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Auszug - Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2016    
Zeit: 17:10 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6875/16 Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE gibt bekannt, dass zwei Änderungsanträge und eine Anfrage zu dem Tagesordnungspunkt vorlägen. Die durch den Beigeordneten Blanck vorgeschlagene Änderung werde in den Vorschlag der Verwaltung entsprechend aufgenommen. Bezüglich des Antrages der AfD auf Durchführung eines Volksentscheids zu dem Bau der Halle bittet er um eine rechtliche Stellungnahme durch den Rechtsamtsleiter Sorger.

Beigeordneter WEBERSINN bittet darum, dass der zeitliche Aufwand sowie die Kosten einer Volksbefragung ebenfalls genannt würden.

Rechtsamtsleiter SORGER erläutert, dass die AfD-Fraktion beantragt hätte, zum einen einen Volksentscheid zum Neubau der Halle im Landkreis sowie in der Hansestadt Lüneburg durchzuführen und zum anderen alle Entscheidungen mit Ausnahme des Grundstückskaufvertrages zu verschieben, bis der Volksentscheid durchgeführt sei. Da der Antrag erst an diesem Tag im Ratsbüro eingegangen sei, könne er als Einzelantrag nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden. Er könne jedoch als Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 13 ausgelegt werden.

Inhaltlich bleibe der Antrag unklar, da wörtlich von einem „Volksentscheid im Kreis beziehungsweise in der Stadt Lüneburg“ die Rede sei. Die Hansestadt sei lediglich auf ihrem eigenen Gebiet zuständig und könne keine Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises treffen. Zudem würden die Begriffe Volksbefragung und Volksentscheid parallel genannt. Im NKomVG gebe es dazu zwei Vorschriften. In §33 werde der Bürgerentscheid genannt, in §35 die Einwohnerbefragung. Der Bürgerentscheid nach §33 NKomVG sei das Resultat eines Bürgerbegehrens, welches in §32 NKomVG geregelt sei. Damit könne beantragt werden, dass Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit in der Kommune entscheiden. Diese Entscheidung würde einen Ratsbeschluss ersetzen. Dabei müssten jedoch die Bürgerinnen und Bürger und nicht die Vertretung initiativ werden. Bei einer Einwohnerbefragung nach §35 NKomVG wären alle Einwohner berechtigt, eine Antwort zu geben, die älter als 14 Jahre sind und länger als 3 Monate in Lüneburg wohnen. Dazu stelle sich die Frage der tatsächlichen Durchführung. Aufgrund der inhaltlichen Unbestimmtheit sei der Antrag zurückzuweisen.

Beigeordneter PROF. DR. RUNKEL erklärt, dass seine Fraktion den Antrag zurückziehe und gegebenenfalls in anderer Fassung neu einbringen werde.

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass der Antrag nicht im Rat eingebracht werden könne. Zunächst müssten dafür Unterschriften gesammelt werden. Die Begrifflichkeit der Volksbefragung finde keine Verwendung in den Gesetzestexten.

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM gibt bekannt, dass ein Fragenkatalog der AfD-Fraktion vorliege, der jedoch zur Ratssitzung am 26.1.2017 adressiert sei. Der Oberbürgermeister habe zum ursprünglichen Antrag der Verwaltung erklärt, die Formulierung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu übernehmen. Über die Feststellung der Änderung des Ursprungsantrages der Verwaltung solle beschlossen werden. 

Ratsherr SOLDAN stellt klar, dass der Oberbürgermeister die Änderung der Beschlussvorlage der Verwaltung erklärt habe. Der Rat müsse nicht über die Annahme der Änderung einzeln abstimmen, sondern könne direkt über den geänderten Antrag beschließen.

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM entgegnet, dass ein Änderungsantrag vorliege, den der ursprüngliche Antragssteller übernommen habe. Demnach bleibe der veränderte Antrag zur Abstimmung.

