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Vorlage - VO/1572/05  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 23.01.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Wohngebietes.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Bebauungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum 19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) nebst Anlagen (Kompensationsflächen, Gestaltungsplan, Grünordnungsplan und Bodengutachten) ist ebenfalls zu beschließen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 21.03.2005 bis einschließlich 06.05.2005 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.03.2005 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 18.03.2005 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Siehe Seite 2 unten des Abwägungsvermerkes vom 24.05.2005. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Die Begründung wurde textlich und durch Anlagen (Bodengutachten, Lage der Kompensationsflächen) ergänzt.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt, ebenso der Grünordnungsplan und das Bodengutachten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1572-05 (62 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1572-05 (51 KB)      
Anlage 3 3 Abw Öff Ausleg Zus (34 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 4 4 Abw Öff Ausleg (48 KB) PDF-Dokument (27 KB)    
Anlage 5 5 Begründung 0505 (125 KB) PDF-Dokument (66 KB)    
Anlage 6 6 B-Plan Nr. 122 - Anlage Nr. 1a - VO-1572-05 (57 KB)      
Anlage 7 7 B-Plan Nr. 122 - Anlage Nr. 1b - VO-1572-05 (92 KB)      
Anlage 8 8 B-Plan Nr. 122 - Entwurf - VO-1572-05 (105 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.       die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu.