Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, übergibt an Herrn Sauer als
Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Psychiatrische
Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH. Herr
Sauer erläutert,
dass die Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg durch den Rat
geändert worden ist und dadurch eine Provision für bereits erteilte
Bürgschaften fällig wird. Der Wirtschaftsprüfer der Holdinggesellschaften hat
empfohlen, für die Zahlung an die Hansestadt einen Gesellschafterbeschluss
einzuholen. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (Kurzentrum) und in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden
angewiesen, der wirtschaftlichen Übernahme der von der Hansestadt Lüneburg in
Rechnung gestellten jährlichen Kosten für die Besicherung der
Kapitalmarktdarlehen (Ausfallbürgschaft) durch die Kurzentrum zu zustimmen. |
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