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass Ratsherr Soldan am Ende der Diskussion über den gesamten Text abstimmen wolle. Rechtlich sei dies ebenfalls möglich. Er bietet an, dass Herr Müller, der zusammen mit Frau Hobro die Verhandlungen mit dem Landkreis über die Halle führe, den aktuellen Sachstand darstellt.

Fachbereichsleiter MÜLLER erläutert, dass der gemeinsame Schulausschuss mit dem Landkreis im Mai und der Rat der Hansestadt Lüneburg im August über das Thema beraten hätte. Er zeigt den Standort der geplanten Halle, deren Zufahrt über die Straße Lüner Rennbahn erfolgen könne, sowie die Lage der Stellplätze. Das Baufeld auf dem Grundstück sei bereits hergestellt. Zudem zeigt er Bilder, wie die Halle aussehen könne. Darüber hinaus solle ein noch nicht eingezeichnetes Kellergeschoss mit einem Garderobenbereich entstehen. Die Halle erfülle internationale Anforderungen an Volleyballhallen mit einer Höhe von 12,5 Metern und habe eine Kapazität von bis zu 3500 Zuschauern. Sie könne über den Sport hinaus für alle Veranstaltungen wie Kongresse oder Konzerte genutzt werden. Die Dreifeldhalle sei für den normalen Schulsportbetrieb geeignet. Die Volleyballmannschaft könne unter der Woche im mittleren Feld trainieren, sodass die äeren beiden Felder für den Breitensport zur Verfügung stünden. Die Teleskoptribünen könnten für Spiele ausgezogen werden. Neben dem Eingangsbereich und dem Umkleidebereich für die Sportler gebe es einen Abstellbereich sowie einen gastronomischen Bereich.

Nach dem derzeitigen Stand solle der Landkreis Lüneburg Bauherr werden. Die Pläne des ausführenden Architekten sollten bis zur Planungsphase 6 weiterentwickelt und anschließend zusätzlich zum Grundstück durch den Landkreis erworben werden. Der Bau sowie der Betrieb der Halle sollten EU-weit ausgeschrieben werden. Die Stadt wolle mit dem Landkreis ähnlich wie mit der Leuphana Universität zur Nutzung des Audimax ein Nutzungskontingent über 30 Veranstaltungen vereinbaren. Für die Halle seien Veranstaltungen von übergeordnetem Interesse geplant.

Er kommt auf die Investitionskosten zu sprechen. Nach dem letzten Verhandlungsstand mit dem Investor wären im Rahmen eines PPP-Verfahrens für die Halle 8,6 Millionen Euro an Baukosten inklusive Nebenkosten ohne die Grundstückskosten entstanden. Hinzu komme das Inventar mit 0,8 Millionen Euro. Als Namensgeber wäre die Sparkasse bereit gewesen, gemeinsam mit der Sparkassenstiftung 0,8 Millionen Euro bereitzustellen. Der Landkreis als Bauherr habe die Kosten der Halle auf insgesamt 9,6 Millionen Euro beziffert und die Kostenkalkulation in einigen Punkten aktualisiert. Zusammen mit dem Inventar belaufe sich die Investitionssumme nun auf 10,4 Millionen Euro. Die Sparkasse sei nach wie vor bereit, 0,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sodass sich die verbliebenen Kosten auf 9,6 Millionen Euro beliefen. Darin enthalten seien vorher nicht eingerechnete Zusatzausstattungen wie eine technische Aufrüstung der Halle für Großveranstaltungen wie Konzerte, der Garderobenbereich im Keller sowie ein Baukostenpuffer in Höhe von 0,8 Millionen Euro. 

Ursprünglich sei angedacht gewesen, dass die Stadt dem Investor einen Baukostenzuschuss in Höhe von 833.000 Euro brutto gebe sowie einen laufenden Zuschuss für den Betrieb der Halle, den Finanzdienst sowie die Pacht des Grundstücks über 275.000 Euro brutto über eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Im Anschluss an diese 20 Jahre hätten Landkreis und Hansestadt Lüneburg eine Ankaufoption der Halle gehabt. Dazu sei der Wert des Grundstücks auf 100 Euro pro Quadratmeter festgelegt worden. Ursprünglich sei angedacht gewesen, dass Stadt und Landkreis die Halle für bis zu 880.000 Euro übernommen hätten. Die Unterhaltungspflicht einschließlich erforderlicher Maßnahmen an der Gebäudehülle hätte über die Laufzeit von zwanzig Jahren beim Investor gelegen.

