Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: 1. Der Rat macht von der in § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F. geregelten Abwendungsbefugnis Gebrauch und entscheidet im Sinne des Bürgerbegehrens. 2. Der Rat beschließt, dass die im Bürgerbegehren „Radentscheid“ genannten sechs verkehrspolitischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, unter Zugrundelegung der im Bürgerbegehren einzeln näher bezeichneten Maßnahmen und den dort genannten Erläuterungen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 3
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