Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese
Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden. Art,
Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung hingegen werden
durch die Straßenreinigungsverordnung der Stadt in der zur Zeit gültigen
Fassung der 11. Änderungsverordnung vom 09.12.2003 bestimmt. Diese Verordnung
teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Verschmutzungsgrad in
Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und
gewidmete Straßen zu ergänzen. Reinigungsklasse IIIDie
nachstehend sowie im Verordnungsentwurf aufgeführten Straßen werden zur
Einordnung in die Reinigungsklasse III (Reinigung einmal innerhalb von 2
Wochen) vorgeschlagen. Sie sind mittlerweile fertiggestellt und sollen gewidmet
werden. Sie sind daher in die Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die mit
* gekennzeichneten Straßen dürfen erst nach bestandskräftiger Widmung veranlagt
werden. Vor dem Weißen Berge * Vor der Heide * Am Urnenfeld * An
der Schule * Am Blauen Camp * Stichweg zwischen McDonald und Automobile Albrecht
(evtl. Böcklerstraße) * Stichweg an der ARAL - Tankstelle Hamburger Straße
(evtl. Hamburger Straße) * Meisterweg * Zu
streichen ist die Liese-Meitner-Straße, sie wurde bislang nicht hergestellt. Reinigungsklasse I aDurch
Festlegung der Reinigungsklasse I a wird die Reinigung der Fahrbahnen den
Anliegern übertragen. Hier werden Straßen aufgenommen, in denen durch ihre
Bauweise (z. B. Art der Pflasterung, geringe Breite, nicht asphaltiert) eine
maschinelle Reinigung nicht möglich war und ist und eine manuelle Reinigung
unwirtschaftlich wäre. Folgende Straßen werden für die Reinigungsklasse I a
vorgeschlagen: Auf dem Kirchstieg Schnellenberger
Camp In den Birken Zur
Ohe Ferner
ist nach der Umstellung der Währung auf den Euro § 6 der Straßenreinigungsverordnung
anzupassen. Der in Absatz 2 genannte Betrag in Höhe von 10.000,00 DM wird durch
5.112,92 € ersetzt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 80,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche
Einnahmen: Straßenreinigungsgebühren Anlagen: 12.
Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Stadt
Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die
anliegende 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt
Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
(Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom erlassen. Die
Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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