Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1.) Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Auf Grund einer geänderten
Rechtssprechung wurde eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Sie betrifft den in § 3
beschriebenen Gebührentatbestand, der nicht an die Antragstellung, sondern an
die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung gekoppelt ist. Zusätzlich wurden bei
dieser Gelegenheit noch einige Präzisierungen vorgenommen, um Missverständnisse
zu vermeiden. Das Ergebnis ist eine grundlegend überarbeitete Satzung. Eine
Synopse (Anlage 1) stellt die alte und die neue Fassung einander gegenüber. 2.) Ergänzung einer Gebührenposition
Das vor 8 Jahren eingeführte Angebot
der Rasenreihengräber mit Gedenkplatte und Pflege für 25 Jahre hat in der Bevölkerung
einen großen Zuspruch erlangt. In letzter Zeit wurde häufig der Wunsch
vorgetragen, diese Bestattungsart auf Partnerbestattungen auszuweiten. Nach
intensiven Planungen und Überlegungen sollen Rasenpartnergräber analog zu den
Rasenreihengräbern in das Bestattungsangebot der städtischen Friedhöfe
aufgenommen werden. Dem Grünflächen- und Forstausschuss wird eine Planung für
ein Rasenpartnergrabfeld sowie eine diesbezügliche Änderung der
Friedhofssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. In Folge dessen ist auch eine
Anpassung der Anlage –Gebührentarif-
zur Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Hinter der bisherigen
Gebührenposition 1.2 (Rasenreihengrab....) wurde eine neue Position 1.3
(Rasenpartnergräber ...) eingefügt. Die Nummerierung aller folgenden
Unterpositionen zu 1 wurde entsprechend angepasst. Die Kalkulation der neu
hinzukommenden Gebührenposition „Rasenpartnergräber“ wurde auf der Basis der z.
Zt. gültigen Gebührenstruktur entwickelt und hat somit nicht den Charakter
einer Gebührenänderung im Sinne einer Gebührenerhöhung oder –senkung. Demnach
betragen die Kosten für eine Doppelstelle 5.300 € (Grabstätte inkl. Pflege für
25 Jahre und der Gedenkstein samt Inschrift). Bei der zweiten Beisetzung ergibt
sich für jedes Jahr der Verlängerung ein Betrag von 180 €. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle:
UA 75000 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage
1 – Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung Anlage
2 – Text der 18. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich
der Zustimmung durch den Grünflächen- und Forstausschuss wird der in Anlage 2
vorgelegten Satzung zur 18. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die
Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der
Fassung der 17. Änderungssatzung vom 09.12.2003 einschließlich der Anlage
"Gebührentarif" zugestimmt. |
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