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Vorlage - VO/1734/05  

 
 
Betreff: Änderung der Friedhofsgebührensatzung und Ergänzung einer Gebührenposition
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Grzenia
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
07.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.) Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Auf Grund einer geänderten Rechtssprechung  wurde  eine Änderung der  Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Sie betrifft den in § 3 beschriebenen Gebührentatbestand, der nicht an die Antragstellung, sondern an die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung gekoppelt ist. Zusätzlich wurden bei dieser Gelegenheit noch einige Präzisierungen vorgenommen, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Ergebnis ist eine grundlegend überarbeitete Satzung. Eine Synopse (Anlage 1) stellt die alte und die neue Fassung einander gegenüber.

 

2.) Ergänzung einer Gebührenposition

Das vor 8 Jahren eingeführte Angebot der Rasenreihengräber mit Gedenkplatte und Pflege für 25 Jahre hat in der Bevölkerung einen großen Zuspruch erlangt. In letzter Zeit wurde häufig der Wunsch vorgetragen, diese Bestattungsart auf Partnerbestattungen auszuweiten. Nach intensiven Planungen und Überlegungen sollen Rasenpartnergräber analog zu den Rasenreihengräbern in das Bestattungsangebot der städtischen Friedhöfe aufgenommen werden. Dem Grünflächen- und Forstausschuss wird eine Planung für ein Rasenpartnergrabfeld sowie eine diesbezügliche Änderung der Friedhofssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. In Folge dessen ist auch eine Anpassung der Anlage –Gebührentarif-  zur Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Hinter der bisherigen Gebührenposition 1.2 (Rasenreihengrab....) wurde eine neue Position 1.3 (Rasenpartnergräber ...) eingefügt. Die Nummerierung aller folgenden Unterpositionen zu 1 wurde entsprechend angepasst. Die Kalkulation der neu hinzukommenden Gebührenposition „Rasenpartnergräber“ wurde auf der Basis der z. Zt. gültigen Gebührenstruktur entwickelt und hat somit nicht den Charakter einer Gebührenänderung im Sinne einer Gebührenerhöhung oder –senkung. Demnach betragen die Kosten für eine Doppelstelle 5.300 € (Grabstätte inkl. Pflege für 25 Jahre und der Gedenkstein samt Inschrift). Bei der zweiten Beisetzung ergibt sich für jedes Jahr der Verlängerung ein Betrag von 180 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

                       

            Haushaltsstelle:         UA 75000

           

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Anlage 2 – Text der 18. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Synopse Änderung Friedhofsgebührensatzung (25 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Text 18 Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (53 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Grünflächen- und Forstausschuss wird der in Anlage 2 vorgelegten Satzung zur 18. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 09.12.2003 einschließlich der Anlage "Gebührentarif" zugestimmt.