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Auszug - Schutz der Schnellenberger Allee (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 21.03.05, eingegangen am 23.03.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1483/05 Schutz der Schnellenberger Allee (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 21.03.05, eingegangen am 23.03.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Tagesordnungspunkte 6

 

Die Tagesordnungspunkte 6.1 und 8.2 werden gemeinsam beraten.

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet zunächst die Anfrage. Es treffe zu, dass der Landkreis eine Umwidmung des Schutzes der Schnellenberger Allee anstrebe. Eine Beteiligung im Vorfeld habe es nicht gegeben. Die Stadt Lüneburg habe erst auf eigene Nachfrage auf Grund von Presseberichten davon Kenntnis erhalten. Bei einer Unterschutzstellung als Naturdenkmal würde jeder einzelne Baum der Allee geschützt sein, bei einer Einstufung als „geschützter Landschaftsbestandteil“ wäre eher die Allee als Ganzes unter Schutz gestellt. Das mache einen Unterschied in der Wertigkeit aus und wäre als weniger rigoros einzustufen. Weitere Naturdenkmale im Stadtgebiet, die ebenfalls zurückgestuft werden sollen, seien eine Platane (Neue Sülze 2), die „abgängig“ sei (eine Linde, die in der Vorlage ebenfalls erwähnt werde, sei schon vor Jahren umgestürzt); das eiserne Tor in der Frommestr., hierzu sollte über eine andere Lösung diskutiert werden; sowie eine achtstämmige Weide (Am Weißen Turm 8), die bereits Anfang des Jahres gefällt worden sei. Bei den übrigen 10 Naturdenkmalen in Lüneburg solle es keine Veränderungen geben. Anhand von Luftbildern stellt Stadtbaurätin GUNDERMANN die Eigentumsverhältnisse der Schnellenberger Allee dar. Der nördliche Teil befinde sich in städtischem Eigentum, der Teil Bebauungsplan Teufelsküche im Eigentum der Grundstücksentwicklungsgesellschaft GPS und der südliche Teil in Privateigentum. Die Kosten der Unterhaltung trage beim geschützten Landschaftsbestandteil der Eigentümer, bei Naturdenkmalen der Landkreis. Es habe daher den Anschein, dass der Landkreis mit der geplanten Statusänderung eine Verschiebung der Lasten auf die Eigentümer vornehmen wolle. Die Stadt werde dem Landkreis mitteilen, dass die von ihm gesetzte Frist von 6 Wochen zur Stellungnahme nicht akzeptiert werden könne, da vorher eine Beteiligung der Fachgremien und des Rates erfolgen solle.

 

Ratsherr ZIEGERT erklärt, der Landkreis handele hier völlig korrekt im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und werde die Frist sicherlich verlängern. Es sei jedoch nicht nötig, die Teile der Allee zu kaufen, die nicht im Eigentum der Stadt seien. Die vorhandene Widmung als Straße, die andere bauliche Projekte verhindere, werde mittelbar zur Erhaltung der Allee beitragen. Die Stadt hätte aber nötigenfalls auch weitere öffentlich-rechtliche Möglichkeiten, den Baumbestand zu schützen.

 

Ratsherr BURGDORFF unterstreicht die Bedeutung der Schnellenberger Allee, in deren Schutzstatus es möglichst keine Qualitätsminderung geben sollte. Das Vorgehen des Landkreises sei nicht ganz verständlich, insbesondere auch, warum die Stadt nicht im Vorwege über die Pläne informiert worden ist. Stadt und Landkreis sollten versuchen, eine Übereinkunft über die sachgemäße Pflege und Unterhaltung der Allee abzuschließen, für die der Landkreis zumindest finanziell weiterhin aufkommen sollte. In die Vorgänge sollten neben den Fachgremien und dem Verwaltungsausschuss auch die Naturschutzverbände mit einbezogen werden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen habe sich seiner Meinung nach erledigt.

 

Ratsherr MEIHSIES bestätigt, der Antrag seiner Fraktion sei in der Tat erledigt und man könne nach den vorangegangenen Informationen jetzt beruhigt sein, dass die Allee in ihrem bisherigen Charakter erhalten werde. Es sei verständlich und legitim, dass der Landkreis versuche, Kosten abzuwälzen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass der Wert der Allee als solches nicht verändert und wieder ein gleichwertiger Schutz etabliert werde.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN äußert Befremden darüber, dass der Landkreis bei seiner Beteiligung im Bebauungsplanverfahren Schaperdrift / Teufelsküche noch so sehr auf den Status der Allee als Naturdenkmal gepocht habe und jetzt diese hohe Schutzstufe nicht mehr für notwendig halte. Sie könne nicht glauben, dass die neue Schutzstufe wirklich gleichwertig sei. Wenn man die Allee tatsächlich erhalten wolle, sollte man darauf dringen, dass die Schutzstufe nicht verändert werde.

 

Beigeordneter DÖRBAUM ist ebenfalls besorgt, dass der Ensembleschutz zu Veränderungen an der Allee führen könnte, deshalb sollte der Schutz als Naturdenkmal aufrecht erhalten werden. Über die Frage der Pflege und Übernahme der Kosten dafür müsse mit dem Landkreis verhandelt werden.

 

Ratsherr MEIHSIES bittet Stadtdirektor Koch um rechtliche Aufklärung, ob mit der Änderung der Kategorie von „Naturdenkmal“ zu „geschütztem Landschaftsbestandteil“ tatsächlich ein minderwertigerer Schutz verbunden sein werde.

 

Stadtdirektor KOCH macht deutlich, mit den unterschiedlichen Kategorien seien im Nds. Naturschutzgesetz natürlich verschiedene Wertigkeiten verbunden, das spiegele sich auch in den unterschiedlichen Bußgeldfestsetzungen bei Verstößen wider. Der Landkreis sei bisher mit äußerster Härte gegen das Beschädigen und Zerstören von Naturdenkmalen vorgegangen und habe dafür zum Teil fünfstellige Bußgeldsummen verhängt. Wie weit dies mit dem anderen Schutzcharakter zu verbinden sei, stehe noch nicht fest und müsse geprüft werden. Das hänge sicher auch vom Pflegezustand der Allee ab.

 

Fachbereichsleiter WITTMOSER ergänzt, der Baumbestand im städtischen Teil der Allee befinde sich in einem deutlich besser gepflegten Zustand, als der restliche, bisher vom Landkreis betreute Teil. Der Landkreis führe dafür finanzielle Gründe an. Es sollte sichergestellt werden, dass die Qualität der weiteren Pflegemaßnahmen im Fall eines Wechsels der Schutzkategorien nicht noch verschlechtert werde. Wenn ein Ensembleschutz eingerichtet werde, sei nicht mehr jeder einzelne Baum geschützt, sondern es werde nur noch danach gefragt, ob der Charakter der Allee erhalten bleibe, wenn einzelne Bäume gefällt werden sollten. Für die Pflege sei dann nicht mehr die Untere Naturschutzbehörde zuständig, sondern die jeweiligen Eigentümer, was bei einem Privateigentümer zu finanziellen und qualitativen Problemen führen könnte.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

 

Der Antrag zu TOP 8.2 wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zurückgezogen.

 

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