Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10059/22  

 
 
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) - zweite Stufe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   DEZERNAT VI
   DEZERNAT I
   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt hat die Verwaltung mit seinem Beschluss vom 27.03.2019 (VO/8246/19) beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Lüneburg zu erarbeiten. Er hat zudem den Grundsatzbeschuss gefasst, dass der Prozess zur Erarbeitung des ISEK zusammen mit dem Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ bearbeitet werden soll.

 

Der Entwicklungsprozess wurde als zweistufiges Verfahren vorgesehen. In der ersten Stufe wurde ein Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung der Hansestadt Lüneburg unter Berücksichtigung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bis zur Kommunalwahl 2021 erarbeitet. Das Leitbild wurde vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit Beschluss vom 29.09.2021 (VO/9698/21) beschlossen.

 

Ziel der zweiten Stufe ist es, aufbauend auf dem Leitbild die strategischen Ziele für die Hansestadt und ihrer Entwicklung in einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept mit entsprechender Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Zur Einleitung der zweiten Stufe ist nach Abschluss des Leitbildprozesses ein erneuter Beschluss des Rates erforderlich.

 

Das ISEK muss Aussagen über die zukünftige räumliche Entwicklung der gesamten Hansestadt konkretisieren und soll darüber hinaus darstellen, mit welchen bereits begonnenen oder zukünftig zu entwickelnden Projekten sich die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung bestmöglich erreichen lassen. Die Aufgabe des ISEK ist es dabei, die verschiedenen Fachplanungen der Verwaltung miteinander abzustimmen und so eine Grundlage für eine optimale Umsetzung von gemeinsamen Zielen zu sorgen. Beispielsweise müssen die Beteiligungsschritte und die Ergebnisse des NUMP in die gesamtstädtische Entwicklung eingebettet und daher auch in die zeitliche Bearbeitung des ISEK eingepasst werden. Als informelles Planungsinstrument beschäftigt sich das ISEK inhaltlich mit vielfältigen und aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen einer Stadt in ökologischen, ökonomischen und sozialen Themenfeldern. Dazu gehören u.a. der demografische Wandel, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Weg zur Klimaneutralität genauso wie die Weiterentwicklung der Innenstadt und aller Bereiche zur Entfaltung von wirtschaftlichen Tätigkeiten als Grundlage und Basis für Wohlstand, verbunden mit dem Anspruch und der Notwendigkeit gerechter Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen.

Viele der zukünftigen Herausforderungen lassen sich nicht alleine in der Stadt bearbeiten, so dass auch ein regionaler Blick wichtig ist und Kooperationen mit Gemeinden und weiteren Akteuren innerhalb des Landkreises gestärkt und entwickelt werden sollten.

 

Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ist zudem Basis bzw. zum Teil Voraussetzung, um Fördermittel von Bund und Land einwerben zu können. Darüber hinaus kann das Integrierte Stadtentwicklungskonzept auch Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg werden.

 

Für die Erarbeitung des Leitbilds in der ersten Stufe des ISEK wurde die Verwaltung durch ein externes Planungsbüro unterstützt. Auch für die Erarbeitung der zweiten Stufe ist es erforderlich, das Wissen und die Personalstärke eines externen Büros zu nutzen.

 

Der Arbeitsauftrag für einen externen Dienstleister umfasst nicht nur die Beratung der Hansestadt, sondern insbesondere auch die Konzeptionierung, Planung und Durchführung des gesamten Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses, der nicht durch eigenes Personal gedeckt werden kann.

 

Daher soll im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein externer Dienstleister zur Unterstützung für den Prozess von ca. 2,5 bis 3 Jahren gefunden werden. Die professionelle Begleitung eines so aufwendigen und mehrjährigen Prozesses führt zu einem voraussichtlichen Auftragswert, der den vergaberechtlichen Schwellenwert überschreitet, so dass eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss.

 

Für das ISEK sind Haushaltsmittel (Produkt 511005 Nachhaltige Stadtentwicklung, Kostenträger 51100505 Integriertes Stadtentwicklungskonzept) im aktuellen Jahr 2022 von 100.000 Euro veranschlagt und in den Folgejahren 2023 und 2024 von jeweils 150.000 Euro eingeplant.

 

Der Dienstleistungsauftrag ist in seiner Gesamtheit für den Prozess über mehrere Jahre zu vergeben und umfasst aufwandsbezogen daher die Haushaltsansätze bis einschließlich 2024.

 

Als nächster Schritt wird eine Leistungsbeschreibung erarbeitet, die als Grundlage für ein Vergabeverfahren dient. Das Vergabeverfahren kann dann unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltes eingeleitet werden. Über das Ergebnis und den Zuschlag der Vergabe beschließt der Verwaltungsausschuss nach durchgeführtem Vergabeverfahren mit einer separaten Vorlage.

 

Im Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit - ist das ISEK aufgabenbezogen eingerichtet. Zukünftig soll die Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von der neuen Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung organisiert werden, in die die damit befassten Personalstellen zu verlagern sind.

 

Mit dem „Begleitausschuss Zukunftsstadt“ wurde ein Begleitgremium für das Projekt Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ und das ISEK unter Beteiligung der Leuphana Universität und Vertretern der Zivilgesellschaft eingerichtet. Dieser Begleitausschuss bleibt auch weiterhin das zuständiges Gremium für den Erarbeitungsprozess des ISEK.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Entwicklung einer zukunftsgerechten und klimaangepassten Stadt

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Stadtentwicklung, die ökologische, soziale und ökonomische Komponenten gleichermaßen integriert

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

s.o.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

s.o.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

s.o.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

s.o.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

s.o.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

s.o.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

s.o.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 80,-- Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 34000 / 34040 

 Produkt / Kostenträger: 511005 / 51100505

 Haushaltsjahr: 2022 bis 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Hansestadt Lüneburg setzt den begonnenen Weg zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes fort und leitet die zweite Stufe ein.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Beratungsleistung zum ISEK im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Umsetzung des ISEK in den Jahren 2022 bis 2024 durchzuführen.