Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Am Alten
Eisenwerk" im Rahmen eines 50. Änderungsverfahrens zu ändern. Die dortige
und in der Anlage zeichnerisch beschriebene Fläche wurde bisher von einem zwischenzeitlich
verlagerten Autohaus genutzt. Im Rahmen der 50. Änderung des
Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich nunmehr insbesondere in ein
Sondergebiet "Einzelhandel" umgewandelt werden. Parallel ist ebenso
eine entsprechende 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude"
erforderlich. In
dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im
Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Feststellungsbeschluss beschlossen
werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
07.10.2004 bis einschließlich 24.11.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 08.10.2004 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 25.10.2004 bis 24.11.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 13.10.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als
Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich;
lediglich der Erläuterungsbericht ist redaktionell geändert bzw. ergänzt
worden. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerke, Erläuterungsbericht, Flächennutzungsplan Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Am Alten Eisenwerk" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln. 2.
Die
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Am Alten Eisenwerk" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen. |
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