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Vorlage - VO/10046/22  

 
 
Betreff: Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda, Herr Kubisch
Federführend:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kubisch, Finn  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   DEZERNAT VI
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 07.09.2021 wurde der Hansestadt Lüneburg ein virtuelles Budget in Höhe von 1,8 Mio. € aus dem Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" gewährt. Mit Bescheid vom 06.04.2022 wurde der Hansestadt ein zusätzliches Budget von 100.000,- € zur Verfügung gestellt, sodass sich das gesamte virtuelle Förderbudget nun auf 1,9 Mio. € beläuft.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge für die Einzelprojekte bei der NBank einzureichen. Es ist eine Förderung von bis zu 90 % möglich, mindestens 10 % der förderfähigen Projektkosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden.

 

Das beschlossene Gesamtprojektvolumen der 12 Projekte lag laut ursprünglicher Planung bei 2.290.000,- € und überstieg somit das ursprüngliche virtuelle Förderbudget zzgl. Mindest-Eigenanteil von 180.000,- € um 310.000,- €. Das dargestellte Projekt der VHS wird durch diese finanziert (inkl. Eigenanteil in Höhe von 5.000,- €) und wird vom virtuellen Budget der Hansestadt abgezogen. Zur Deckung der verbleibenden Differenz in Höhe von 305.000,- € wurden Eigenmittel außerplanmäßig im Jahr 2021 bereitgestellt.  Der ursprüngliche Eigenanteil der Hansestadt belief sich somit auf knapp 22 %.

 

Aufgrund von reduzierten Projektkosten und nicht förderfähigen Anteilen haben sich die Gesamtkosten für die Hansestadt seit dem Beschluss im Oktober 2021 um rund 136.000,- € auf nunmehr rund 2.104.000,- € reduziert. Im Wesentlichen geht es dabei um die Personalkosten für das Innenstadtmanagement bei der Tochtergesellschaft Lüneburg Marketing GmbH, die nicht förderfähig sind und die reduzierten Kosten bei der Anmietung der Ladenlokale für das Projekt Pop-Up-Stores. Ursprünglich war vorgesehen bis zu drei Ladenlokale im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns anzumieten. In der kurzen Projektlaufzeit konnten zwei Stores erfolgreich umgesetzt werden. Zudem sind nicht alle Kostenanteile förderfähig. Hinzu kommen leichte Kostensteigerungen bei der dauerhaft installierten Radfrequenzmessung an Hauptverkehrsknoten in der Innenstadt.

 

Aufgrund der reduzierten Gesamtkosten und des um 100.000,- € erhöhten Förderbudgets kann für den überwiegenden Teil der Projekte nach aktueller Planung eine 90 %-ige Förderung beantragt werden. Lediglich die Projekte Pop-Up-Stores und Radfrequenzmessung weisen wie beschrieben aufgrund nicht förderfähiger Anteile und Kostensteigerungen eine geringere Förderquote auf. Für den Fall das bei anderen Projekten Anteile nicht als förderfähig eingestuft werden, wird für das Projekt Radfrequenzmessung dennoch die 90 %-ige Förderung bei der NBank beantragt, um das virtuelle Budget für die Hansestadt Lüneburg möglichst auszuschöpfen.

 

Die Auflistung der einzelnen Projekte sowie die Kosten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg reduziert sich vorbehaltlich der Förderfähigkeit aller Projektbestandteile um voraussichtlich rund 236.000,- € auf rund 249.000,- € (ursprünglich 485.000,- €).

 

Laut aktueller Kostenplanung soll das virtuelle Budget von 1,9 Mio. € in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Gesamtförderquote erhöht sich voraussichtlich um 9,61 Prozentpunkte auf insgesamt 88,22 %.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

Die Vorlage bezieht sich lediglich auf die Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, insofern wurde auf die Folgenabschätzung der bereits beschlossenen Projekte verzichtet.


B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

X Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2.154.000,- € / 2.104.000,- € (ohne Projekt VHS)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X (außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste)

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse  

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2021/2022 

 

e)  mögliche Einnahmen: 1.900.000,- € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand Mai 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand Mai 2022 (361 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie in der Anlage 1 dargestellt bis zum 30.06.2022 zu beantragen und das angepasste virtuelle Förderbudget in Höhe von 1,9 Mio. € möglichst auszuschöpfen.

 

Stammbaum:
VO/10046/22   Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage
VO/10046/22-1   Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage