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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Resolution zur Ausdehnung des Untersuchungsraumes für die geplante BAB A 39 (Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 27.06.05, eingegangen am 28.06.05)  
Enthält Anlagen
VO/1598/05  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Aufgaben der Regierungsvertretung durch den Leiter der Regierungsvertretung, Herrn Harald Ottmar ((Herr Ottmar kommt auf Grund eines anderen Termins später. Der TOP wird daher erst gegen 18.30 Uhr aufgerufen.))      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 27.04.05      
Ö 6     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.04.05 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Schutz der Schnellenberger Allee (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 21.03.05, eingegangen am 23.03.05)  
Enthält Anlagen
VO/1483/05  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Umgebungslärmrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 04.04.05, eingegangen am 05.04.05)  
Enthält Anlagen
VO/1494/05  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Stillgelegte Bahnstrecke Lüneburg-Buchholz im Bereich Sternkamp / Zeltberg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.04.05, eingegangen am 12.04.05)  
Enthält Anlagen
VO/1507/05  
Ö 7     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.05.05 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Verlässliche Bildungs- und Betreuungszentren in Lüneburg, Schaffung von Beratungs- und Begleitungsangeboten für Eltern (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 10.05.05, eingegangen am 11.05.05)  
Enthält Anlagen
VO/1552/05  
Ö 8     Anträge zur Sitzung des Rates am 28.06.05      
Ö 8.1     Förderung von autoarmem Wohnen in der Stadt (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.05.05)  
Enthält Anlagen
VO/1564/05  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Sicherung der Schnellenberger Allee (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.05.05)  
Enthält Anlagen
VO/1565/05  
Ö 8.3  
Enthält Anlagen
Zusammenlegung der Fachdienste "Soziales" von Stadt und Landkreis Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.05, eingegangen am 08.06.05)  
Enthält Anlagen
VO/1582/05  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Außerplanmäßige Ausgabe für die Bundestagswahlen im September 2005 (Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 9 - 18 haben Sie bereits mit den Unterlagen für den Verwaltungsausschuss am 14.06.05 erhalten (dort TOP 6 - 7 und 9 - 16); sie sind nicht nochmals beigefügt. Zu diesen Vorlagen hat der Verwaltungsausschuss j)  
Enthält Anlagen
VO/1573/05  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben, Haushaltsstelle 88200.54000 - Bewirtschaftungskosten für unbebaute Grundstücke  
Enthält Anlagen
VO/1575/05  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Städtisches Klinikum Lüneburg - Jahresabschluss 2004  
Enthält Anlagen
VO/1570/05  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anna-Vogeley-Seniorenzentrum - Jahresabschluss 2004  
Enthält Anlagen
VO/1571/05  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Ausgliederung des Regiebetriebes Städtisches Klinikum Lüneburg sowie des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS) aus dem Vermögen der Stadt Lüneburg in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH): 1. Beschluss des Ausgliederungsvertrages 2. Feststellung und Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 aus der Überleitung der Schlussbilanz zum 31.12.2004 3. Bürgschaft für Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter  
Enthält Anlagen
VO/1574/05  
Ö 14  
Enthält Anlagen
SolarLokal/Bürgersolar  
Enthält Anlagen
VO/1559/05  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Straßenbenennungen im Bereich Hamburger Straße / Bei der Pferdehütte  
Enthält Anlagen
VO/1488/05-1  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 55 "Hude - 3. Änderung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1517/05  
Ö 17  
Enthält Anlagen
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Am Alten Eisenwerk"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1518/05  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1572/05  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen  
Enthält Anlagen
VO/1544/05  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Widmung:

 

Die nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3):

Auf dem Kirchstieg            Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Schnellenberger Camp     Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Vor dem Weißen Berge    Flst. 6/333 tlw., 6/156. Für das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Vor der Heide                     Flst. 6/333 tlw.

Auf der Höhe                      Flst. 6/333 tlw.,6/279 tlw., 6/356 tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34.

Am Eiskeller                      Flst. 6/279 tlw., 37/65, 6/19, 37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Urnenfeld                     Flst. 6/279 tlw.

Auenweg                            Flst. 6/110

An der Schule                    Flst. 37/148 tlw., 37/82. Die Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den Flurstücken 37/51 und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Blauen Camp              Flst. 37/148 tlw., 37/139, 6/283

Auf dem Knieberg              Flst. 6/244, 37/127, 37/148 tlw., 37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für die Flurstücke 6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Busverkehr beschränkt.

