Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.
Nach der Erstellung von zwei Pilot-Abschlüssen in den Jahren 2010 und 2011 wurden die konsolidierten Gesamtabschlüsse 2012 bis 2016 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und den Gremien vorgestellt. Nun ist der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.
Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.
Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune geschaffen werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient der Information des Rates, der Verwaltung, der Bürger und der Öffentlichkeit.
Die Gesamtbilanz (Anlage 1, Seite 7) sowie die konsolidierte Ergebnisrechnung (Anlage 1, Seite 8) zum 31.12.2017 sind in der Anlage beigefügt. In der Anlage 1 „Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 – Konsolidierungsbericht“ werden die Konsolidierungsmethoden, -erfordernisse sowie Abweichungen zum Vorjahr dargestellt.
Die Erste Stadträtin Frau Lukoschek hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 ist als Anlage 2 beigefügt. Der Bericht enthält keine Prüfbemerkungen, so dass von einer Stellungnahme der Verwaltung abgesehen werden kann.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG entgegensteht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 – Konsolidierungsbericht Anlage 2: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.
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