Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6995/16  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Es sind Änderungen an der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der sechzehnten Änderungssatzung vom 29.01.2015 erforderlich (Einzelheiten siehe Synopse in der Anlage):

 

§ 3 Absatz 1:

Die darin benannte Verordnung ist außer Kraft, daher ist eine Neuformulierung erforderlich.

 

§ 3 Absatz 4:

Die langjährige Rechtsprechung des für Baurecht zuständigen 1. Senats des OVG Lüneburg stellt für die Wirksamkeit von Bebauungsplänen entscheidend auf die „Anstoßwirkung“ ab. Der Senat hat insoweit geurteilt, dass die Hauptsatzung einer Gemeinde eine Regelung über die Dauer des Aushangs bei Bebauungsplänen enthalten muss, da ansonsten kein Maßstab dazu besteht, ob die Bekanntmachung von ausreichender Dauer für die Anstoßwirkung war. Daher ist eine Ergänzung des § 3 Absatz 4 Satz 1 um die Dauer der Bekanntmachung erforderlich („für die Dauer von 2 Wochen“). 

 

§ 5:

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses kann gemäß § 76 Absatz 3 Satz 1 NKomVG für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten auf einen Ausschuss nach § 71 NKomVG übertragen werden. Eine solche Übertragung der Zuständigkeit ist bis zum Ablauf der Wahlperiode befristet. Die in der Hauptsatzung erfolgten Übertragungen für die vergangene Wahlperiode wurden überprüft, es werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

-          Zusätzliche Gruppen von Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (§ 5 Absatz 1 a; zuvor übertragen auf die Stiftungsräte),

 

-          Anpassung der Benennung des neu gebildeten Ausschusses: „Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten“ (§ 5 Absatz 1 b),

-          Keine Übertragung der Zuständigkeit für Gruppen von Angelegenheiten auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen, da Weisungsbeschlüsse nicht übertragen werden können (§ 5 Absatz 1 g (alt) entfällt).

 

§ 10 Absatz 1:

Es erfolgt eine redaktionelle Änderung aufgrund eines Nummerierungsfehlers.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-          Synopse zur Hauptsatzung

-          Änderungssatzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Hauptsatzung - Stand 06.12.2016 (44 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsatzung zur Hauptsatzung, Stand 06.12.2016 (28 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsantrag zu TOP 11 (633 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügte, siebzehnte Änderung zur Hauptsatzung wird beschlossen.