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Vorlage - VO/1544/05  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Widmung:

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und teilweise nicht im Eigentum der Stadt Lüneburg. Die Eigentümer der nicht im Eigentum der Stadt stehenden Flächen haben der Widmung gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)  unwiderruflich zugestimmt.

 

Nach § 6 NStrG wird die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüneburg (§ 48 NStrG).

 

 

Einziehung einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“:

Durch die Verlegung des Fußweges zwischen der Franz-Anker-Straße und der Straße Auf dem Schmaarkamp ist eine gewidmete Teilfläche der Flurstücke 68/98 und 68/37 jeweils Flur 4 Gemarkung Lüneburg überbaut worden. Ein förmliches Einziehungsverfahren ist gem. § 8 Absatz 6 NStrG nicht erforderlich, die Teilfläche gilt mit der Sperrung als eingezogen.

 

Einziehung einer Straßenfläche „Auf der Hude“:

Die Firma Holz Herbst hat Ihren Standort von der Straße „Auf der Hude“ in die „Christian-Herbst-Straße“ verlegt. Nachdem eine Nutzung der ehemaligen Zufahrt (Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, jeweils Flur 4, Gemarkung Lüneburg) durch den öffentlichen Verkehr nicht mehr stattgefunden hat, hat die Stadt diese Flächen veräußert. Sie sind zwischenzeitlich teilweise überbaut.

 

Gem. § 8 Abs. 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße u. a. dann einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist. Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu geben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefasst werden.

 

Vor Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         250,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 aldi (351 KB)      
Anlage 2 2 auf_der_hude (256 KB)      
Anlage 3 3 hagen (258 KB)      
Anlage 4 4 hamburgerstr (290 KB)      
Anlage 5 5 luenepark (442 KB)      
Anlage 6 6 meisterweg (170 KB)      
Anlage 7 7 rettmers_hoehe1 (416 KB)      
Anlage 8 8 rettmers_hoehe2 (99 KB)      
Anlage 9 9 schaperdrift1 (403 KB)      
Anlage 10 10 buelowskamp1 (395 KB)      
Anlage 11 11 schaperdrift3 (492 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Widmung:

 

Die nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3):

Auf dem Kirchstieg            Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Schnellenberger Camp     Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Vor dem Weißen Berge    Flst. 6/333 tlw., 6/156. Für das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Vor der Heide                     Flst. 6/333 tlw.

Auf der Höhe                      Flst. 6/333 tlw.,6/279 tlw., 6/356 tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34.

Am Eiskeller                      Flst. 6/279 tlw., 37/65, 6/19, 37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Urnenfeld                     Flst. 6/279 tlw.

Auenweg                            Flst. 6/110

An der Schule                    Flst. 37/148 tlw., 37/82. Die Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den Flurstücken 37/51 und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Blauen Camp              Flst. 37/148 tlw., 37/139, 6/283

Auf dem Knieberg              Flst. 6/244, 37/127, 37/148 tlw., 37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für die Flurstücke 6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Busverkehr beschränkt.

 

Baugebiet Rettmers Höhe (jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4):

Rettmers Höhe                  Flst. 11/38

Am Bergfeld                       Flst. 13/86

Zum Moorbruch                 Flst. 13/48

 

 

Lünepark                            (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 41)

Marie-Curie-Straße            Flst. 26/73, 26/67 tlw.

Konrad-Zuse-Allee tlw.      Flst. 26/125 tlw.

Emmy-Noether-Weg         Flst. 26/94tlw.  Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Johannes-Gutenberg-Straße  Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Fährsteg                            Flst. 26/124 tlw.

 

Baugebiet Bülows Kamp (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

                                           Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen in die Baulast der Stadt Lüneburg

Bülows Kamp                    Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Käthe-Krüger-Straße         Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung für das Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Elsa-Brandström-Straße   Flst. 63/124

Jürgen-Backhaus-Straße  Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Christel-Rebbin-Straße     Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und 63/86. Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86 werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

 

Hagen                                (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

In den Birken                      Flst. 52/8 tlw.

Zur Ohe                             Flst. 127/5 tlw., 79/10.

 

Hamburger Straße/Bei der Pferdehütte

Stichweg zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses: Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9.

Stichweg an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger Straße),  Gemarkung Ochtmissen, Flur 7, Flurstück 19/1

 

Meisterweg

Stichweg hinter dem Kreiswehrersatzamt     Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Franz-Anker-Straße          Gemarkung Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Die Flächen sind in den anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Einziehung einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“:

Die Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

Einziehung einer Straßenfläche „Auf der Hude“:

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4, Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen.

Die Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

 

 

Alle benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.