Wenn nun der Landkreis Lüneburg Bauherr werde, beteilige sich die Hansestadt Lüneburg in gleicher Weise, wie sie es gegenüber dem Investor bei dem PPP-Projekt getan hätte. Demnach erhalte der Landkreis ebenfalls den Baukostenzuschuss in Höhe von 833.000 Euro brutto. Zudem beteilige die Stadt sich anteilig an den entstandenen Mehrkosten in gleicher Weise, wie sie es auch gegenüber dem Investor getan hätte. Da diese Kosten für die Stadt etwa 500.000 Euro betrügen, belaufe sich der einmalige Baukostenzuschuss auf 1,338 Millionen Euro brutto. An laufendem Zuschuss würde die Stadt dem Landkreis maximal das gewähren, was sie auch dem Investor abzüglich des Pachtanteils gewährt hätte. Mit dem Landkreis müssten diesbezüglich noch Verhandlungen geführt werden. Die Stadt werde keine Pacht zahlen, da der Landkreis Eigentümer des Grundstückes sei. Dieser trage auch die Verpflichtung zur Unterhaltung der Halle. Allerdings bestehe keine Ankaufoption mehr für die Stadt, der Landkreis behalte die Halle demnach nach Ablauf der zwanzig Jahre.

rgermeister DR. SCHARF erkundigt sich, ob die genannten Daten im Protokoll ebenfalls aufgeführt würden.

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, das dem Protokoll die Vorlage mit den Daten sowie die gezeigte Präsentation beigefügt werde.

Ratsherr GROS erkundigt sich nach den genannten Mehrkosten. Steigerungen der Baukosten ließen sich grundsätzlich durch ein entsprechendes Baumanagement vermeiden. Es stelle sich die Frage, wie das PPP-Projekt bisher entwickelt worden wäre, wenn entscheidende Dinge wie Garderoben oder Toiletten noch nicht berücksichtigt worden wären. Zudem fragt er, ob die Grundstückskosten bei den in der Vorlage genannten Kosten enthalten wären oder nicht.

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Erwerb des Grundstückes durch den Landkreis vorgesehen sei. Die Kosten des Grundstückes seien daher nicht in den genannten Kosten enthalten. Der Kreistag werde am Montag über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegebenenfalls werde er eine Arbeitsgruppe mit der Stadt, einem Controlling sowie auf dem Volleyball-Verein bilden.

Zunächst seien die Pläne zur Halle in Vechta von 2011 übernommen worden. In der Zwischenzeit hätten sich jedoch die Brandschutzbestimmungen geändert, sodass die Garderobenstücke nicht im gleichen Raum gelagert werden dürften, in dem sich die Zuschauer aufhielten. Für die Halle in Vechta gebe es in diesem Punkt Bestandsschutz, die neue Halle müsse jedoch entsprechend angelegt werden. Es seien mehr Toiletten geplant, als es nach dem Mindeststandard der Versammlungsstätten erforderlich wäre. Die Leistungsphase 6 sei erforderlich, um Kostensicherheit geben zu können. Aufgrund der nach der Kreistagswahl entstandenen Diskussionen habe der Architekt die weitere Planung zunächst auf Eis gelegt. Die Planungskosten inhe von 800.000 Euro entsprächen etwa 10 Prozent der gesamten Kosten. Für den Landkreis sei es zunächst wichtig, zu wissen, ob die Stadt nach wie vor zu ihren Zusagen stehe, die sie für das Projekt mit dem alten Investor gegeben hätte. Nach wie vor biete sich für die Stadt die Gelegenheit, eine Stadthalle zu erhalten, die seit vielen Jahren gewünscht sei.

