenn das Grundgeschäft wegfällt. D. h. sofern wider Erwarten zeitweise keine Liquiditätsstützung notwendig werden sein sollte, kann der Zinsswap auch ohne Hintergrundgeschäft weiterlaufen. Es verändert sich jedoch dann der Risikocharakter des Zinsswaps.

 

Voraussetzung für den Abschluss eines Zinsswap sind folgende Einschätzungen:

 

Ein fest bestimmbarer Sockelbetrag an Kassenkrediten wird in der Swap-Laufzeit benötigt.

Bei derzeit in Anspruch genommenen festen Kassenkredite von 80,0 Mio. Euro und einem berechneten Höchstbetrag von 105,0 Mio. Euro ist davon auszugehen, dass 20,0 Mio. Euro längerfristig als Kassenkredite vorhanden sein müssen.

 

Das aktuelle Zinsniveau wird als günstig eingeschätzt und es wird eher von steigenden Zinssätzen in den nächsten Jahren ausgegangen.

Das derzeitige Zinsniveau befindet sich auf einem historischen Tiefststand. Selbst die Tiefststände aus dem Jahr 1999, die bei der Stadt Lüneburg zu vorzeitigen Zinsvereinbarungen sinnvoll genutzt werden konnten sind unterschritten. Auch wenn bei dem Zeitpunkt und der Geschwindigkeit der Zinssteigerung Uneinigkeit herrscht besteht doch Einvernehmen bei den Analysten, dass das Zinsniveau steigen wird. In den ersten Oktoberwochen ist das Zinsniveau für langfristige Geldgeschäfte bereits deutlich gestiegen, ob diese Tendenz anhält ist allerdings nicht vorhersagbar.

 

Es soll ein längerfristiger Schutz gegen steigende Zinskosten aufgebaut werden.

Die Zinskosten für Kassenkredite konnten trotz gestiegener Inanspruchnahme der Kassenkredite durch aufgelaufene Defizite und positiven, wie negativen Zinsschwankungen mittlerweile über 4 Jahre stabil gehalten werden. Um dies möglichst lange zu gewährleisten und auch bei Zinssteigerungen am Markt diese nicht in gleichem Maße zu Lasten des städtischen Haushaltes in Kauf nehmen zu müssen bietet sich die Möglichkeit eines Zinssicherungsgeschäftes in Form eines Zinsswaps an.

 

 

Kassenkreditzinsen in den Jahren:

2002                        2.188.963,06 Euro                        (100,00 %)

2003                        2.282.889,13 Euro                        (+  4,29 %)

2004                        2.280.560,26 Euro                        (-   0,10 %)

2005 vorauss. rd.                        2.300.000,00 Euro                        (+  0,85 %)

 

 

Durch einen Zinsswap wird es möglich, für einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten (längste Kassenkreditaufnahme gem. Duldungsverfügung der Kommunalaufsicht) eine Zinssicherung für einen Sockelbetrag an Kassenkrediten vorzunehmen. Ein Zinsswap mit einer Laufzeit von 5 Jahren ist derzeit nur geringfügig teurer als ein Kommunaldarlehen für Investitionen mit einer 5-jährigen Zinsbindung.

 

Es ist zweifelsfrei so, dass zum jetzigen Zeitpunkt durch die Absicherung mit einem Zinsswap höhere Zinskosten entstehen, als bei einer Steuerung der Kassenkreditaufnahmen nach dem bisherigen und auch bewährten Stil. In zukünftigen Jahren kann jedoch eine nicht unbeträchtliche Zinsersparnis durch einen Zinsswap erzielt werden.

 

Das Augenmerk ist deshalb vielmehr auf den Zeitraum zu legen, der jenseits des Jahres 2006 liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Zeitraum ab 2007 (bis 2010) der jetzt gesicherte Zinssatz sich dann als günstig herausstellen wird, ist als relativ hoch einzuschätzen, betrachtet man z. B. die Zinsbewegungen innerhalb der letzten 5 Jahre (Anlage – Euriborsätze der Laufzeiten: 1 Woche bis 12 Monate).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                   30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:         p.a. rd. 600.000

d)      Haushaltsrechtlich gesichert: ja

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:                     91600.87700

            Haushaltsjahr:                       2006

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Erläuterung eines Zinsswap

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zinsswap Anlage zur Vorlage (80 KB) PDF-Dokument (52 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, noch im Jahr 2005 ein Zinssicherungsinstrument in Form eines Zinsswaps einzusetzen, um die Kassenkreditzinsen für einen Sockelbetrag an Liquiditätsstützung von 20,0 Mio. Euro für die nächsten Jahre kalkulierbar und auf dem derzeitigen Zinsniveau zu halten.