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Vorlage - VO/6973/16  

 
 
Betreff: Internationales Konzert zur Aufführung von Beethovens Neunter Sinfonie im Rahmen der Städtepartnerschaft zu Naruto/ Japan am 11.03.2017; Annahme von Zuwendungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Fachbereich 4 - Kultur
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Kriegsgefangenenlager Bando (1. Weltkrieg) in Naruto/ Japan und die dortige Erstaufführung von Beethovens Neunter Sinfonie auf asiatischem Boden, welche am 01. Juni 1918 anlässlich ihrer anstehenden Heimkehr von den deutschen Kriegsgefangenen für die einheimische Bevölkerung stattfand (Heimkehrkonzert), ist Ursprung der seit 1974 bestehenden Städtepartnerschaft zwischen Lüneburg und Naruto. Beethovens Neunte Sinfonie ist als die heimliche Nationalhymne Japans bekannt. Im ganzen Land gibt es zum Jahreswechsel diverse Auführungen, an denen mehreren Hundert und sogar bis zu 10.000 Chorsängerinnen und Chörsängern pro Aufführung teilnehmen. Seit 1982 wird jährlich durch die "Vereinigung zum Singen der Neunten in Naruto“ Beethovens Neunte in Lüneburgs Partnerstadt Naruto aufgeführt. Auch außerhalb Japans wurden bereits Aufführungskonzerte veranstaltet, so fand z. B. 2001 eine Aufführung von deutschen und japanischen Chören in Lüneburg statt.

 

Auf gemeinsames Bestreben der Stadt Naruto, der "Vereinigung zum Singen der Neunten in Naruto“ mit ihrem Vorsitzenden Herrn Toshiaki Kamei und der Hansestadt Lüneburg soll ein solches Konzert erneut in Lüneburg stattfinden.  

 

Im Rahmen der Städtepartnerschaft zu Naruto werden daher im März 2017 mehrere Chöre aus Japan, China, den USA und Deutschland (ca. 230 Personen) für mehrere Tage zu diverse Proben, dem Konzert und einem Begleitprogramm in Lüneburg zu Gast sein und, musikalisch begleitet von den Lüneburger Symphonikern des Theaters Lüneburg, Beethovens Neunte am 11.03.2017 im Audimax der Leuphana Universität aufführen. Hierzu werden auch Nachfahren der deutschen Kriegsgefangenen aus dem Lager Bando eingeladen.


In Anschluss an das Konzert ist eine Austauschveranstaltung geplant, bei der sich die Sängerinnen und Sänger sowie die Orchestermitglieder aus den unterschiedlichen Ländern mit den Nachfahren der deutschen Kriegsgefangenen austauschen, um so vor dem historischen Hintergrund von Beethovens Neunter in Japan den freundschaftlichen, internationalen Gedankenaustausch zu verfolgen und einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. 

 

 

Die Hansestadt Lüneburg beteiligt sich an der Umsetzung des Konzertes sowie der Austauschveranstaltung vorrangig organisatorisch als Veranstalterin vor Ort. Eine finanzielle Beteiligung erfolgt nur in begrenztem Maße bei den folgenden Positionen (mit den kalkulierten Kosten aufgrund aktueller Planung):

 

-       Bustransfer Proben/ Konzert für die Sängerinnen und Sänger2.000 €

-       Kosten Zurverfügungstellung Audimax1.000 €

-       Kostenanteil Abschlussveranstaltung6.600 €

-       Kosten durch die Aufstockung der Lüneburger Symphoniker6.170 €

-       Konstenanteil Nachfahren dt. Kriegsgefangener aus dem Lager Bando      5.000 €

 

Der größte Teil der im Übrigen entstehenden Kosten für dieses Gesamtvorhaben wird durch die teilnehmenden Sängerinnen und Sänger selbst im Rahmen ihrer Reise nach Lüneburg, durch die "Vereinigung zum Singen der Neunten in Naruto“, welche diese Reise organisiert, sowie die Stadt Naruto finanziert.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist bemüht, die eigenen Kostenpositionen möglichst durch externe Förderungen abzudecken. Als externe Förderer konnten hierfür die Sparkassenstiftung Lüneburg und die Ernst-Poensgen-Stiftung gewonnen werden.

 

Die Sparkassenstiftung hat eine Förderzusage über einen Betrag von 11.600 € gegeben:

 

      Bustransfer Proben/ Konzertfür die Sängerinnen und Sänger2.000 €

      Kosten Zurverfügungstellung Audimax1.000 €

      Kostenanteil Abschlussveranstaltung   6.600 €

      Kosten durch die Aufstockung der Lüneburger Symphoniker 2.000 €.

 

Die in Düseldorf ansässige Ernst-Poensgen-Stiftung ist in der Förderung internationalen, künstlerischen Austauschs, insbesondere auch mit Japan, engagiert. Die Stiftung hat eine Spendenzusage über einen Betrag von 5.000 € zur Verwendung bezüglich entstehender Kosten durch die Einladung der Nachfahren der deutschen Kriegsgefangenen gegeben:

 

      Konstenanteil Nachfahren dt. Kriegsgefangener aus dem Lager Bando5.000 €.

 

Somit verbleibt bei Zugrundelegung der nach aktueller Planung kalkulierten Kosten ein Differenzbetrag von 4.170 € für die Orchesteraufstockung.

Durch den Verkauf von Eintrittskarten für das Konzert kann zum einen eine Einlassregulierung erreicht, zum anderen die der Hansestadt entstehenden Kosten durch diese Veranstaltung möglichst abgedeckt werden.

Den Kartenverkauf erfolgt über das Theater Lüneburg.

 


Das Heimkehrkonzert und die Austauschveranstaltung dienen gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung und sind in der Folge steuerbegünstigt. Konkret liegen die gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 Abs. II Nr. 10 und 13 Abgabenordnung (AO) vor„die Förderung der Hilfe (…) für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, (…) sowie Hilfe zum Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, und die Förderung internationaler Gesinnung und (…) des Völkerverständigungsgedankens“.

 

Spenden zur Finanzierung dieser Veranstaltung gelten damit als Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke. Wie bereits dargestellt, konnten zur Finanzierung der Veranstaltung folgende Zuwendungszusagen eingeworben werden:

 

1. Sparkassenstiftung Lüneburg11.600 €

2. Ernst Poensgen-Stiftung 5.000 €                         

 

Das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt worden. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat. Die Entscheidung über die Annahme der vorgenannten Zuwendungen trifft somit der Rat der Hansestadt Lüneburg.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:     50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:     20.770 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

X Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:     01020

Produkt / Kostenträger:     Städtepartnerschaften

Haushaltsjahr:     2017

 

e)  mögliche Einnahmen:     20.770 € 


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Planungen zur Aufführung von Beethovens Neunter Sinfonie am 11.03.2017 im Audimax der Leuphana Universität werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Annahme der folgenden Zuwendungen wird zugestimmt:

 

a) Sparkassenstiftung Lüneburg11.600 €

 

b) Ernst Poensgen-Stiftung 5.000 €.