Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.04.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.05.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
1.Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den
Lagebericht des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2004 zur
Kenntnis.
2.Der Jahresabschluss 2004 des Städtischen
Klinikums zum 31.12.2004 wird mit einem Jahresfehlbetrag von
1.181.409,91 € festgestellt. Das Klinikum hat einen Betrag in Höhe von
355.000 € (Vorjahr: 305.000 €) zur Finanzierung der Kreditzinsen
gezahlt, der im Jahresfehlbetrag enthalten ist.
3.Der Jahresfehlbetrag wird durch den Träger
ausgeglichen.
08.06.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
1.Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den
Lagebericht des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2004 zur
Kenntnis.
2.Der Jahresabschluss 2004 des Städtischen
Klinikums zum 31.12.2004 wird mit einem Jahresfehlbetrag von
1.181.409,91 € festgestellt. Das Klinikum hat einen Betrag in Höhe von
355.000 € (Vorjahr: 305.000 €) zur Finanzierung der Kreditzinsen
gezahlt, der im Jahresfehlbetrag enthalten ist.
3.Der Jahresfehlbetrag wird durch den Träger
ausgeglichen.
28.06.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1.Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den
Lagebericht des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2004 zur
Kenntnis.
2.Der Jahresabschluss 2004 des Städtischen
Klinikums zum 31.12.2004 wird mit einem Jahresfehlbetrag von
1.181.409,91 € festgestellt. Das Klinikum hat einen Betrag in Höhe von
355.000 € (Vorjahr: 305.000 €) zur Finanzierung der Kreditzinsen
gezahlt, der im Jahresfehlbetrag enthalten ist.
3.Der Jahresfehlbetrag wird durch den Träger
ausgeglichen.