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Vorlage - VO/1550/05  

 
 
Betreff: 12. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.

 

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung hingegen werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Stadt in der zur Zeit gültigen Fassung der 11. Änderungsverordnung vom 09.12.2003 bestimmt. Diese Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Verschmutzungsgrad in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen.

 

Reinigungsklasse III

Die nachstehend sowie im Verordnungsentwurf aufgeführten Straßen werden zur Einordnung in die Reinigungsklasse III (Reinigung einmal innerhalb von 2 Wochen) vorgeschlagen. Sie sind mittlerweile fertiggestellt und sollen gewidmet werden. Sie sind daher in die Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die mit * gekennzeichneten Straßen dürfen erst nach bestandskräftiger Widmung veranlagt werden.

 

Vor dem Weißen Berge *                        Vor der Heide *

Am Urnenfeld *                        An der Schule *

Am Blauen Camp *

Stichweg zwischen McDonald und Automobile Albrecht (evtl. Böcklerstraße) *

Stichweg an der ARAL - Tankstelle Hamburger Straße (evtl. Hamburger Straße) *

Meisterweg *

 

Zu streichen ist die Liese-Meitner-Straße, sie wurde bislang nicht hergestellt.

 

Reinigungsklasse I a

Durch Festlegung der Reinigungsklasse I a wird die Reinigung der Fahrbahnen den Anliegern übertragen. Hier werden Straßen aufgenommen, in denen durch ihre Bauweise (z. B. Art der Pflasterung, geringe Breite, nicht asphaltiert) eine maschinelle Reinigung nicht möglich war und ist und eine manuelle Reinigung unwirtschaftlich wäre. Folgende Straßen werden für die Reinigungsklasse I a vorgeschlagen:

 

Auf dem Kirchstieg                        Schnellenberger Camp

In den Birken                        Zur Ohe

 

 

 

Ferner ist nach der Umstellung der Währung auf den Euro § 6 der Straßenreinigungsverordnung anzupassen. Der in Absatz 2 genannte Betrag in Höhe von 10.000,00 DM wird durch 5.112,92 € ersetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      80,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:      Straßenreinigungsgebühren

 

Anlagen:

Anlagen:

12. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsverordnung 12 (21 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom               erlassen.

 

Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.