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Vorlage - VO/1575/05  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben, Haushaltsstelle 88200.54000
- Bewirtschaftungskosten für unbebaute Grundstücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulze
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aus Haushaltsmitteln der o. a. Haushaltsstelle werden überwiegend die Grundsteuern und die Straßenreinigungsgebühren für unbebaute Grundstücke der Stadt Lüneburg geleistet. Ein Großteil der unbebauten Flächen ist in der Vergangenheit als Ackerland bewertet worden. Eine Neu- und Nachbewertung auch bei Steigerung der Nutzungsmöglichkeit ist nicht erfolgt. Nunmehr hat das hiesige Finanzamt in einem beachtlichen Umfang alle Grundstücke, die auf Grund baulandplanerischer Entwicklung eine höherwertige Ausnutzung zulassen, neu bewertet. Dieses führt dazu, dass die Grundsteuermessbeträge erheblich erhöht worden sind. Zwangsläufig steigt damit die Grundsteuer, die im Stadtgebiet der Stadt Lüneburg zusteht. Außerdem werden für alle Grundstücke, soweit die Straßen für die Erschließung fertig gestellt sind, Straßenreinigungsgebühren erhoben. Für das Jahr 2005 ist auf Grund der Nachbewertungen mit einer Steigerung um 30.000,00 € zu rechnen, die eine überplanmäßige Bereitstellung erfordern. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist durch Steuermehreinnahmen und Gebühren erreicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 30.000,00 € bei der Haushaltsstelle 88200.54000 – Bewirtschaftungskosten – zugestimmt.