Beigeordneter PAULY kritisiert das bisher geplante PPP-Verfahren. Es sei unzutreffend, dass ein Dritter ohne weiteres das Risiko für den Betrieb übernehme. Dies werde nur getan, wenn der Investor durch den Betrieb eine Aussicht auf Gewinnerzielung hätte. Im PPP-Verfahren hätte es ebenfalls eine Übernahme von Kostensteigerungen gegeben. Zwar habe die Stadt Lüneburg bereits Erfahrungen mit PPP-Projekten sammeln können. Bei der Halle hätte es sich jedoch um das erste Projekt gehandelt, bei dem alle Risiken eines PPP-Projektes zum Tragen kämen, da das Gebäude erst nach 20 Jahren in einem derzeit unbekannten Zustand übernommen werde. Es dränge sich der Verdacht auf, dass vor den Kommunalwahlen Fakten geschaffen werden sollten, obwohl der Planungsstand noch nicht wie vorgegeben gewesen sei. Er kritisiert, dass der Rat erneut zu einer eiligen Entscheidung gedrängt werde. Dies führe zu ähnlichen Problemen wie beim Audimax, an dem sich die Stadt mit 5 Millionen Euro beteiligt hätte, obwohl es nach wie vor kein Nutzungskonzept gebe. Die Argumentation, dass das Innenministerium aufgrund der höheren Kosten ohne Investor nun eine Krediterchtigung geben müsse, könne er nicht nachvollziehen, da es sich bei einem PPP-Verfahren mit Pachtvertrag über 20 Jahre um ein kreditähnliches Geschäft handele.

Die erheblichen Mehrkosten gegenüber der Halle in Vechta wären nicht plausibel erklärt worden. Diese habe 3,8 Millionen Euro an Hochbaukosten brutto gekostet. Die Halle in Lüneburg werde nun mit über 10 Millionen Euro veranschlagt. Darin seien zwar Erschließungs- und Parkplatzkosten enthalten und die Halle sei etwas größer. Dies rechtfertige jedoch nicht den erheblich höheren Kostenaufwand.

Er kenne keine Vertragsgrundlage, aufgrund der die Stadt und der Landkreis dem Architekten des PPP-Projektes 800.000 Euro zahlen müssten. Insbesondere der mittlere Absatz der Beschlussvorlage nenne Beträge, die er in der kurzen Vorbereitungszeit nicht hätte prüfen können. Wenn dieser Absatz herausgenommen werde, könne seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Die tatsächlichen Beträge sollten beschlossen werden, wenn die Verhandlungen mit dem Kreis abgeschlossen wären und der Rat die Möglichkeit habe, die Verträge einzusehen.

Ratsherr NEUMANN stimmt den Ausführungen des Ratsherrn PAULY zu. Viele Dinge blieben weiterhin unklar. Dies betreffe unter anderem die plötzlichen Mehrkosten gegenüber dem Stand zum Beschluss im August. Der Landkreis solle der Vorlage zufolge für Unterhalt du Betriebskosten eine gewisse Summe erhalten. Er fragt nach einer Kostendeckelung für die Stadt. Er fragt, warum der Investor ausgestiegen sei, der die Halle zu Festkosten gebaut hätte. Im öffentlichen Bau gebe es häufig das Problem, welches beim Audimax dazu geführt habe, dass die Kosten sich verdoppelt hätten. Aufgrund der unklaren Kosten befürworte seine Fraktion der Vorschlag, den mittleren Teil aus der Vorlage zu nehmen.

Ratsherr MORGENSTERN entgegnet, dass das PPP-Verfahren nicht stattfinden werde. Die Halle solle nun im Eigentum des Landreises verleiben, damit bestehe eine neue Situation, um die es nun gehe. Die Stadt suche seit zwanzig Jahren nach einer neuen Halle. Die Tatsache, dass sich gegenüber dem Beschluss des alten Rates der Bauherr geändert hätte, käme allen Kritikern entgegen. Die erforderlichen Zahlen seien bekannt, es gebe die Option einer Halle, deren Mieter bereits feststehe und die zusätzlich für Veranstaltungen genutzt werden könne. Das Grundstück sei ebenfalls bereits baufertig. Er plädiert für eine Zustimmung der Vorlage.

