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Auszug - Ausstieg aus der Lüneburger Heide GmbH zum Jahreswechsel 2019/2020 (Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP vom 01.12.2016, eingegangen am 01.12.2016 um 09:45 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2016    
Zeit: 17:10 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6982/16 Antrag zum Ausstieg aus der Lüneburger Heide GmbH zum Jahreswechsel 2019/2020 (Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP vom 01.12.2016, eingegangen am 01.12.2016 um 09:45 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM erklärt, dass ein Vorschlag der Verwaltung, ein Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen / CDU / FDP sowie ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vorlägen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sei der Weitestgehende Antrag. Er beinhalte das Ausscheiden der Hansestadt Lüneburg aus der Lüneburger Heide GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der darüberhinausgehende Text einer vorherigen Version sei zu streichen.

Beigeordneter PAULY kommt auf die Lüneburger Heide GmbH zu sprechen. Diese sei eine Marketinggesellschaft von Kreisen in der Lüneburger Heide. Die Mitgliedschaft koste die Stadt 50.000 € pro Jahr. Da der Landkreis Lüneburg, dem die Stadt angehöre, ebenfalls Mitglied sei, sei die Stadt in doppelter Weise Mitglied der Gesellschaft. Seine Fraktion befürworte den Ausstieg. Die Entscheidung, ob die eingesparten 50.000 € ab 2020 der Lüneburg Marketing zugeführt würden, solle auf 2019 vertagt werden.

Beigeordneter SALEWSKI erklärt, dass seine Fraktion die Aufgabe der Mitgliedschaft in der Gesellschaft ablehne. Die Gesellschaft trage den Namen der Stadt. Die Hansestadt sei ein Gründungsmitglied dieser Gesellschaft und profitiere von ihr. Darüber habe der Geschäftsführer der Gesellschaft im Wirtschaftsausschuss referiert. Fernsehsendungen wie Rote Rosen reichten als alleiniger Werbeträger für die Stadt nicht aus.

Darüber hinaus könne der Oberbürgermeister sich nicht dafür einsetzen, dass andere Mitglieder sich finanziell stärker an der Gesellschaft beteiligen, dafür gebe es zuständige Gremien. Er kritisiert, dass bei der Aufkündigung der Mitgliedschaft nicht berücksichtigt werde, was die Gesellschaft für die Stadt geleistet habe. Seine Fraktion werde weder dem Antrag der Fraktion DIE LINKE noch dem der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen / CDU / FDP zustimmen.

Beigeordnete DR. VON HAAREN kritisiert die Ausführungen des Ratsherrn Salewski, dass die Gruppe sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hätte. Gesellschafter der Lüneburger Heide GmbH seien neben der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg auch der Landkreis Harburg, Celle, Uelzen, der Heidekreis, Bad Bevensen sowie das Heidepark Ressort, der Serengeti Park und das Südsee Camp. Die Gründung der Gesellschaft basiere auf einem Tourismuskonzept für die gesamte Region Lüneburger Heide und Elbtalaue, welches neben den genannten Landkreisen auch Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg und Verden beinhalte. Diese seien jedoch kein Mitglied. Das Ziel sei die Zusammenarbeit des Landes Niedersachsen, der Landkreise und Gemeinden zur Schaffung von Marketingstrukturen gewesen. Dieses Ziel sei aufgrund der fehlenden Mitglieder nicht erreicht worden. In der Lüneburger Heide gebe es eine Vielzahl verschiedener Vermarktungsstrukturen und Gesellschaften, unter anderem die Tourismus Marketing Gesellschaft Niedersachsen GmbH, welche durch das Land Niedersachsen finanziert werde. Darüber hinaus gebe es die regionale Tourismusorganisation Erlebniswelt Lüneburger Heide. Des Weiteren gebe es die Webseite www.lueneburgerheideland.de, welche ebenfalls von der Lüneburger Heide GmbH betrieben werde. Dem Gutachten zur Gründung der Lüneburger Heide GmbH zufolge solle die Konzentration der Marketingmittel im Rahmen der Einrichtung einer überregionalen Destinationsmanagement-Agentur dem Auslandsmarketing neue Perspektiven eröffnen. Solche Perspektiven gebe es nicht. Die Webseite der Lüneburger Heide GmbH enthalte nicht einmal Informationen in englischer Sprache. Sie nennt die Webseite der Lüneburg Marketing GmbH als positives Beispiel. Ohne eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft verliere die Stadt zwar ihr Mitspracherecht im Aufsichtsrat der Gesellschaft, sie sollte ihre marketingpolitischen Bemühungen jedoch auf das Stadtgebiet konzentrieren. Der Anstieg an Touristen in der Stadt sei weniger auf die Tätigkeiten der Lüneburger Heide GmbH als vielmehr auf das stadteigene Marketing zurückzuführen.

