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Vorlage - VO/09909/22  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung des Marienplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann, Frau Hesebeck
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Prüfer, Alina  Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Bereich 35 - Mobilität
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   
31.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   
Verwaltungsausschuss
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

I. Lage und Gestaltung

Westlich vom Rathaus und südlich von der Ratsbücherei liegt der Marienplatz mit einer Fläche von ca. 2.000 m², zwischen den Straßen "Am Marienplatz" und "Egersdorffstraße". Nördlich des Marienplatzes besteht eine Gehwegverbindung mit der Zuwegung zur Ratsbücherei und der KITA "Marienplatz". Der Marienplatz ist als Parkplatz gewidmet (vgl. Anlage: graue Fläche) und wird ausschließlich über die Straße "Hinter der Bardowicker Mauer" aus westlicher und östlicher Richtung und weiterführend über die Reitende-Diener-Straße erschlossen. Die Oberfläche des Parkplatzes besteht aus Asphalt, der Gehweg aus Boulevardplatten. Die Nutzung als Parkplatz ist vermutlich um Mitte der 1950er Jahre entstanden.

Der Marienplatz ist leicht gewölbt und wird von altem Baumbestand und Heckenstrukturen eingesäumt. Der Platz liegt direkt an der Abbruchkante des Senkungsgebietes, daher liegt die westlich verlaufende Egersdorffstraße hier deutlich tiefer.

 

II. Grundsätzliche Nutzung

Auf dem Marienplatz sind 25 Stellplätze, 6 Schwerbehindertenstellplätze und zwei Elektrolade-Stellplätze eingerichtet. Die Stellplätze sind bewirtschaftet und stehen auch der Anwohnerschaft mit Anwohnerparkausweis zur Verfügung. Zudem sind unmittelbar vor der KITA Flächen für Lastenräder eingerichtet worden.

Seit vielen Jahren hat die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) 6-mal im Jahr den östlichen Teil des Parkplatzes für Sonder-Müll-Sammelaktionen genutzt. Seit 2021 nutzt die GfA hierfür den Reichenbachplatz.

Während der Stadtfeste wurden auf dem Marienplatz mobile Fahrradabstell-Sammelanlagen eingerichtet und während des Martinimarktes wurde dieser für die Fahrzeuge der Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker reserviert.

 

III. Aktuelle Nutzung

Seit März 2021, als die Schnelltests zum Corona-Nachweis zur Verfügung standen, wurde im Auftrag des Landkreises eine Teststation auf dem Marienplatz in festen Holzhütten eingerichtet. Der Standort lag anfangs am östlichen Rand und wurde dann auf die Nordseite verlegt. Seit Dezember 2021 ist im südlichen Bereich eine Teststation in einem Container eingerichtet, in dem zeitweise auch das mobile Impf-Team des DRK Impfungen durchgeführt hat. Durch die Test- bzw. Impfstation wurde ein großer Teil der Stellplätze seiner widmungsgemäßen Nutzung entzogen.

 

Im Sommer 2021 wurde als dauerhafte Versammlung ein sog. "Klima Camp" auf dem Marienplatz eingerichtet und bis in den Herbst betrieben. Aufgrund versammlungsrechtlicher Vorgaben wurde seinerzeit der gesamte Marienplatz für den Parkverkehr gesperrt, so dass für den Zeitraum der Versammlung keine Stellplätze zur Verfügung standen.

 

Damit wurde der Marienplatz (in großen Teilen) über einen langen Zeitraum nicht entsprechend der Widmung als Parkplatzfläche genutzt und es kann in Frage gestellt werden, ob das Verkehrsbedürfnis für diesen kleinen Parkplatz in seiner zentralen Lage noch besteht oder der Platz nicht stärker für andere Funktionen genutzt werden kann. Bei einer solchen Betrachtung sind die unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, aber auch Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu beachten.

 

IV. Aktuelle Entwicklungen

Im Auftrag des Rates hat die Verwaltung von Sommer 2020 bis Herbst 2021 ein Leitbild für die Hansestadt Lüneburg als erste Stufe für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im Rahmen einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Im Beteiligungsprozess wurde deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Veränderung der Verkehrssituation insbesondere im innerstädtischen Bereich wünschen und den Verkehrsträgern des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) mehr Bedeutung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden sollte. Das Leitbild macht keine einzelfall- und ortsbezogenen Entwicklungsvorgaben, es werden aber die Grundprinzipien für eine zukünftige Stadtentwicklung formuliert, wie z.B. die Aspekte der Klimaanpassung der Stadträume, mehr Stadtgrün, effiziente Flächennutzung, attraktive öffentliche Räume und auch Mobilitätsvielfalt und Vorrang für nachhaltige Mobilität. Zudem wurde eine breite Beteiligungsmöglichkeit als wesentlicher Schritt für eine zukünftige Stadtentwicklung identifiziert.

