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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.12.2016    
Zeit: 17:10 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIMndigt eine Verschiebung der Tagesordnungspunkte an. Tagesordnungspunkt 7, die Genehmigung des Protokolls, werde zu Tagesordnungspunkt 5, Tagesordnungspunkt 5 werde zu 6 und Tagesordnungspunkt 6 werde zu 7.

Beigeordneter BLANCK beantragt, den Tagesordnungspunkt 6, für den eine Tischvorlage der Verwaltung ausliege, von der Tagesordnung zu nehmen. Eine ausreichende Würdigung sei andernfalls nicht möglich.

Stadtrat MOßMANN entgegnet, dass aufgrund der rechtzeitigen Versendung der Vorlage 6891-16/1/1 ausreichend Zeit für eine Vorbereitung bestanden hätte. In der Vorlage finde sich die rechtliche Würdigung des Sachverhalts bezüglich des Zugriffverfahrens zum Ausschussvorsitz des Schulausschusses. Der Vorlage seien seine rechtliche Bewertung sowie eine Einschätzung der Kommunalaufsichtsbehörde beigefügt, wie sie erbeten worden wäre.

Die Tischvorlage sei für den Fall ausgelegt worden, dass der Rat der Verwaltungsempfehlung nicht folgen könne. Er verliest die Vorlage. Es gehe lediglich darum, ob der Vorlage der Verwaltung gefolgt werden könne oder andernfalls im Sinne der Tischvorlage entschieden werde. Er sieht keine Veranlassung r eine Vertagung des Tagesordnungspunktesr mehr Beratungszeit, da insbesondere die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung in Form des Schulausschusses mit einem ordnungsgemäßen Vorsitz gehrleistet werden müsse.

Beigeordneter WEBERSINN erklärt, um die Anfertigung eines Wortprotokolls der damaligen Sitzung gebeten zu haben. Herr Moßmann habe weitergehend eine eigene Zusammenfassung mit eigener juristischer Bewertung erstellt, die wie in der Tischvorlage zu sehen von der niedersächsischen Kommunalaufsichtsbehörde bewertet worden wäre. Unabhängig davon sei die Gruppe der Meinung, dass das Protokoll  anders hätte geschrieben werden müssen, da entscheidungserhebliche Gründe in dem Sachverhalt wären, die in das Protokoll gehörten. Die Bewertung des §71 Abs. 10 NKomVG und die Verneinung der Anwendung durch Herrn Moßmann widerspreche ihrer Auffassung des Sachverhalts. Dazu habe die Gruppe juristische Expertise eingeholt. Die Tischvorlage könne er mit den juristischen Hintergründen kurzfristig nicht bewerten. Daher solle der Punkt vorerst von der Tagesordnung genommen werden.

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Zugriffsverfahren in der letzten Sitzung durch einen Fehler in der Verwaltung falsch abgelaufen wäre. Der Städtetag und das Ministerium bestätigten dies. Darüber hätte er Herrn Webersinn am 4.12. und Herrn Salewski am 5.12. informiert. Er sei von der Gruppe um eine rechtliche Stellungnahme gebeten worden, die er von Herrn Thiele im Auftrag des niedersächsischen Städtetages eingeholt habe. Dieser verfasse einen Kommentar zum NKomVG. Daraufhin sei er gebeten worden, eine Stellungnahme des Innenministeriums einzuholen. Diese sei von Herrn Moßmann innerhalb der Ladungsfrist verschickt worden und treffe eine klare Aussage. Nun habe Herr Moßmann versucht, eine rechtlich einwandfreie Formulierungshilfe anzubieten. Es gehe um die Handlungsfähigkeit des Schulausschusses. Der Stadt liege trotz Anfrage weder die rechtliche Expertise der Gruppe vor noch sei ihr deren Verfasser bekannt.

Beigeordneter WEBERSINN beantragt darüber hinaus, den Antrag der Gruppe über die Entschädigungssatzung zurückzustellen, damit gemeinsame Beratungen mit der Verwaltung erfolgen könnten.

 


Beschluss:

 

Der TOP 7 wurde einstimmig vorgezogen als neuer TOP 5.

 

Dem Antrag von Herrn Blanck auf Zurückstellung des TOP 5 wird bei 19 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen gefolgt. 

 

Die Tagesordnung wurde im Übrigen in der mit der Einladung verschickten Fassung festgestellt.

 

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