Beigeordneter WEBERSINN ergänzt, dass insbesondere die jüngeren Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Auswirkungen der Tätigkeiten der Lüneburger Heide GmbH überwiegend in Zweifel gestellt hätten. Er nennt Beispiele für Maßnahmen der Gesellschaft, deren Wirkung er anzweifelt. So würden in der Premium-Lounge der Lufthansa Bilder aus der Lüneburger Heide ausgestellt. Teilnehmende Hotels würden die Termine der Region vormittags im Hotelfernsehen einblenden. Er plädiert stattdessen für eine Stärkung des lokalen Marketings. Der Antrag der Gruppe solle aufgeteilt werden in den Austritt aus der Gesellschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt und den Punkt, dass die Gelder der Lüneburg Marketing GmbH zur Verfügung gestellt werden sollten.

Ratsherr MEYN erklärt, die Hansestadt zusammen mit Ratsfrau Jamme im Aufsichtsrat der Lüneburg Marketing GmbH zu vertreten. Es sei schwer messbar, inwieweit die Lüneburg Marketing GmbH den Auslandstourismus fördere. Er befürwortet die Stellungnahme der Verwaltung. Herr Sporleder sei Interimsgeschäftsführer der Lüneburg Marketing GmbH und damit Mitglied im Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH gewesen. Somit kenne er diese Gesellschaft.  Die Stadt verliere durch den Beschluss an Gewicht. Er kritisiert, dass das Thema in der alten Ratsperiode auf diese Ratsperiode verschoben wordenre, da viele neue Ratsmitglieder nicht die Möglichkeit hätten, sich eingängig damit zu befassen. Der Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH sollte wenigstens in den Wirtschaftsausschuss eingeladen werden. Eine Urteilsbildung könne dann im nächsten Jahr erfolgen.

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Beschluss zur Gründung der Lüneburger Heide GmbH 2007 erfolgt wäre und die EU 450.000€ an Fördergeldern zur Verfügung gestellt hätte. Darum hätten CDU, SPD, FDP sowie einige Mitglieder der Grünen im Rat zugestimmt. Das Land habe die Landkreise und Kommunen sowie Wirtschaftsunternehmen dazu bringen wollen, gemeinsam an marketingpolitischen Strukturen zu arbeiten. In diesem Schritt seien drei Gesellschaften gebildet worden, da nicht das gesamte Gebiet bis Hamburg durch eine einzige Gesellschaft abgedeckt werden könne. Die Kreise und Kommunen, die in der neburger Heide GmbH nicht vertreten seien, hätten andere Gesellschaften gebildet, beispielsweise gebe es eine Gesellschaft im Elbegebiet. Die Mitglieder der Lüneburger Heide GmbH mit Ausnahme von Celle und Lüneburg hätten im Zuge des Beitritts ihre lokalen Marketinggesellschaften aufgegeben. Celle und Lüneburg stellten Oberzentren im Süden und im Norden der Lüneburger Heide dar und hätten besondere Aufgaben unter anderem im touristischen Bereich. Daher müssten beide Städte auch direkt und nicht nur über die Kreise Mitglied der Gesellschaft sein. Der Statistik des Geschäftsführers der Lüneburger Heide GmbH zufolge gebe es Zuwächse im Tourismusbereich aus Mittel- und Süddeutschland sowie bei den Kreuzfahrtschiffen. Auch das Salü profitiere von den Maßnahmen der Lüneburger Heide GmbH. In Zeiten zunehmender Vernetzung dürfe die Stadt nicht alleine agieren. Er spricht sich gegen den Antrag aus.