 

Ein Experiment des Zukunftsstadtprojektes Lüneburg 2030+ soll im Frühjahr 2022 durch Beteiligung Ideen für eine andere Gestaltung und Nutzung von verschiedenen "Lieblingsplätzen" in der Stadt entwickeln. Der Marienplatz kann in dem Zusammenhang als ein bedeutender innerstädtischer Ort im gemeinsamen Förderprojekt mit der Leuphana Universität Lüneburg Berücksichtigung finden. Im Rahmen des Experimentes kann dann für einen begrenzten Zeitraum in diesem Sommer durch eine temporäre Umgestaltung eine andere Nutzung "ausprobiert" und "öffentlich sichtbar und erlebbar" gemacht werden.

 

Als Vorbereitung für den Nachhaltigen Mobilitätsplan wird derzeit eine Untersuchung zum Stellplatzangebot, der -auslastung und -bewirtschaftung im Stadtgebiet durchgeführt. Ergebnisse sind in den nächsten Monaten zu erwarten und werden auch Einfluss auf die Bewertung von innenstadtnahen Stellplatzflächen haben. Für die Frage, ob und inwiefern eine verkehrliche Bedeutung des Marienplatzes in der jetzigen Ausprägung für zukünftig innerstädtische Entwicklungen Berücksichtigung finden muss, wird die Untersuchung hilfreiche Hinweise geben können.

 

Von seiner Lage in der Innenstadt liegt der Marienplatz zudem im Geltungsbereich verschiedener Fördergebiete, für die sich die Hansestadt Lüneburg um eine Förderung beworben hat oder aktuell im Bewerbungsverfahren befindet (Perspektive Innenstadt, Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren, Resiliente Innenstädte). Es wird daher angestrebt, im Rahmen der unterschiedlichen Förderkulissen ebenfalls zu untersuchen, ob Konzepte für eine Umnutzung bzw. investive Maßnahmen förderfähig wären und berücksichtigt werden können.

Basierend auf dieser öffentlichen Beteiligungs- und Experimentier-Phase im Sommer 2022 wird die Verwaltung Vorschläge für eine zukünftige Weiterentwicklung des Marienplatzes entwickeln und dazu Nutzungs- und Gestaltungsvorschläge/-varianten erarbeiten.

Sofern sich aus den Untersuchungen keine Verkehrsbedeutung (mehr) für den Parkplatz ergibt oder wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Aufhebung der Parkplatznutzung vorliegen, kann die Gemeinde gemäß § 8 niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine (Teil-)Einziehung vornehmen. Für eine (Teil-)Einziehung wäre dann ein förmliches Verfahren mit einer entsprechenden Beteiligungsmöglichkeit durchzuführen. Über die (Teil-)Einziehung entscheidet grundsätzlich der Verwaltungsausschuss. 

 

Es wird vorgeschlagen ein Vorgehen in drei Schritten durchzuführen.

 

1. Beteiligung der Öffentlichkeit zur zukünftigen Nutzung des Marienplatzes. Dabei soll insbesondere das Experiment "Lieblingsplätze" für eine breite Beteiligung sorgen und Grundlage für eine temporäre und experimentelle Umnutzung sein. Auch im Rahmen des ISEK und der unterschiedlichen Förderprogramme für die Innenstadt können Ideen und Konzepte für den Marienplatz erarbeitet werden.

2. Die Ergebnisse der Beteiligungsphase werden als Grundlage für die Erarbeitung von zwei bis drei Nutzungs- und Gestaltungsvarianten für den Marienplatz durch die Verwaltung genutzt. Dabei sollen unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen an den Platz und insbesondere auch die Folgen des Klimawandels Berücksichtigung finden.

3. Ein Einziehungsverfahren wird anschließend formell eingeleitet, wenn eine Grundlage für eine anderweitige Nutzung besteht, dazu eine politische Entscheidung getroffen wurde und sich überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls oder das entfallene Verkehrsbedürfnis als Voraussetzung für eine (Teil-)Einziehung anführen lassen. Für das Einziehungsverfahren ist ein formelles Verfahren mit eigenständiger Beteiligungsmöglichkeit erforderlich.

 

Hierzu soll ein Grundsatzbeschluss des Rates herbeigeführt werden

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Entsiegelung von Asphaltflächen, Schaffung von Versickerung, zusätzlichen Grünflächen und Bäumen, Klimatische Aufwertung der Fläche

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Senkung der Umweltbelastung, Sicherstellung eines Zugangs zu Grünflächen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Steigerung des psychischen Wohlbefindens durch neue Erholungsräume

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  84,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Widmung Marienplatz (487 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag der AfD - Fraktion (501 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung für eine Nutzungs- und Gestaltungsänderung zum Marienplatz durchzuführen. Dazu soll insbesondere auch das Experiment „Lieblingsplätze“ aus dem Förderprojekt Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ beitragen.

2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, unter Berücksichtigung geeigneter Vorschläge aus dieser Beteiligung zwei bis drei Nutzungs- und Gestaltungsvarianten für eine zukünftige Weiterentwicklung des Marienplatzes zu entwickeln und vorzustellen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundsätzlichen Vorbereitungen vorzunehmen, um ein (Teil-)Einziehungsverfahren für die Parkplatzfläche auf dem Marienplatz (vgl. Anlage) einzuleiten. Hierzu ist zu gegebener Zeit eine separate Beschlussvorlage vorzulegen.