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Vorlage - VO/6924/16  

 
 
Betreff: Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2015
- Gebührenbedarfsberechnung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Knoop, Franziska
2. Prigge, Sebastian
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2015 und Gebührenbedarfsberechnung 2017

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2015 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenüberdeckung von rd. 5,8 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2013 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 587,4 T€.

 

Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2015 auf Basis der Betriebsabrechnung 2014 für das Jahr 2016 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1,4 Mio.€ Erlöse erwirtschaftet. Die Erlössituation ist zum einen auf die Erhöhung des öffentlichen Flächenanteils von 20,0 % auf 25,0 % zum 01.01.2015 zurückzuführen. Die Anpassung erfolgte, um den Friedhöfen in der Hansestadt Lüneburg mit ihren öffentlichen Grün- und Erholungsflächen auch als Teil der städtischen Kultur gerecht zu werden.

 

Zum anderen ist die Anzahl der Beisetzungen in den letzten Jahren konstant geblieben:

 

 

2013

2014

2015

Beisetzungen

488

497

487

 


Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2013

2014

2015

2016

2017

Erlöse

1.404.344

1.359.962

1.413.064

1.337.800

1.440.200

Kosten

1.357.134

1.339.539

1.407.253

1.414.630

1.435.900

Jahresbezogenes Ergebnis

47.210

20.423

5.811

-76.830

4.300

Vortrag aus Vorvorjahr

-582.195

-864.955

-570.869

-888.748

-587.436

Ergebnisverzinsung

-35.884

-44.216

-22.378

-25.955

-14.131

Gesamtergebnis

-570.869

-888.748

-587.436

-991.533

-597.267

 

Die negative Prognose des Betriebsergebnisses 2016 ist insbesondere auf gesunkene Beisetzungszahlen zurückzuführen. So fanden im Jahr 2016 bis einschließlich Oktober lediglich 354 Beisetzungen statt.

Aufgrund der Gebührenentwicklung in den letzten drei Jahren ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Gebühren stabilisieren. Sollte diese Entwicklung nicht eintreten, ist eine Gebührenanpassung in den Folgejahren nicht auszuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2

- Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2

- Gebührenbedarfsberechnung 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) - Teil 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) - Teil 2 Seite 1/2 (23 KB)      
Anlage 3 3 Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) - Teil 2 Seite 2/2 (22 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenbedarfsberechnung 2017 (16 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2015 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.