Beigeordnete SCHELLMANN erklärt, den Beitritt in die Lüneburger Heide GmbH befürwortet zu haben, da sie sich ähnlich wie die Stadt Vorteile davon versprochen hätte. Daher habe sie den Antrag auf Ausstieg zunächst abgelehnt, ihre Auffassung anschließend jedoch geändert. Sie kritisiert die untergeordnete Rolle der Stadt in der Gesellschaft, wenn ihre Mitgliedschaft von entscheidender Bedeutung sei. Der Geschäftsführer der GmbH halte sich lediglich einmal wöchentlich in Lüneburg auf und es gebe keine ausreichende Kommunikation mit der Lüneburg Marketing GmbH. Die Lüneburger Heide GmbH organisiere Treffen mit allen Mitgliedern, ohne die Lüneburger daran zu beteiligen. Lüneburg müsse nicht durch die Gesellschaft auf überregionalen Messen vertreten werden, da sie als Mitglied der Metropolregion Hamburg ohnehin vertreten werde. Im Schifffahrtstourismus werde die Stadt durch die eigene Marketing GmbH vertreten. Sie hält eine Bestandsaufnahme der Vorteile für die Stadt durch die Mitgliedschaft in der Lüneburger Heide GmbH für erforderlich.

Beigeordneter BLANCK entgegnet, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft zweimal während der letzten Ratsperiode im Wirtschaftsausschuss vorgetragen hätte. Dessen Ausführungen habe der Ausschuss zur Kenntnis nehmen können. Die zehnjährige Bindung der rdermittel der EU aus 2007 sei für einen Austritt zum Jahreswechsel 2019/2020 nicht von Bedeutung. Der Fokus in der marketingpolitischen Arbeit habe sich auf die Hansestadt als moderne Stadt und weg von der Lüneburger Heide verschoben. Er plädiert für eine Zustimmung des Antrags der Fraktion DIE LINKE, da die freiwerdenden Gelder nicht ohne Weiteres in die Lüneburg Marketing GmbH eingebracht werden sollten, ohne dass die privaten Gesellschafter ihre Beiträge ebenfalls erhöhten.

Ratsherr MEYER erklärt, dass die Gesellschaft einen Sitz in Lüneburg mit 9 festangestellten Mitarbeitern habe. Ein überregionales Marketing sei von hoher Bedeutung für die Stadt und könne nicht alleine von der Lüneburg Marketing GmbH getragen werden. Unter anderem das Salü sei abhängig von außerstädtischen Gästen. Es könne nicht erwartet werden, dass die Gesellschaft die Interessen der Stadt nach wie vor vertrete, wenn diese ausscheide. Auf den Landkreis alleine wolle er sich dabei nicht verlassen.  

Ratsherr SOLDAN entgegnet, dass der überregionale Tourismus mit Verlassen der Gesellschaft nicht automatisch wegbreche. Zudem vertrete der Kreis weiterhin die Interessen der Stadt. Die Stadt arbeite eng mit dem Landkreis zusammen, eine Trennung sei bei den gemeinsamen Interessen nicht möglich. Namensgeber der Gesellschaft sei die Heide und nicht die Stadt. Er plädiert für eine Zustimmung des Antrags, um ein regionaleres Marketing zu ermöglichen.

Oberbürgermeister MÄDGE betont die zunehmende Bedeutung von Vernetzung, der ein Ausscheiden aus der Gesellschaft zuwiderlaufe. Aufgrund des Entschuldungsvertrags könnten die eingesparten Gelder nicht der Lüneburg Marketing GmbH zugutekommen.

Beigeordneter PROF. DR. RUNKEL spricht sich für einen Verbleib in der Gesellschaft aus. Die eventuell gefährdeten Arbeitsplätze in Lüneburg seien dabei von Bedeutung, ebenso würde die Stadt von Informationen abgeschnitten. Geld solle an anderer Stelle eingespart werden.

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM erkundigt sich nach dem weitestgehenden Antrag.

Rechtsamtsleiter SORGER erklärt, dass der Antrag auf Verweisung in den Wirtschaftsausschuss weitergehender sei als die anderen Anträge.

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM entgegnet, dass der Ausstieg aus der Gesellschaft auf der Tagesordnung stehe.

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass es insgesamt drei Anträge gebe, einen Antrag von der Gruppe, einen von der Fraktion DIE LINKE sowie einen Änderungsantrag des Ratsherrn Meyn. Diese müssten nacheinander abgestimmt werden. Dabei sei der Antrag des Ratsherrn Meyn nach Auffassung von Herrn Sorger der weitestgehende und sse zuerst behandelt werden, gefolgt von dem Antrag des Beigeordneten Pauly und dem Antrag der Gruppe.

Beigeordneter PAULY stimmt der durch den Oberbürgermeister genannten Reihenfolge zu. Eine Überweisung in einen Ausschuss könne ebenfalls einen Änderungsantrag darstellen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst auf Antrag des Ratsherrn Meyn mehrheitlich mit 19 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Vorlage wird zunächst zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.

 

(01R, II)