Bürgerinformationssystem
Herr Volker Constien, Lüneburg, stellt folgende Einwohnerfrage:
Auf der Tagesordnung stehen eine Anfrage und ein Antrag zu Thema "Photovoltaik". Die Anfrage der SPD (TOP Ö9.1) bezieht sich auf Neubauten und Firmen als mögliche Betreiber sowie auf Privathäuser in der Altstadt mit deren Eigentümern nach Lösungen gesucht werden soll. Der Antrag der Grünen (TOP Ö12.2) bezieht sich auf das Dach des Museumsneubaus und nennt eine Bürgerenergiegesellschaft als möglichen Betreiber.
Die größten Hemmschwelle für Privateigentümer:innen sind meistens die Bürokratie und die Investitionshöhe. Für Menschen ohne eigenes Haus ist die Hemmschwelle noch größer (Pachten eines Daches, Regelung einer Entschädigung für den Direktverbrauch oder finanzieller Verzicht bei kompletter Einspeisung in das öffentliche Netz).
Könnte die Stadt nicht für ihre Bürger:innen eine wirklich niedrigschwellige Möglichkeit anbieten (unbürokratisch und mit möglichst niedriger finanzieller Untergrenze) sich an Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden finanziell zu beteiligen? Der größte Teil der Bürokratie könnten zentral erledigt und das von den Bürger:innen zur Verfügung gestellte Geld in PV-Anlagen investiert werden. Die Stadt könnte den produzierten Strom selbst verbrauchen und einen Teil des dadurch gesparten Geldes an die Kleininvestor:innen zurückgeben, für die sich ihre Investition dann nicht nur sofort (für das Klima), sondern auch langfristig (finanziell) auszahlen würde.
Antwort: Die verfügbaren und dem Grundsatz nach für die Installation von Solaranlagen geeigneten Dachflächen auf Gebäuden im städtischen Eigentum werden regelmäßig auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht. Zur Anpachtung dieser Dachflächen kann eine Interessenbekundung abgebeben werden. Dabei ist nicht definiert, welche Rechtsform die Anbieter haben sollten. Es können sich sowohl Firmen, Genossenschaften, Verbände und Vereine oder Privatpersonen bewerben.
Es steht Privatpersonen offen, sich vorab zu einer Interessengemeinschaft zu organisieren und als solche gemeinsam einen Pachtvertrag abzuschließen, eine Bürgersolaranlage zu finanzieren und zu betreiben.
Nicht vorgesehen ist, dass mit mehreren Personen Einzelverträge geschlossen werden. Hintergrund ist u.a. die Haftungsfrage, aber auch der damit verbundene Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung der Erträge für die einzelnen Personen.
Bei der Installation und dem Betrieb von Solaranlagen auf Gebäuden sind diverse Anforderungen an den Brandschutz, die Haftung und auch den fortlaufenden Gebäudebetrieb (z.B. bei Wartungsarbeiten auf dem Dach) zu beachten. Hierzu bedarf es einer klaren Regelung zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner und auch eine verlässliche und kurzfristige Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit über den gesamten Investitionszeitraum hinweg als natürliche oder juristische Person.
Bei einer gewerblich betriebenen Anlage auf angepachteten Flächen ist im Regelfall von einer eigenständigen baulichen Anlage auszugehen. Die dafür erforderlichen bauordnungs- und planungsrechtlichen Voraussetzungen sind in einem Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
Erfragt wird mit der Einwohneranfrage eine Mischfinanzierung für eine Solaranlage mit Finanzanteilen von Bürger: innen, die dann nur einen symbolischen Anteil an der Anlage erwerben und nicht als gewerbetreibender Stromproduzent auftreten, sondern als Finanzgeber. Der technische Aufwand sowie das Energiemonitoring und die verwaltungstechnischen Abläufe sowie Haftungsrisiken verbleiben bei der Kommune als Eigentümerin und Betreiberin der Anlage. Der Ertrag für den Finanzgeber wäre nicht der erwirtschaftete Strom, sondern eine vorab vereinbarte Rendite.
Für Bürgersolaranlagen gibt es seitens der Hansestadt Lüneburg Vorüberlegungen, eine entsprechende Freifläche auszuweisen. Dort entfällt das Risiko für Gebäudehaftungen, der Abstimmungsbedarf bei z.B. Dachsanierungen entfällt und die Anlagengröße kann variabel erweitert werden. Die Flächen können mehrfach genutzt werden, als Solarfläche sowie zeitgleich z.B. als Grünwiese oder als Fläche für Hühnerhaltung, wobei die Solar-Tragekonstruktionen als Hühnerunterstand fungieren.
