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 Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Herrn Michael Bugenhagen gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über die Pflichten eines Ratsmitglieds nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Michael Bugenhagen ausgehändigt worden. 
 Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Herrn Michael Bugenhagen gem. § 60 NKomVG, die Aufgaben eines Ratsmitglieds nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. 
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