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Auszug - Umgebungslärmrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 04.04.05, eingegangen am 05.04.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1494/05 Umgebungslärmrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 04.04.05, eingegangen am 05.04.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS berichtet, die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht werde derzeit auf Bundesebene intensiv beraten. Es sei vorgesehen, die Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zu den Lärmminderungsplänen neu zu fassen (§ 47 a BImSchG) mit dem Ziel, den Lärmschutz für die Menschen weiter zu verbessern. Dabei gehe es nicht um den Lärm am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft, sondern um den allgemeinen Umgebungslärm in großen Ballungsräumen bzw. an stark befahrenen Straßen und Eisenbahnstrecken. Dafür müssten die tatsächlichen Lärmbelastungen nach einem in ganz Europa einheitlichen Maßstab erfasst und in einer zweiten Stufe Maßnahmen entwickelt werden, Umgebungslärm bzw. seine Zunahme zu vermeiden. Von europäischer Seite seien Fristen gesetzt worden, in denen die Länder in einem gestuften Verfahren zunächst alle Bundes- und Landesstraßen melden müssten, auf denen mehr als 6 Mio. Fahrzeuge im Jahr fahren sowie alle Ballungsräume mit mehr als 250.000 Menschen. Bis 2012 müssten alle Bundes- und Landesstraßen gemeldet werden mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sowie kleinere Ballungsräume bis zu 100.000 Menschen bzw. mindestens 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Lüneburg sei davon also nicht betroffen. Nach den aktuellen Informationen des Niedersächsischen Umweltministeriums müssten nach dem derzeitigen Stand die Bundesstraßen B 4, B 209, B 216 sowie die L 216 vom Land als dem zuständigen Straßenbaulastträger sowie die Haupteisenbahnstrecken von Hamburg nach Hannover durch das Eisenbahnbundesamt nach Brüssel gemeldet werden. Diese Straßen hätten eine Belastung von mehr als 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (ca. 16.500 Fahrzeuge am Tag) und die Eisenbahnstrecke ein Aufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (durch Lüneburg führen ca. 130.000 Züge pro Jahr). Für die gemeldeten Straßen und Eisenbahnstrecken müssten bis Mitte 2007 Lärmkarten gefertigt werden, die nach einheitlichen Kriterien die tatsächliche Lärmbelastung für die dort lebenden Menschen erfassen. Auf der Basis dieser Lärmkarten seien dann bis Mitte 2008 Aktionspläne zu erstellen. Dabei sei die Öffentlichkeit intensiv zu beteiligen. Die konkreten Maßnahmen würden von der jeweiligen Belastung abhängen. Wenn die Ergebnisse der Lärmkarten vorlägen, werde es konkrete Diskussionen geben, bei denen es letztlich um verkehrsregelnde bzw. verkehrslenkende Maßnahmen gehen müsse. Wichtig sei aber auch die Fortsetzung der Förderung von Radverkehr und ÖPNV. Die Kostenpflicht werde letztlich davon abhängen, wie die Zuständigkeit in den jeweiligen Bundesländern geregelt werde, bei der Umsetzung der Maßnahmen würden aber sicher auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden. Die Verwaltung werde die weitere Entwicklung genauestens verfolgen und den Rat über den Umweltausschuss informieren, sobald sich das Verfahren weiter konkretisiere.

 

Ratsfrau LOTZE dankt für die umfangreiche Antwort. Lüneburg werde von dem Thema mittelbar durch die Eisenbahnstrecke und Bundesstraßen betroffen sein. Lärm könne eine Gesundheitsgefährdung für die Menschen sein, indem er ab einem gewissen Dauerlärmpegel Aggressionen auslöse und das Risiko für Herzinfarkte steigere. in Lüneburg habe man den Lärmausstoß weitgehend im Griff, dank einer auch darauf abgestimmten Verkehrsentwicklungsplanung. Trotzdem bleibe Lärmminderung und Lärmvermeidung eine Daueraufgabe von Rat und Verwaltung, zu der im Übrigen jeder seinen kleinen Beitrag leisten könne, indem er z.B. öfter mal das Auto stehen lasse.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN räumt ein, dass Lärm zweifellos ein Problem der zivilisierten Gesellschaften sei. Im Hinblick auf die finanzielle Misere der Kommunen seien diese jedoch gar nicht in der Lage, die im Bundesimmissonsschutzgesetz vorgegebenen Inhalte tatsächlich umzusetzen. Die EU habe sich hier offensichtlich wieder um ein Thema gekümmert, das schon weitgehend geregelt sei. Die europäischen Länder hätten zur Zeit eigentlich wesentlichere Probleme zu lösen. Er halte es für zweifelhaft, die Verwaltungen mit noch mehr Richtlinien und Bürokratie zu knebeln. Interessant sei auch, was das Ganze an Kosten verursachen werde. Man gehe allein für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume von geschätzten Mindestkosten in Höhe von rd. 61 Mio. € aus. Lüneburg sei von dem Ganzen nur am Rande betroffen, man hätte also dem Rat Zeit und Kosten sparen können, indem man sich selbst über den Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie und den Bundesgesetzentwurf informiert hätte.

 

Ratsfrau VERLINDEN freut sich, dass das Thema Lärm endlich wieder aufgegriffen wird. Sie erinnert an die schon vor Jahren von den Grünen gestellte Forderung nach einem Lärmminderungsplan. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung werde auf die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen eingegangen, demzufolge ein Lärmpegel von 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht möglichst nicht mehr überschritten werden sollte. Die modernen Verkehrsmittel seien zwar mit der Zeit immer leiser geworden, dafür seien jedoch immer mehr davon unterwegs, deshalb bestehe ein starker Handlungsbedarf. Die Grünen begrüßen ausdrücklich die Einbeziehung der Bevölkerung in die Entwicklung der Lärmminderungspläne. Am besten trage natürlich Verkehrsvermeidung zur Lärmminderung bei, aus ihrer Sicht ein weiteres Argument gegen die geplante A 39.

 

Ratsherr REINECKE entgegnet, Verkehrsvermeidung im Sinne der Grünen bedeute gleichzeitig auch Vermeidung von wirtschaftlicher Entwicklung, das könne sich die Region nicht leisten. Den Vorwurf von Herrn Althusmann, den Rat mit der Anfrage unnötig beschäftigt zu haben, weist er zurück. Es sei wichtig, rechtzeitig informiert zu sein, was mit der neuen Richtlinie auf die Stadt zukomme. Man könne sich dem Problem nicht verschließen und so tun, als ob Verkehrslärm keine schädigenden Auswirkungen auf die Menschen habe.

 

Beigeordneter DÖRBAUM verweist auf eine Äußerung von Herrn Althusmann, er könne sich die Einsetzung eines Menschenrechtsbeauftragten vorstellen. Menschen hätten aber auch einen Anspruch darauf, vor unnötigem Lärm geschützt zu werden. Die mit der neuen Richtlinie aufgestellten Forderungen würden die Bundesrepublik hochgerechnet pro Bürger etwa 20 Cent kosten, das sollte der Menschenschutz schon wert sein. Die Beschlüsse der EU und auf Bundesebene seien auch mit den Stimmen der CDU gefasst worden. Die Stadt Lüneburg und der Rat beschäftigten sich im Übrigen schon länger mit der Problematik der Lärmminderung, das werde auch aus dem Verkehrsentwicklungsplan deutlich.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

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