Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Von Seiten der Verwaltung ist es vorgesehen, im Dezember
diesen Jahres erstmals ein Zinssicherungsgeschäft abzuschließen, um die
Zinskosten in den nächsten Jahren für einen Sockelbetrag der
Liquiditätsstützung niedrig und kalkulierbar zu halten. Zum 01.12. wird ein Volumen von rd. 20,0 Mio. Euro an Liquiditätsstützungsmitteln zur erneuten Aufnahme frei. Dieses Volumen sollte angesichts des derzeitigen Zinsniveaus und der zu erwartenden steigenden Tendenz innerhalb der nächsten Wochen in voller Höhe durch Neuaufnahmen ersetzt werden. Es bestände damit Möglichkeit Kassenkreditaufnahmen in Höhe von rd. 20,0 Mio. Euro mit einem Zinssicherungsgeschäft, einem Zinsswap, zu verknüpfen. Hierbei würde der Kassenkredit in Höhe von 20,0 Mio. Euro
wie bisher, gemäß einer Konditionsausschreibung beim günstigsten Bieter
aufgenommen werden, völlig unabhängig von dem zeitgleich abzuschließenden
Zinsswap. Mit dem Unterschied, dass der Kassenkredit auf der Basis des 3- oder
6-Monats-Euribor mit einer entsprechenden Laufzeit aufgenommen wird. Der Zinsswap wird als autarkes Rechtsgeschäft getrennt von
der Konditionsabfrage des Kassenkredites ausgeschrieben und abgeschlossen. Mit dem Zinsswap kann sich die Stadt einen festen Zinssatz
für eine Liquiditätsstützung langfristig sichern. Sofern die Kreditdaten genau
mit den Daten des Zinsswaps übereinstimmen, hat die Stadt per Saldo einen
Zinsaufwand in Höhe des Swap-Festzinssatzes von derzeit rd. 2,97 % p. a. zzgl.
Kreditmarge für die Dauer von 5 Jahren. Der Zinsswap besteht unabhängig vom Grundgeschäft der
Kassenkreditaufnahme. Zahlungen werden separat abgewickelt. Der Zinsswap
erlischt nicht, wenn das Grundgeschäft wegfällt. D. h. sofern wider Erwarten
zeitweise keine Liquiditätsstützung notwendig werden sein sollte, kann der Zinsswap
auch ohne Hintergrundgeschäft weiterlaufen. Es verändert sich jedoch dann der
Risikocharakter des Zinsswaps. Voraussetzung für den Abschluss eines Zinsswap sind folgende
Einschätzungen: Ein fest bestimmbarer Sockelbetrag an Kassenkrediten wird in
der Swap-Laufzeit benötigt. Bei derzeit in Anspruch genommenen festen Kassenkredite von
80,0 Mio. Euro und einem berechneten Höchstbetrag von 105,0 Mio. Euro ist davon
auszugehen, dass 20,0 Mio. Euro längerfristig als Kassenkredite vorhanden sein
müssen. Das aktuelle Zinsniveau wird als günstig eingeschätzt und es
wird eher von steigenden Zinssätzen in den nächsten Jahren ausgegangen. Das derzeitige Zinsniveau befindet sich auf einem
historischen Tiefststand. Selbst die Tiefststände aus dem Jahr 1999, die bei
der Stadt Lüneburg zu vorzeitigen Zinsvereinbarungen sinnvoll genutzt werden
konnten sind unterschritten. Auch wenn bei dem Zeitpunkt und der Geschwindigkeit
der Zinssteigerung Uneinigkeit herrscht besteht doch Einvernehmen bei den Analysten,
dass das Zinsniveau steigen wird. In den ersten Oktoberwochen ist das
Zinsniveau für langfristige Geldgeschäfte bereits deutlich gestiegen, ob diese
Tendenz anhält ist allerdings nicht vorhersagbar. Es soll ein längerfristiger Schutz gegen steigende
Zinskosten aufgebaut werden. Die Zinskosten für Kassenkredite konnten trotz gestiegener
Inanspruchnahme der Kassenkredite durch aufgelaufene Defizite und positiven,
wie negativen Zinsschwankungen mittlerweile über 4 Jahre stabil gehalten
werden. Um dies möglichst lange zu gewährleisten und auch bei Zinssteigerungen
am Markt diese nicht in gleichem Maße zu Lasten des städtischen Haushaltes in
Kauf nehmen zu müssen bietet sich die Möglichkeit eines
Zinssicherungsgeschäftes in Form eines Zinsswaps an. Kassenkreditzinsen in den Jahren: 2002 2.188.963,06 Euro (100,00 %) 2003 2.282.889,13
Euro (+ 4,29 %) 2004 2.280.560,26
Euro (- 0,10 %) 2005 vorauss. rd. 2.300.000,00 Euro (+ 0,85 %) Durch einen Zinsswap wird es möglich, für einen Zeitraum von
mehr als 48 Monaten (längste Kassenkreditaufnahme gem. Duldungsverfügung der
Kommunalaufsicht) eine Zinssicherung für einen Sockelbetrag an Kassenkrediten
vorzunehmen. Ein Zinsswap mit einer Laufzeit von 5 Jahren ist derzeit nur
geringfügig teurer als ein Kommunaldarlehen für Investitionen mit einer
5-jährigen Zinsbindung. Es ist zweifelsfrei so, dass zum jetzigen Zeitpunkt durch
die Absicherung mit einem Zinsswap höhere Zinskosten entstehen, als bei einer
Steuerung der Kassenkreditaufnahmen nach dem bisherigen und auch bewährten
Stil. In zukünftigen Jahren kann jedoch eine nicht unbeträchtliche
Zinsersparnis durch einen Zinsswap erzielt werden. Das Augenmerk ist deshalb vielmehr auf den Zeitraum zu
legen, der jenseits des Jahres 2006 liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Zeitraum
ab 2007 (bis 2010) der jetzt gesicherte Zinssatz sich dann als günstig
herausstellen wird, ist als relativ hoch einzuschätzen, betrachtet man z. B.
die Zinsbewegungen innerhalb der letzten 5 Jahre (Anlage – Euriborsätze der
Laufzeiten: 1 Woche bis 12 Monate). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
30,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: p.a. rd. 600.000 d) Haushaltsrechtlich gesichert: ja Ja Nein Haushaltsstelle:
91600.87700 Haushaltsjahr: 2006 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Erläuterung
eines Zinsswap
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, noch im Jahr 2005 ein
Zinssicherungsinstrument in Form eines Zinsswaps einzusetzen, um die
Kassenkreditzinsen für einen Sockelbetrag an Liquiditätsstützung von 20,0 Mio.
Euro für die nächsten Jahre kalkulierbar und auf dem derzeitigen Zinsniveau zu
halten. |
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