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Vorlage - VO/09922/22  

 
 
Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
08.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.

 

Nach der Erstellung von zwei Pilot-Abschlüssen in den Jahren 2010 und 2011 wurden die konsolidierten Gesamtabschlüsse 2012 bis 2016 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und den Gremien vorgestellt. Nun ist der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

 

Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune geschaffen werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient der Information des Rates, der Verwaltung, der Bürger und der Öffentlichkeit.

 

Die Gesamtbilanz (Anlage 1, Seite 7) sowie die konsolidierte Ergebnisrechnung (Anlage 1, Seite 8) zum 31.12.2017 sind in der Anlage beigefügt. In der Anlage 1 „Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 – Konsolidierungsbericht“ werden die Konsolidierungsmethoden, -erfordernisse sowie Abweichungen zum Vorjahr dargestellt.

 

Die Erste Stadträtin Frau Lukoschek hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 ist als Anlage 2 beigefügt. Der Bericht enthält keine Prüfbemerkungen, so dass von einer Stellungnahme der Verwaltung abgesehen werden kann.

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG entgegensteht.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 


B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 – Konsolidierungsbericht

Anlage 2: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 - Konsolidierungsbericht (3279 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (86 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.