Beratungsinhalt: Herr Sporleder (Bereichsleiter Bereich 22) erklärt, dass sich die Gebühren in 2017 nicht verändern. Die Basis für die Gebühren ist der Frischwassermaßstab. Eine Gebührenanpassung in zukünftigen Jahren sei nicht ausgeschlossen, aber zurzeit ist die Kostenstruktur stabil und die Entwicklung in 2017 bleibt abzuwarten. Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig: Die Betriebsabrechnung 2015 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2017 wird zugestimmt. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert. Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2017 wird zugestimmt. Die Niederschlagswassergebühren bleiben unverändert.
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