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Vorlage - VO/6991/16  

 
 
Betreff: "Rückkehrerappell" der Bundeswehr am 30.03.2017;
Vergabe einer Sondernutzungserlaubnis für den Marktplatz und Teile des Umfeldes sowie Vergabe des Fürstensaals
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bodendieck, Joachim
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Bundeswehr, Aufklärungslehrbataillon 3, möchte anlässlich der Rückkehr von rund 200 Soldatinnen und Soldaten, die sich derzeit im Auslandseinsatz überwiegend in Mali befinden, am 30. März 2017 auf dem Marktplatz öffentlichkeitswirksam einen feierlichen „Rückkehrerappell durchführen. Im Anschluss daran soll ein Empfang im Fürstensaal des Rathauses gegeben werden.

 

Die Bundeswehr hat daher die Hansestadt darum gebeten, ihr für die Nutzung des Marktplatzes am 30. März 2017 von ca. 12 Uhr bis ca. 20 Uhr für die Vorbereitung und Durchführung des Appells eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen sowie anlässlich der anschließenden Feierstunde den Fürstensaal des Lüneburger Rathauses am 30. März 2017 in der Zeit von 12 bis ca. 21 Uhr zur Verfügung zu stellen.

 

Die konkreten Planungen für die Durchführung des Appells und des Empfanges werden im Januar 2017 anlaufen. Es ist, wie bei einer vergleichbaren Veranstaltung der Bundeswehr im April 2012, damit zu rechnen, dass es temporär im Bereich des Marktes und seiner angrenzenden Straßen (Bardowicker Straße, An den Brodbänken, Große Bäckerstraße, Am Markt, Am Ochsenmarkt) zu Verkehrsbehinderungen und zur Umleitung des Linienverkehrs der KVG sowie zu Demonstrationen im Umfeld des Marktplatzes kommt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)Der Bundeswehr wird der Marktplatz am 30. März 2017 in der Zeit von ca.12 Uhr bis ca. 20 Uhr zur Durchführung einer Veranstaltung per Sondernutzung zur Verfügung gestellt. Kosten für diese Sondernutzung werden nicht erhoben.

 

b)Der Fürstensaal des Lüneburger Rathauses am 30. März 2017 wird für eine Feierstunde zur Rückkehr der in Lüneburg stationierten Soldaten im Anschluss an den feierlichen Appell auf dem Marktplatz der Fürstensaal des Lüneburger Rathauses am 30. März 2017 in der Zeit von ca. 12 bis ca. 21 Uhr unter Erhebung einer Reinigungspauschale in Höhe von 100 €, im Übrigen entgeltfrei zur Verfügung gestellt.