Die Schaffung von Solarflächen muss durch die Kommune bauplanungsrechtlich durch Flächennutzungs- und ggf. Bebauungspläne vorbereitet werden. Verpachtet wird seitens der Stadt dann der Grund und Boden. Die Vorbereitungen werden ca. 1 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Der durch die Einspeisevergütung erwirtschaftete Ertrag, wird dann unter den Anteilseignern ausgeschüttet. Das Betreibermodell als rechtlich gesicherter Zusammenschluss regelt z.B. durch Satzung die Mitbestimmungsrechte, Renditehöhe und dergleichen. Eine solche Interessengemeinschaft ist beispielsweise die Genossenschaft Zukunftsgenossen eG in Lüneburg.
Frau Meike Basting Neumann und Frau Claudia Schievelbein, Lüneburg, stellen folgende Einwohnerfrage:
Die IGS Lüneburg hat über mehrere Jahre in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Lehrer:innen, Schüler:innen und Eltern ein Konzept für digitale Bildung entwickelt, das unter anderem die sukzessive Einführung von sogenannten Tablet-Jahrgängen vorsieht. Die Schüler:innen werden ab Klasse 7 an die Nutzung digitaler Geräte herangeführt, so dass sie später selbstverständlich damit arbeiten. Das Land Niedersachsen verpflichtet Eltern die Lehrmittel ihrer Kinder selbst anzuschaffen, dazu gehören dann auch die Tablets. Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit der Befreiung von den Lehrmittelkosten, allerdings bislang nicht für Tablets. Die IGS Lüneburg ist in jeder Hinsicht eine inklusive Schule, es werden regelmäßig von mehr Schüler:innen höhere Abschlüsse erreicht, als die Empfehlungen in Klasse 4 erwarten lassen können. Weil an der IGS Lüneburg Kinder aus allen Milieus beschult werden, gibt es in jedem Jahrgang Schüler:innen, deren Eltern es sich nicht leisten können, 600 Euro für ein Tablet und die Wartung auszugeben. Diese Familien erhalten die Tablets nicht als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets und auch nicht als Leistung der Sozialhilfe.
Daher unsere Frage an die Verwaltung und an Sie als Politiker:innen:
Wie wird die Stadt Lüneburg gewährleisten, dass im Schuljahr 2022/23 auch die Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien - ca. 35 pro Jahrgang - in den Jahrgängen 7 und 11 (rund 40.000 Euro) ein Tablet zur Verfügung haben? Wer von Ihnen kann konkret bei dieser wichtigen Investition in die Bildungsgerechtigkeit in unserer Stadt helfen?
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, verweist auf die schriftliche Antwort aus dem Herbst und verliest diese. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Ratsfrau Schröder-Ehlers erklärt, dass das Thema bereits häufig diskutiert wurde. die Zuständigkeit läge beim Land Niedersachsen, dass entsprechend e Programm auflegen wolle.
Ratsherr Mennen verweist auf die Gespräche im Schulausschuss. Die Finanzierungslücke sei ein bekanntes Problem, da digitale Lehrmittel nicht unter die Lehrmittelfreiheit fielen. Über den Schulausschuss seien verschiedene Stiftungen und Betriebe angesprochen worden, um eine Lösung für die Finanzierung von Tablets zu finden.
Ratsherr Soldan regt eine teilweise Bezuschussung durch die Stadt an. Es brauche eine Lösung zum nächsten Schuljahr. Man soll sich Gedanken für den nächsten Haushalt machen.
Ratsfrau Scherf äußert ihr Verständnis für die Situation und fordert die Landtagsabgeordneten auf, sich des Themas anzunehmen.
Frau Karla Bauszus, Lüneburg, stellt folgende Einwohnerfrage:
In der Tagesordnung ist in TOP 7 Bericht über den Ukrainekrieg, in TOP 8 über das Coronavirus enthalten. Ein Tagesordnungspunkt fehlt: die Berichterstattung über die Klimakrise. Ist es möglich, in jeder Ratssitzung einen Berichtspunkt zur Bearbeitung des Klimaaktionsplans und der Umsetzung der Maßnahmen zu erhalten?
Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass diese Anfrage berechtigt sei, schließlich sei man dem Klimaentscheid beigetreten. Über diesen Berichtspunkt könne im Zusammenhang mit der neuen Geschäftsordnung gesprochen werden. Sie werde über das Ergebnis informieren.
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