Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Das vor 8 Jahren eingeführte Angebot
der Rasenreihengräber mit Gedenkplatte und Pflege für 25 Jahre hat in der
Bevölkerung einen großen Zuspruch erlangt. In letzter Zeit wird häufig der
Wunsch vorgetragen, diese Bestattungsart auf Partnerbestattungen auszuweiten. Nach intensiven Planungen und
Überlegungen sollten Rasenpartnergräber analog zu den Rasenreihengräbern in das
Bestattungsangebot der städtischen Friedhöfe aufgenommen werden. Im Gegensatz
zu den Rasenreihengräbern – die keine Verlängerung des Nutzungsrechts zulassen
– ist das Nutzungsrecht einmal zu verlängern, nämlich dann, wenn der / die
Partner/in beigesetzt wird. Es handelt sich dabei nicht um den typischen Fall
eines Reihengrabes aber auch nicht um ein Wahlgrab. Die Kalkulation der neu hinzukommenden Gebührenposition
Rasenpartnergräber wurde auf der Basis der z. Zt. gültigen Gebührenstruktur
entwickelt und hat somit nicht den Charakter einer Gebührenänderung im Sinne
einer Gebührenerhöhung oder –senkung. Die Kosten für die Doppelstelle betragen
5.300 € (Grabstätte incl. Pflege für 25
Jahre und Gedenkstein samt Inschrift). Bei der zweiten Beisetzung wird für
jedes Jahr der Verlängerung ein Betrag von 180 € erhoben. Im
Zuge der Überlegungen wird dem Grünflächen- und Forstausschuss eine Planung für
ein Rasenpartnergrabfeld vorgestellt. Die daraufhin notwendige
Satzungsergänzung mit einigen kleinen Modifizierungen wird hiermit dem
Ausschuss vorgestellt. Einzelheiten werden in der Sitzung erläutert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: 75000 Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Änderung
der Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag: Der Grünflächen- und Forstausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Lüneburg zu empfehlen, die Änderung der Friedhofssatzung entsprechend der Anlage zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |