Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, die
Zuführung des Jahresüberschusses
-i.H.v.90.000,00 € in eine freie Rücklage
nach § 58 Nr. 7a) AO und
-i.H.v.
846.358,96€ in eine zweckgebundene
Rücklage für Investitionsverpflichtungen
sowie die
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen.
27.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, die
Zuführung des Jahresüberschusses
-i.H.v.90.000,00 € in eine freie Rücklage
nach § 58 Nr. 7a) AO und
-i.H.v.
846.358,96€ in eine zweckgebundene
Rücklage für Investitionsverpflichtungen
sowie die
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen.