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Sachverhalt: In der
Aufsichtsratssitzung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (Kurzentrum) am
10.08.2010 und in der Aufsichtsratssitzung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH
(Holding) am 23.08.2010 sind die Bürgschaftsprovision, welche an die Hansestadt
Lüneburg zu leisten sind, behandelt worden. Hierzu
sind in der nächsten Gesellschafterversammlung Beschlüsse zu fassen. Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Kurmittel und in der Gesellschafterversammlung der Holding sind hierfür mit
Weisungen zu versehen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
26.11.2009 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im
eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) beschlossen. In der neu gefassten Ziffer 9 „Bearbeitung von
Bürgschaftsanträgen“ wird u. a. die Zahlung von lfd.
Bürgschaftsprovisionen für vor dem 01.01.2010 erteilte Bürgschaften geregelt.
Demnach beträgt die Provision 0,25 % auf den Restdarlehnsbetrag, d. h.
Bemessungsgrundlage für lfd. Provisionen ist der verbliebene Bürgschaftsbetrag
zum 01.01. eines jeden Jahres. Die Kurzentrum hat in der Vergangenheit insgesamt 5 Darlehen
aufgenommen, die von der Hansestadt Lüneburg entsprechend eines jeweiligen
Ratsbeschlusses mit einer kommunalen Bürgschaft versehen wurden. Erstmalig fällt die Bürgschaftsprovision für das
Geschäftsjahr 2010 an. Die Restdarlehns-schuld per 31.12.2009 (Bemessungsgrundlage)
beträgt für alle entsprechenden Darlehen 17.678 T€, daraus errechnet sich
eine Provision von rd. 44 T€. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Auszug
aus dem Protokoll des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (Kurzentrum) und in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden
angewiesen, der wirtschaftlichen Übernahme der von der Hansestadt Lüneburg in
Rechnung gestellten jährlichen Kosten für die Besicherung der
Kapitalmarktdarlehen (Ausfallbürgschaft) durch die Kurzentrum zu zustimmen. |
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