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Vorlage - VO/7002/16  

 
 
Betreff: Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für den Erwerb der Liegenschaft "Gebäudes 40" und zur Ermöglichung der Erweiterung der Kindertagesstätte Hanseviertel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der fortlaufenden Erschließung und Bebauung des Hanseviertels steigt der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten und Krippen für diesen Einzugsbereich deutlicher als erwartet. So sind bereits drei Kitagruppen und eine Krippengruppe im Gebäude 40 eingerichtet worden. Bereits zum nächsten Kindergartenjahr (08/2017) sind zwei weitere Kitagruppen einzurichten, um die Übergänge aus den Krippengruppen und Neuzugänge aufzunehmen. Insgesamt ist die Einrichtung mit vier Krippen- und vier Kitagruppen vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die zügige Erweiterung der vorhandenen Gruppenkapazitäten notwendig. Zur Bedarfsdeckung wird aktuell die Planung eines Anbaus an die bestehende Kindertagesstätte im sog. Gebäude 40, in dem auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beherbergt werden, vorangetrieben.

 

Zur Umsetzung werden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 2,6 Mio. € benötigt um den Ankauf des Objektes und eine entsprechende Errichtung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Form des Anbaus zu schaffen. Für den Ankauf des Objektes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird derzeit ein Kaufpreis in Höhe von rd. 1,0 Mio. € (inkl. Erschließung) kalkuliert; die Verhandlungen laufen aktuell noch.

 

Aufgrund der durch die Kommunalwahlen zeitlich verschobenen Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 ist mit einer Genehmigung des Haushaltes für 2017 nicht vor Sommer 2017 zu rechnen. Um eine schnellstmögliche Realisierung der Maßnahme zu gewährleisten, müssen kurzfristig Planungen umgesetzt werden und Ausschreibungen erfolgen. Eine Veranschlagung im Haushalt 2017 kommt somit für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen nicht in Frage.

 

Haushaltsmittel sind daher außerplanmäßig noch im Jahr 2016 bereitzustellen.

 

Zur Umsetzung wird der Ansatz zum Ankauf von Asylunterkünften aus dem Jahr 2016 in Höhe von 2,0 Mio. € (Investitionsnummer 01-315-017) für den Ankauf des Gebäudes 40 zur Erweiterung der Kindertagesstätte umgewidmet. Der Ankauf von weiteren Asylunterkünften ist derzeit nicht notwendig oder absehbar, so dass diese Position als artverwandter Haushaltsansatz als Deckung herangezogen werden kann.

 

Die notwendigen Baumaßnahmen können finanziell bereits in Höhe von rd. 1.162.330 € durch die Fördermittelgewährung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz abgesichert werden, die explizit die Schaffung von Betreuungskapazitäten als Förderziel vorsieht. Die bisherige Verwendung der Förderung für die energetische Wohnraumsanierung im Gebäudebestand der Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft mbH kommt nicht zum Tragen.

 

Durch Mehreinzahlungen bei Infrastrukturbeiträgen für das Hanseviertel kann das Gesamtvolumen von 2,6 Mio. € dann vollends gegenfinanziert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

      XJa

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:                        Investitionsnummer 01-365-022

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:    2016 und ff.

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag zu TOP 14 (328 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 117 NKomVG zur Erweiterung der Krippen- und Kindertagesstättenbetreuung im Hanseviertel in Höhe von 1.600.000 € sowie den Ankauf der Liegenschaft des Gebäudes 40 in Höhe von 1.000.000 €.

 

Die zusätzlichen Auszahlungen werden gedeckt aus nicht benötigten Ermächtigungen zum Grunderwerb für Asylunterkünfte in Höhe von 1.300.000 € und Fördermittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 1.162.330 €. Der verbleibende Betrag von 137.670 € kann aus Mehreinzahlungen bei Infrastrukturbeiträgen des Hanseviertels gesichert werden.