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Vorlage - VO/10041/22  

 
 
Betreff: 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen"
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
02.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ortsrates der Ortschaft Ochtmissen (zu TOP 6) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 22.01.2019 die 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet.

 

Die Flächendarstellung erweitert im Wesentlichen die ostseitig bereits dargestellten Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Sport" nach Westen auf bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Fläche. Dieser Bereich wird damit bauleitplanerisch für eine Nutzung durch weitere sportliche Anlagen des OSV und des KKSV vorbereitet. Hierfür wurde als Anlage zum Umweltbericht auch ein Schallgutachten erstellt.

Im nördlichen Geltungsbereich soll ein Randstreifen als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft entwickelt und dementsprechend dargestellt werden.

 

Auch westlich angrenzend sind Pool-Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, für die ein separates Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. Die östliche Geltungsbereichs-Grenze dieser 77. FNP-Änderung soll in ihrem weiteren Verfahren an die – nach Planungs-Konkretisierung – geringfügig abweichende westliche Geltungsbereichs-Grenze der 86. FNP-Änderung angepasst werden, dies ist im Folgenden zu beschließen.

 

 

 

 

 

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,1 ha.

 

Im bisherigen Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 14.06.2019 bis einschließlich 17.07.2019 durchgeführt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 30.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 27.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021 stattgefunden. Ebenso eine Veröffentlichung im Internet.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen von Trägern und Privaten wurden keine wesentlichen Änderungen der Planung erforderlich. Die Begründung und der Umweltbericht werden redaktionell i.W. zur Sportflächen-Bedarfs-Begründung, zur Stellplatz- und Verkehrssituation, zu einer abschirmenden Birken-Reihe, zum Zauneidechsen-Artenschutz und einem Adress-Korrektur-Hinweis im Schallgutachten ergänzt. Ein vollständiger Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Durch die Planung wird die Erstellung von Sportflächen und die Verlagerung eines Hundeübungsplatzes ermöglicht. Die Flächen bleiben weitestgehend unversiegelt, durch den Bau und Betrieb der Sportanlagen (ggf. zeitweise Bewässerung) werden geringe CO2-Emissionen erzeugt.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Herstellung der Sportflächen verbessert die Sport- und der Gesundheits-Angebote für die Bürger im Stadtteil Ochtmissen.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+/-

Es entstehen keine zu beheizenden Gebäude.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Förderung der physischen Gesundheit, der Entwicklung von Vereinsgemeinschaft sowie Freizeitgestaltung im Stadtteil Ochtmissen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Durch die sportliche Betätigung in Sportvereinen wird der Gemeinschaftssinn entwickelt.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Planung dient der Verbesserung der Sport-Infrastruktur.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

 

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich  

Anlage 2 - Verfahrensübersicht  

Anlage 3 - Änderungsbereich 

Anlage 4 - Änderung 

Anlage 5 - Begründung  

Anlage 6 - Umweltbericht  

Anlage 7 - Abwägungsübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (256 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Verfahrensübersicht (100 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Änderungsbereich (826 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Änderung (253 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Begründung (570 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Umweltbericht (3330 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 - Abwägungsübersicht (907 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die östliche Geltungsbereichs-Grenze der 77. FNP-Änderung „Ausgleichsflächen-Pool“ ist im weiteren Bauleitplan-Verfahren an die westliche Geltungsbereichs-Grenze der 86. FNP-Änderung anzupassen.

 

  1. Die im Rahmen der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.