Ratsherr MEYN stimmt den Ausführungen des Ratsherrn Morgenstern zu. Enthaltungen zu diesem Tagesordnungspunkt könne er nicht nachvollziehen, seine Fraktion berworte die Vorlage.

Ratsfrau SCHMIDT spricht sich gegen eine übereilte Entscheidung aus. Diese könne im Nachhinein zu höheren Kosten und einer späteren Fertigstellung führen. Da lediglich der Landkreis als Bauherr genannt werde, stelle sich die Frage, wer sich in der Kreisverwaltung konkret damit befasse. Zudem wisse sie von keinem ähnlichen Projekt, dass der Kreis bereits verwirklicht hätte.

Ratsherr SOLDAN betont, dass die Entscheidung über die Halle auf Sachebene getroffen werden müsse. Seine Fraktion befürworte die Halle grundsätzlich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Die Planung habe sich gegenüber der Ratssitzung im August in Teilen konkretisiert. Andere Dinge wie eine Baugrunduntersuchung, die ein Kostenrisiko berge, oder die Ausweisung von LKW-Stellplätzen bei Veranstaltungen seien noch nicht geklärt. Das Nutzungskonzept der Halle sei ebenfalls noch nicht eindeutig. Seine Fraktion befürworte den Vorschlag des Beigeordneten Pauly, den mittleren Absatz aus der Beschlussvorlage zu nehmen.

Ratsherr GROS erklärt, dass die Stadt dem Landkreis durchaus eine Absichtserklärung zukommen lassen könnte, da sich an den Kosten mit Ausnahme der Mehrkosten nichts geändert hätte. Es gehe nun darum, ob die Mehrkosten als angemessen bewertet würden oder nicht. Der Rat könne durchaus eine Entscheidung darüber treffen, ob er zu seinen Zusagen an den Landkreis stehe.  Unter der Formulierung, dass die Stadt Verhandlungen mit dem Landkreis führe und das Ergebnis dem Rat vorlege, könne der Vorlage zugestimmt werden.

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass es im Verwaltungsausschuss die Formulierung vorgeschlagen hätte, dass die Stadt zu ihren bisherigen Zusagen stehe. Die Daten seien aufgenommen worden, um den derzeitigen Verhandlungsstand zu verdeutlichen und stellten einen Rahmen dar. Der Finanzierungsvertrag würde später durch den Rat beschlossen werden. An die Stadtverwaltung sei in der Vergangenheit stets die Bitte herangetragen worden, sich um einen baldigen Bau einer Halle zu bemühen. Die Halle in Vechta habe 5,7 Millionen Euro gekostet. Die geplante Arena sei aufgrund der geänderten Normen um ein Drittel größer. Aufgrund dessen werde Vechta aus privater Finanzierung eine neue Halle bauen. Seit dem Bau der Halle in Vechta sei der Baukostenindex um sieben bis acht Prozent gestiegen. Ein Nutzungskonzept liege bereits vor und beinhalte 30 gemeinnützige Veranstaltungen im Jahr, für die lediglich die Betriebskosten bezahlt werden müssten. Für Sportveranstaltungen reichten 400 Parkplätze aus, bei Großveranstaltungen könnten im Straßenraum zusätzliche Parkplätze bereitgestellt werden. Darüber hinaus müsse die Anreise mit anderen Verkehrsmitteln erfolgen, beispielsweise über Shuttledienst zum Bahnhof. Die Schüler würden mit Bussen dorthin gebracht werden, wie es bei anderen Hallen auch erfolge. Im Mai habe die Verwaltung zu der Halle im Sportausschuss vorgetragen und entwickle das Projekt seitdem weiter. Es gebe keine zuschussfreien Veranstaltungshallen. Für eine sicherere Kostenkalkulation sei die Leistungsphase 6 erforderlich, die der Landkreis jedoch nicht beauftrage, bevor die Stadt nicht versichere, dass sie zu ihren Zusagen stehe.

