Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.04.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.05.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben
bis zur Höhe von 50.000 Euro bei der Hhst. 05100.65010 - Geschäftsausgaben
Wahlen - zugestimmt.
28.06.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben
bis zur Höhe von 50.000 Euro bei der Hhst. 05100.65010 - Geschäftsausgaben
Wahlen - zugestimmt.