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Auszug - Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1544/05 Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung:

 

Die nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3):

Auf dem Kirchstieg Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Schnellenberger Camp Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Vor dem Weißen Berge Flst. 6/333 tlw., 6/156. Für das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Vor der Heide Flst. 6/333 tlw.

Auf der Höhe Flst. 6/333 tlw.,6/279 tlw., 6/356 tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34.

Am Eiskeller Flst. 6/279 tlw., 37/65, 6/19, 37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Urnenfeld Flst. 6/279 tlw.

Auenweg Flst. 6/110

An der Schule Flst. 37/148 tlw., 37/82. Die Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den Flurstücken 37/51 und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Blauen Camp Flst. 37/148 tlw., 37/139, 6/283

Auf dem Knieberg Flst. 6/244, 37/127, 37/148 tlw., 37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für die Flurstücke 6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Busverkehr beschränkt.

 

Baugebiet Rettmers Höhe (jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4):

Rettmers Höhe Flst. 11/38

Am Bergfeld Flst. 13/86

Zum Moorbruch Flst. 13/48

 

 

Lünepark (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 41)

Marie-Curie-Straße Flst. 26/73, 26/67 tlw.

Konrad-Zuse-Allee tlw. Flst. 26/125 tlw.

Emmy-Noether-Weg Flst. 26/94tlw.  Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Johannes-Gutenberg-Straße Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Fährsteg Flst. 26/124 tlw.

 

Baugebiet Bülows Kamp (jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

                        Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen in die Baulast der Stadt Lüneburg

Bülows Kamp Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Käthe-Krüger-Straße Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung für das Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Elsa-Brandström-Straße Flst. 63/124

Jürgen-Backhaus-Straße Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

Christel-Rebbin-Straße Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und 63/86. Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86 werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

 

Hagen (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)

In den Birken Flst. 52/8 tlw.

Zur Ohe Flst. 127/5 tlw., 79/10.

 

Hamburger Straße/Bei der Pferdehütte

Stichweg zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses: Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9.

Stichweg an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger Straße),  Gemarkung Ochtmissen, Flur 7, Flurstück 19/1

 

Meisterweg

Stichweg hinter dem Kreiswehrersatzamt Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Franz-Anker-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

 

Die Flächen sind in den der Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Einziehung einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“:

Die Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

Einziehung einer Straßenfläche „Auf der Hude“:

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4, Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen.

Die Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Alle benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

(71, 73, 22, 22A)