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Auszug - Empfehlung des "Beitritts" zum Bürgerbegehren Radentscheid gemäß § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F.  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2022    
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10016/22 Empfehlung des "Beitritts" zum Bürgerbegehren Radentscheid gemäß § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bach
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Bach, Janina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch informiert den Rat über die im Verwaltungsausschuss festgestellte Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Sie geht darauf ein, dass Verwaltung und Politik sich einig waren, dass der Beitritt unter dem Vorbehalt der Machbarkeit gut und richtig ist. Es braucht die Mobilitätswende.

 

Ratsherr Soldan erläutert, warum seine Fraktion gegen den Beitritt stimmen werde. Man solle das Instrument des Bürgerentscheids nicht aushebeln und den Bürger:innen die Entscheidung vorenthalten.

 

Ratsherr Schultz geht darauf ein, dass eine große Zustimmung zu erwarten wäre. Auch wenn man sich die Entscheidung wünschen würde, habe man weder das Geld noch die personellen Kapazitäten, einen Bürgerentscheid durchzuführen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

1.  Der Rat macht von der in § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F. geregelten Abwendungsbefugnis Gebrauch und entscheidet im Sinne des Bürgerbegehrens.

 

2.  Der Rat beschließt, dass die im Bürgerbegehren „Radentscheid“ genannten sechs verkehrspolitischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, unter Zugrundelegung der im Bürgerbegehren einzeln näher bezeichneten Maßnahmen und den dort genannten Erläuterungen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen:  3

  Enthaltungen: 3