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass ein erheblicher Teil der Bedenken, die seine Fraktion zu dem PPP-Projekt geäert hätte, weiterhin bestünden. In der Stadt gebe es jedoch eine breite Zustimmung zu der Halle. Der Oberbürgermeister habe explizit für das PPP-Verfahren geworben, da dieses einen Großteil der Risiken auf den Investor übertrage, sowie betont, dass die Stadt  einen Eigenbau keinesfalls durchführen werde. In der Vorlage entstehe der Eindruck, dass der Investor ausgestiegen sei. Falls dies der Fall sei, wäre es für die Beurteilung des Projektes wichtig, die Gründe zu kennen, die den Investor zum Ausstieg bewegt hätten. Daher habe er den Änderungsantrag gestellt, dass dem Rat das Ergebnis der Verhandlung mit dem Landkreis erneut vorgelegt werde. Er spricht sich dagegen aus, die konkreten Zahlen aus der Vorlage zu nehmen, da diese auch eine Kostenobergrenze darstellten.

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass das Verhandlungsergebnis ohnehin dem Rat vorgelegt werden müsse. Er befürworte nach wie vor eine Durchführung als PPP-Verfahren. Dazu hätte ein Rechtsgutachten vorgelegen, das diesen Schritt befürwortet hätte. Der Investor hätte sich jedoch insbesondere aufgrund der geänderten politischen Verhältnisse nach den Kommunalwahlen aus dem Vorhaben zurückgezogen. Allerdings würde eine europaweite Ausschreibung als PPP-Verfahren ein Dreivierteljahr bis ein Jahr in Anspruch nehmen. Der Kreis werde nun Bauherr, um den regionalen Anspruch der Halle zu verdeutlichen. Die Stadt werde sich mit einem Controlling daran beteiligen. 

Ratsherr BULLER betont, dass der Kreistag sich noch nicht abschließend für den Bau der Halle ausgesprochen hätte. Dieser tage am Montag und warte auf das Signal der Stadt, dass diese zu ihren Zusicherungen stehe.

Beigeordnete SCHELLMANN erklärt, dass es unzutreffend sei, dass der Rat lediglich seine im August gegebenen Zusagen in der jeweiligen Höhe einhalte, da mit dem PPP-Projekt die Höhe von Kostensteigerungen gedeckelt gewesen wäre. Lediglich wenn sichergestellt werde, dass die in der Vorlage genannten Zahlen eine absolute Obergrenze darstellten, könnten Risiken ausgeschlossen werden. Es bestünden weiterhin offene Fragen.

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass die Kosten nie vollständig gedeckelt gewesen wären. Kostensteigerungen sollte durch ein intensives Controlling verhindert werden. Eine höhere Kostensicherheit könne erst in der Leistungsphase 6 gegeben werden.

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM verliest den Antrag.

Beigeordneter PAULY weist darauf hin, dass sein Antrag der weitergehende Antrag sei, über den zunächst abgestimmt werden müsse.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst unter Einbeziehung des Änderungsantrages des Beigeordneten Blanck auf textliche Änderung des letzten Satzes der Beschlussvorlage bei einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur „Arena Lüneburger Land“ zustimmend zur Kenntnis.

 

Sofern der Landkreis Lüneburg die Option wahrnimmt, das Grundstück „ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg“ zu erwerben und die Halle selbst errichtet, erhält der Landkreis Lüneburg investiv als verlorenen Zuschuss 0,7 Mio. € netto (0,833 Mio. € brutto) und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren 160.000 € brutto, höchstens jedoch den Betrag, welcher der Objektgesellschaft für die Finanzierung, die Unterhaltung und den Betrieb in Aussicht gestellt wurde (250.525 € brutto). Zusätzlich beteiligt sich die Hansestadt mit 425.000 netto (505.750 € brutto) an den Mehrkosten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung unter den oben genannten Rahmenbedingungen mit dem Landkreis Lüneburg zu verhandeln und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

 

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