Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
KÖRNER geht auf die
vorgeschriebene Versickerungsmulde ein. Es stehe nicht in der Vorlage, wer
diese zu pflegen habe. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sei mündlich
zugesichert worden, dass die Stadt die Pflege und Instandhaltung übernehmen
werde. Das sollte auch hier nochmals bestätigt werden. Stadtbaurätin
GUNDERMANN
versichert, das werde deutlich in der Niederschrift des Ausschusses für Bauen
und Stadtentwicklung dargestellt werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme
- Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sollen in der
Art und Weise behandelt werden, wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden
Vermerk vorgeschlagen wird. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu. (61,
62, 63) |
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