 

Baugebiet Rettmers Höhe (jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4):

Rettmers Höhe                  Flst. 11/38

Am Bergfeld                       Flst. 13/86

Zum Moorbruch                 Flst. 13/48

 

 

Lünepark                            (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 41)

Marie-Curie-Straße            Flst. 26/73, 26/67 tlw.

Konrad-Zuse-Allee tlw.      Flst. 26/125 tlw.

Emmy-Noether-Weg         Flst. 26/94tlw.  Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Johannes-Gutenberg-Straße  Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Fährsteg                            Flst. 26/124 tlw.

 

Baugebiet Bülows Kamp (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

                                           Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen in die Baulast der Stadt Lüneburg

Bülows Kamp                    Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Käthe-Krüger-Straße         Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung für das Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Elsa-Brandström-Straße   Flst. 63/124

Jürgen-Backhaus-Straße  Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Christel-Rebbin-Straße     Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und 63/86. Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86 werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

 

Hagen                                (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

In den Birken                      Flst. 52/8 tlw.

Zur Ohe                             Flst. 127/5 tlw., 79/10.

 

Hamburger Straße/Bei der Pferdehütte

Stichweg zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses: Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9.

Stichweg an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger Straße),  Gemarkung Ochtmissen, Flur 7, Flurstück 19/1

 

Meisterweg

Stichweg hinter dem Kreiswehrersatzamt     Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Franz-Anker-Straße          Gemarkung Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Die Flächen sind in den anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Einziehung einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“:

Die Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

Einziehung einer Straßenfläche „Auf der Hude“:

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4, Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen.

Die Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

 

 

Alle benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.

   
    28.06.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung:

 

Die nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3):

Auf dem Kirchstieg Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Schnellenberger Camp Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Vor dem Weißen Berge Flst. 6/333 tlw., 6/156. Für das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Vor der Heide Flst. 6/333 tlw.

Auf der Höhe Flst. 6/333 tlw.,6/279 tlw., 6/356 tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34.

Am Eiskeller Flst. 6/279 tlw., 37/65, 6/19, 37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Urnenfeld Flst. 6/279 tlw.

Auenweg Flst. 6/110

An der Schule Flst. 37/148 tlw., 37/82. Die Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den Flurstücken 37/51 und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Blauen Camp Flst. 37/148 tlw., 37/139, 6/283

Auf dem Knieberg Flst. 6/244, 37/127, 37/148 tlw., 37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für die Flurstücke 6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Busverkehr beschränkt.

 

Baugebiet Rettmers Höhe (jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4):

Rettmers Höhe Flst. 11/38

Am Bergfeld Flst. 13/86

Zum Moorbruch Flst. 13/48

 

 

Lünepark (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 41)

Marie-Curie-Straße Flst. 26/73, 26/67 tlw.

Konrad-Zuse-Allee tlw. Flst. 26/125 tlw.

Emmy-Noether-Weg Flst. 26/94tlw.  Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Johannes-Gutenberg-Straße Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Fährsteg Flst. 26/124 tlw.

 

Baugebiet Bülows Kamp (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

                        Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen in die Baulast der Stadt Lüneburg

Bülows Kamp Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Käthe-Krüger-Straße Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung für das Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Elsa-Brandström-Straße Flst. 63/124

Jürgen-Backhaus-Straße Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Christel-Rebbin-Straße Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und 63/86. Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86 werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

 

Hagen (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

In den Birken Flst. 52/8 tlw.

Zur Ohe Flst. 127/5 tlw., 79/10.

 

Hamburger Straße/Bei der Pferdehütte

Stichweg zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses: Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9.

Stichweg an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger Straße),  Gemarkung Ochtmissen, Flur 7, Flurstück 19/1

 

Meisterweg

Stichweg hinter dem Kreiswehrersatzamt Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Franz-Anker-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Die Flächen sind in den der Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Einziehung einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“:

Die Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

Einziehung einer Straßenfläche „Auf der Hude“:

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4, Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen.

Die Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Alle benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

(71, 73, 22, 22A)

Ö 20  
Enthält Anlagen
12. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)  
Enthält Anlagen
VO/1550/05  
Ö 21  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 22  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 23  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)