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Auszug - Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung; Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH: Grundmandate im Aufsichtsrat  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2016    
Zeit: 17:10 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6894/16-1 Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung;
Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH: Grundmandate im Aufsichtsrat
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau DollBezüglich:
VO/6894/16
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM kommt auf die Berufung von zwei Mitgliedern zu sprechen, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehörten und damit fehlerhaft berufen worden wären. Dazu gebe es einen Vorschlag der Verwaltung.

Beigeordneter PAULY erklärt, dass zwei Fraktionen Personen in den Aufsichtsrat der Bildungs- und Kultur-GmbH berufen hätten, die nicht dem Rat angehörten. Es sei nicht sicher gewesen, ob dies rechtlich möglich sei. Der Verwaltung zufolge sei dies nicht der Fall. Der Gesellschaftsvertrag fordere als beschließende Mitglieder zwar Mitglieder des Rates, kleine Fraktionennnten als Grundmandatsinhaber jedoch Personen entsenden, ohne dass dazu explizit das Erfordernis einer Ratsmitgliedschaft aufgeführt sei. Seine Fraktion ziehe den Vorschlag eines externen Mitgliedes zurück und benenne Ratsfrau Amri-Henkel als beratendes Mitglied.

Beigeordneter PROF. DR. RUNKEL gibt bekannt, dass seine Fraktion ihn selbst entsende.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung der FDP-Fraktion die vorgenannten Berufungen von Mitgliedern zur Besetzung der Grundmandate für die Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der gBuK.

 

(01, 22)