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Vorlage - VO/1573/05  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für die Bundestagswahlen im September 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulze
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aus den Medien ist zu entnehmen, dass mit einer vorzeitigen Neuwahl des Bundestages im September 2005 gerechnet wird. Hierfür stehen im Haushaltsplan 2005 der Stadt Lüneburg keine Haushaltsmittel zur Verfügung. An bereitzustellenden Sachkosten wurden rd. 50.000 Euro geschätzt. Die Aufwendungen für die ehrenamtlich Tätigen sollen zunächst aus den vorhandenen Personalausgaben finanziert werden. Wenn am Jahresende konkrete Zahlen vorliegen und eine entsprechende Finanzierung nicht möglich ist, muss erneut entschieden werden. Hinsichtlich der Sachkosten ist jetzt eine außerordentliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Die Deckung der Mehrausgaben ist durch Erstattung von Wahlkosten von 24.000 Euro sowie Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen des Finanzausgleiches von 26.000 Euro vorgesehen. Da die nächste Ratssitzung erst am 29.09.2005 terminiert und eine vorherige Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig ist, wird die Entscheidung über die außerordentliche Ausgabe zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro bei der Hhst. 05100.65010 - Geschäftsausgaben Wahlen - zugestimmt.