Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Widmung: Die
im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen
zu widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und teilweise
nicht im Eigentum der Stadt Lüneburg. Die Eigentümer der nicht im Eigentum der
Stadt stehenden Flächen haben der Widmung gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes
(NStrG) unwiderruflich zugestimmt. Nach
§ 6 NStrG wird die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr durch den Träger
der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Lüneburg (§ 48 NStrG). Einziehung
einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“: Durch
die Verlegung des Fußweges zwischen der Franz-Anker-Straße und der Straße Auf
dem Schmaarkamp ist eine gewidmete Teilfläche der Flurstücke 68/98 und 68/37
jeweils Flur 4 Gemarkung Lüneburg überbaut worden. Ein förmliches
Einziehungsverfahren ist gem. § 8 Absatz 6 NStrG nicht erforderlich, die
Teilfläche gilt mit der Sperrung als eingezogen. Einziehung
einer Straßenfläche „Auf der Hude“: Die
Firma Holz Herbst hat Ihren Standort von der Straße „Auf der Hude“
in die „Christian-Herbst-Straße“ verlegt. Nachdem eine Nutzung der
ehemaligen Zufahrt (Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, jeweils Flur 4,
Gemarkung Lüneburg) durch den öffentlichen Verkehr nicht mehr stattgefunden
hat, hat die Stadt diese Flächen veräußert. Sie sind zwischenzeitlich teilweise
überbaut. Gem.
§ 8 Abs. 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße u. a. dann
einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist. Die Absicht der
Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu
machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der
Einziehung ortsüblich bekannt zu geben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss
gefasst werden. Vor
Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung
zu berücksichtigen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lagepläne Beschlussvorschlag: Widmung: Die
nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds.
Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet: Baugebiet
Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3): Auf dem Kirchstieg Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Schnellenberger
Camp Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das
Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und
Anliegerverkehr beschränkt. Vor dem
Weißen Berge Flst. 6/333 tlw., 6/156.
Für das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Vor der
Heide Flst. 6/333 tlw. Auf der
Höhe Flst. 6/333
tlw.,6/279 tlw., 6/356 tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34. Am
Eiskeller Flst. 6/279
tlw., 37/65, 6/19, 37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird
die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Am
Urnenfeld Flst. 6/279
tlw. Auenweg Flst. 6/110 An der
Schule Flst. 37/148
tlw., 37/82. Die Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den
Flurstücken 37/51 und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Am Blauen
Camp Flst. 37/148 tlw., 37/139,
6/283 Auf dem
Knieberg Flst. 6/244, 37/127,
37/148 tlw., 37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für
die Flurstücke 6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-,
Radfahrer- und Busverkehr beschränkt. Baugebiet
Rettmers Höhe
(jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4): Rettmers
Höhe Flst. 11/38 Am
Bergfeld Flst. 13/86 Zum
Moorbruch Flst. 13/48 Lünepark (jeweils
Gemarkung Lüneburg, Flur 41) Marie-Curie-Straße Flst. 26/73, 26/67 tlw. Konrad-Zuse-Allee
tlw. Flst. 26/125 tlw. Emmy-Noether-Weg Flst. 26/94tlw. Die Widmung wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Johannes-Gutenberg-Straße Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die
Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Fährsteg Flst. 26/124 tlw. Baugebiet
Bülows Kamp
(jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57) Die
Widmung erfolgt vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen
in die Baulast der Stadt Lüneburg Bülows Kamp Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Käthe-Krüger-Straße Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung
für das Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Elsa-Brandström-Straße Flst. 63/124 Jürgen-Backhaus-Straße Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die
Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den
Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt. Christel-Rebbin-Straße Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und
63/86. Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger-
und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86
werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt. Hagen (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)In den
Birken Flst. 52/8
tlw. Zur Ohe Flst. 127/5 tlw.,
79/10. Hamburger Straße/Bei der PferdehütteStichweg
zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses:
Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9. Stichweg
an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger
Straße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 7,
Flurstück 19/1 MeisterwegStichweg hinter
dem Kreiswehrersatzamt Gemarkung
Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und
dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Franz-Anker-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird
die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die
Flächen sind in den anliegenden Lageplänen gekennzeichnet. Einziehung
einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“: Die
Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem
Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen. Einziehung
einer Straßenfläche „Auf der Hude“: Die
im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche
„Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4,
Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen. Die
Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Dieser
Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde,
bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Alle
benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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