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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Widmung: Die
nachstehend bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds.
Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet: Baugebiet
Schaperdrift/Teufelsküche (jeweils Gemarkung Oedeme, Flur 3): Auf dem Kirchstieg Flst. 6/333 tlw., 6/177. Für das Flurstück 6/177 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Schnellenberger
Camp Flst. 6/333 tlw., 6/176. Für das
Flurstück 6/176 wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und
Anliegerverkehr beschränkt. Vor dem
Weißen Berge Flst. 6/333 tlw., 6/156. Für
das Flurstück 6/156 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Vor der
Heide Flst. 6/333 tlw. Auf der
Höhe Flst. 6/333 tlw.,6/279 tlw., 6/356
tlw., 6/345 tlw., 6/44, 82/49, 68/34. Am
Eiskeller Flst. 6/279 tlw., 37/65, 6/19,
37/62, 6/32. Für die Flurstücke 6/19, 37/62 und 6/32 wird die Widmung auf den
Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Am
Urnenfeld Flst. 6/279 tlw. Auenweg Flst. 6/110 An der
Schule Flst. 37/148 tlw., 37/82. Die
Widmung für das Flurstück 37/82 sowie den Weg zwischen den Flurstücken 37/51
und 37/155 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Am Blauen
Camp Flst. 37/148 tlw., 37/139, 6/283 Auf dem
Knieberg Flst. 6/244, 37/127, 37/148 tlw.,
37/153, (Gemarkung Lüneburg, Flur 28) 68/19 tlw. und 68/32. Für die Flurstücke
6/244 und 37/127 tlw. wird die Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer- und
Busverkehr beschränkt. Baugebiet
Rettmers Höhe
(jeweils Gemarkung Rettmer, Flur 4): Rettmers
Höhe Flst. 11/38 Am
Bergfeld Flst. 13/86 Zum
Moorbruch Flst. 13/48 Lünepark (jeweils
Gemarkung Lüneburg, Flur 41) Marie-Curie-Straße Flst. 26/73, 26/67 tlw. Konrad-Zuse-Allee
tlw. Flst. 26/125 tlw. Emmy-Noether-Weg Flst. 26/94tlw. Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Johannes-Gutenberg-Straße Flst. 26/113, 26/67 tlw., 26/94 tlw. Die
Widmung für das Teilstück des Flurstücks 26/94 wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Fährsteg Flst. 26/124 tlw. Baugebiet
Bülows Kamp
(jeweils Gemarkung Lüneburg, Flur 57) Die Widmung erfolgt
vorbehaltlich der baulichen Abnahme und Übernahme der Straßen in die Baulast
der Stadt Lüneburg Bülows Kamp Flst. 63/114, 63/78 und 63/77. Für das Flurstück 63/77 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Käthe-Krüger-Straße Flst. 63/142 und 63/144. Die Widmung für das
Flurstück 63/144 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Elsa-Brandström-Straße Flst. 63/124 Jürgen-Backhaus-Straße Flst. 63/109, 63/106, 63/69 und 63/108. Die
Widmung für die Flurstücke 63/106 und 63/69 wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für das Flurstück 63/108 wird auf den
Fußgänger- Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt. Christel-Rebbin-Straße Flst. 63/139, 63/103, 63/90, 63/97 und 63/86.
Die Widmung für die Flurstücke 63/103 und 63/90 wird auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Die Widmung für die Flurstücke 63/97 und 63/86
werden auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt. Hagen (Gemarkung Lüneburg, Flur 57)In den
Birken Flst. 52/8 tlw. Zur Ohe Flst. 127/5 tlw., 79/10. Hamburger Straße/Bei der PferdehütteStichweg
zwischen McDonalds und Automobile Albrecht (Vorschlag des Kulturausschusses:
Böcklerstraße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 91/9. Stichweg
an der ARAL-Tankstelle (Vorschlag des Kulturausschusses: Hamburger
Straße), Gemarkung Ochtmissen, Flur 7,
Flurstück 19/1 MeisterwegStichweg
hinter dem Kreiswehrersatzamt Gemarkung
Lüneburg, Flur 41, Flst. 137/74 tlw. Für das Teilstück zwischen Wendehammer und
dem Weg (Flst. 568/120) wird die Widmung auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt. Franz-Anker-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 4, Flst. 68/101, 68/99 und 68/40. Für das Flurstück 68/40 wird
die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die
Flächen sind in den der Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichnet. Einziehung
einer Teilfläche „Auf dem Schmaarkamp/Franz-Anker-Straße“: Die
Verlegung der Verkehrfläche im Verbindungsweg Auf dem
Schmaarkamp/Franz-Ankerstraße wird zur Kenntnis genommen. Einziehung
einer Straßenfläche „Auf der Hude“: Die
im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche
„Auf der Hude“, Flurstücke 12/70 und 12/72 teilweise, Flur 4, Gemarkung
Lüneburg, wird eingezogen. Die
Absicht, diese Verkehrsfläche einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Dieser
Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde,
bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Alle
benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. (71,
73, 22, 22A) |
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