Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.04.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.05.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
1.Der Rat der Stadt Lüneburg
beschließt die Ausgliederung des Vermögens des Städtischen Klinikums Lüneburg
in die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" gemäß dem beigefügten Entwurf
des Ausgliederungsvertrag zum 01.01.2005 sowie des
Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zum 01.01.2006.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, den
Ausgliederungsvertrag für das Städtische Klinikum Lüneburg abzuschließen.
2.Die aus der
Schlussbilanz zum 31.12.2004 des Städtischen Klinikums Lüneburg überzuleitende
Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum
01.01.2005 wird festgestellt und beschlossen.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, die
übergeleitete Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 festzustellen und zu beschließen.
3.Die Stadt Lüneburg bürgt für die
Altersteilzeitrückstellungen gemäß Altersteilzeitgesetz der "Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH" in der jeweils notwendigen Höhe.
08.06.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
1.Der Rat der Stadt
Lüneburg beschließt die Ausgliederung des Vermögens des Städtischen Klinikums
Lüneburg in die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" gemäß dem
beigefügten Entwurf des Ausgliederungsvertrag zum 01.01.2005 sowie des
Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zum 01.01.2006.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, den
Ausgliederungsvertrag für das Städtische Klinikum Lüneburg abzuschließen.
2.Die aus der
Schlussbilanz zum 31.12.2004 des Städtischen Klinikums Lüneburg überzuleitende
Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum
01.01.2005 wird festgestellt und beschlossen.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, die
übergeleitete Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 festzustellen und zu beschließen.
3.Die Stadt Lüneburg bürgt für die
Altersteilzeitrückstellungen gemäß Altersteilzeitgesetz der "Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH" in der jeweils notwendigen Höhe.
28.06.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:
1.Der Rat der Stadt
Lüneburg beschließt die Ausgliederung des Vermögens des Städtischen Klinikums
Lüneburg in die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" gemäß dem der Beschlussvorlage
beigefügten Entwurf des Ausgliederungsvertrags zum 01.01.2005 sowie des
Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zum 01.01.2006.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, den
Ausgliederungs-vertrag für das Städtische Klinikum Lüneburg abzuschließen.
2.Die aus der
Schlussbilanz zum 31.12.2004 des Städtischen Klinikums Lüneburg überzuleitende
Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum
01.01.2005 wird festgestellt und beschlossen.
Gleichzeitig werden
die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, die
übergeleitete Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 festzustellen und zu
beschließen.
3.Die Stadt Lüneburg bürgt für die
Altersteilzeitrückstellungen gemäß Altersteilzeitgesetz der "Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH" in der jeweils notwendigen Höhe.