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Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 07.09.2021 wurde der Hansestadt Lüneburg ein virtuelles Budget in Höhe von 1,8 Mio. € aus dem Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" gewährt. Mit Bescheid vom 06.04.2022 wurde der Hansestadt ein zusätzliches Budget von 100.000,- € zur Verfügung gestellt, sodass sich das gesamte virtuelle Förderbudget nun auf 1,9 Mio. € beläuft.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge für die Einzelprojekte bei der NBank einzureichen. Es ist eine Förderung von bis zu 90 % möglich, mindestens 10 % der förderfähigen Projektkosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden.
Das beschlossene Gesamtprojektvolumen der 12 Projekte lag laut ursprünglicher Planung bei 2.290.000,- € und überstieg somit das ursprüngliche virtuelle Förderbudget zzgl. Mindest-Eigenanteil von 180.000,- € um 310.000,- €. Das dargestellte Projekt der VHS wird durch diese finanziert (inkl. Eigenanteil in Höhe von 5.000,- €) und wird vom virtuellen Budget der Hansestadt abgezogen. Zur Deckung der verbleibenden Differenz in Höhe von 305.000,- € wurden Eigenmittel außerplanmäßig im Jahr 2021 bereitgestellt. Der ursprüngliche Eigenanteil der Hansestadt belief sich somit auf knapp 22 %.
Aufgrund von reduzierten Projektkosten und nicht förderfähigen Anteilen haben sich die Gesamtkosten für die Hansestadt seit dem Beschluss im Oktober 2021 um rund 136.000,- € auf nunmehr rund 2.104.000,- € reduziert. Im Wesentlichen geht es dabei um die Personalkosten für das Innenstadtmanagement bei der Tochtergesellschaft Lüneburg Marketing GmbH, die nicht förderfähig sind und die reduzierten Kosten bei der Anmietung der Ladenlokale für das Projekt Pop-Up-Stores. Ursprünglich war vorgesehen bis zu drei Ladenlokale im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns anzumieten. In der kurzen Projektlaufzeit konnten zwei Stores erfolgreich umgesetzt werden. Zudem sind nicht alle Kostenanteile förderfähig. Hinzu kommen leichte Kostensteigerungen bei der dauerhaft installierten Radfrequenzmessung an Hauptverkehrsknoten in der Innenstadt.
Aufgrund der reduzierten Gesamtkosten und des um 100.000,- € erhöhten Förderbudgets kann für den überwiegenden Teil der Projekte nach aktueller Planung eine 90 %-ige Förderung beantragt werden. Lediglich die Projekte Pop-Up-Stores und Radfrequenzmessung weisen wie beschrieben aufgrund nicht förderfähiger Anteile und Kostensteigerungen eine geringere Förderquote auf. Für den Fall das bei anderen Projekten Anteile nicht als förderfähig eingestuft werden, wird für das Projekt Radfrequenzmessung dennoch die 90 %-ige Förderung bei der NBank beantragt, um das virtuelle Budget für die Hansestadt Lüneburg möglichst auszuschöpfen.
Die Auflistung der einzelnen Projekte sowie die Kosten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg reduziert sich vorbehaltlich der Förderfähigkeit aller Projektbestandteile um voraussichtlich rund 236.000,- € auf rund 249.000,- € (ursprünglich 485.000,- €).
Laut aktueller Kostenplanung soll das virtuelle Budget von 1,9 Mio. € in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Gesamtförderquote erhöht sich voraussichtlich um 9,61 Prozentpunkte auf insgesamt 88,22 %.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
Die Vorlage bezieht sich lediglich auf die Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, insofern wurde auf die Folgenabschätzung der bereits beschlossenen Projekte verzichtet. B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. X Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2.154.000,- € / 2.104.000,- € (ohne Projekt VHS) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021/2022
e) mögliche Einnahmen: 1.900.000,- € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“
Anlagen: Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand Mai 2022
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie in der Anlage 1 dargestellt bis zum 30.06.2022 zu beantragen und das angepasste virtuelle Förderbudget in Höhe von 1,9 Mio. € möglichst auszuschöpfen.
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