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Auszug - Wichtige Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.12.2016    
Zeit: 17:10 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN kommt auf zwei Sachverhalte mit Kampfmitteln zu sprechen. Zum einen gehe es um die Grundschule Rotes Feld im Bereich des MTV Sportplatzes, wo die Bauverwaltung einen Erweiterungsbau plane. Die Stadt habe in den letzten Jahren eine Kampfmittelverdachtskarte erstellen lassen. An der Gebäudekante des Erweiterungsbaus befinde sich ein Kampfmittelverdachtspunkt, bei dem das Vorhandensein nicht detonierter Munition nicht ausgeschlossen werden könne. Die Stelle werde von einer Spezialfirma mit Bodensonden überprüft. Auf dem Schulgelände befinde sich ein zweiter Kampfmittelverdachtspunkt, der ebenfalls untersucht werden solle. Die Maßnahmen würden in der schulfreien Zeit ab dem 2.1.2017 durchgeführt und voraussichtlich 3 Tage dauern, sofern keine Munition gefunden werde. Andernfalls werde die Stadt weitere Abstimmungen zur Entschärfung durchführen. Dazu sei gegebenenfalls eine Evakuierung erforderlich.

Ein zweiter untersuchungswürdiger Punkt befinde sich bei der IGS in Kaltenmoor nahe der Geudekante. Dieser Punkt werde voraussichtlich während der Osterferien sondiert werden. Eine Evakuierung sei lediglich bei der Entschärfung eines Fundes und nicht bei der Sondierung der Stelle erforderlich.

Rechtsamtsleiter SORGER gibt einen Antrag auf Akteneinsicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2016  bekannt. Darin sei beantragt, Akteneinsicht in den Pachtvertrag der Stadt Lüneburg mit dem Betreiber des RadSpeichers am Bahnhof sowie in alle Verträge und Absprachen zu nehmen. Der Antrag sei von dem beigeordneten Blanck unterschrieben. §58 Abs. 4 Satz 1 NKomVG. zufolge überwache die Vertretung die Durchführung ihrer Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Satz 3 zufolge sei einzelnen Abgeordneten Einsicht in die Akten zu gewähren, wenn ein Viertel der Mitglieder der Vertretung oder eine Fraktion oder Gruppe dies verlange. Es reiche demnach nicht aus, wenn eine Einzelperson einen Antrag auf Akteneinsicht unterzeichne, allerdings stamme der Antrag von einem Fraktionsvorsitzenden, sodass davon ausgegangen werden könne, dass die Fraktion diesen unterstütze. Es bestehe jedoch das Problem, das zum einen genau benannt werden müsse, wer das Recht auf Akteneinsicht erhalten solle, sowie zum anderen beschrieben werden müsse, inwiefern die Akteneinsicht der Überwachung der Beschlüsse der Vertretung diene. Daher könne dem Antrag nicht entsprochen werden. Zudem sei am 7.12 durch Herrn Steinmeier ein Vermerk von Herrn Moßmann an die Ratsmitglieder verschickt worden, in dem die Ausführungen zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ausführlich dargelegt würden.

Beigeordneter BLANCK zeigt sich überrascht darüber, dass anders verfahren werde als in der Vergangenheit. Bisher habe es ausgereicht, dass die Akteneinsicht beantragt und in den Ratssitzung durch den Hauptverwaltungsbeamten angesprochen worden wäre.

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass es zu dieser Frage 2014 eine Gerichtsentscheidung gegeben hätte. Den alten Ratsmitgliedern und damit auch Ratsherrn Blanck liege ein diesbezügliches Schreiben vor. Werde einmal von der Regelung abgewichen, so müsse dies bei allen Ratsmitgliedern getan werden.

Ratsherr BÖGERSHAUSEN erklärt, dass die Stelle von Frau Plett seit dem 1.11.2016 nicht besetzt sei. Er fragt nach der geplanten Neubesetzung der Stelle.

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass Frau Plett bereits am 1.10.2016 in das Rechtsamt gewechselt sei. Es gebe die Beschlusslage einer Verzögerung bei der Wiederbesetzung von Stellen. Diese Frist sei verkürzt und die Stelle öffentlich ausgeschrieben worden. Am 21.12.2016 sei Bewerbungsschluss, sodass mit einer Neubesetzung gegen Ende Januar gerechnet werde.