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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß §
89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
30.000,00 € bei der Haushaltsstelle 88200.54000 – Bewirtschaftungskosten –
zugestimmt. (2) |
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