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Vorlage - VO/3801/10  

 
 
Betreff: Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Bürgschaftsprovision
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:GesundheitsholdingAktenzeichen:AZ: 20 43 88
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
27.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) am 18.08.2010 und in der Aufsichtsratssitzung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (Holding) sind die Bürgschaftsprovision, welche an die Hansestadt Lüneburg zu leisten sind, behandelt worden.

 

Hierzu sind in der nächsten Gesellschafterversammlung Beschlüsse zu fassen. Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der PKL und in der Gesellschafterversammlung der Holding sind hierfür mit Weisungen zu versehen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) beschlossen.

 

In der neu gefassten Ziffer 9 „Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen“ wird u. a. die Zahlung von lfd. Bürgschaftsprovisionen für vor dem 01.01.2010 erteilte Bürgschaften geregelt. Demnach beträgt die Provision 0,25 % auf den Restdarlehnsbetrag, d. h. Bemessungsgrundlage für lfd. Provisionen ist der verbliebene Darlehensbetrag zum 01.01. eines jeden Jahres.

 

Die am 20.12.2006 vom Rat der Stadt Lüneburg beschlossene und vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2007 genehmigte Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Holding in Höhe bis zu 23 Mio.€ wurde in Höhe von 17. Mio.€ zur Absicherung von Darlehnsschulden für den Erwerb des ehemaligen Nds. Landeskrankenhauses in Anspruch genommen.

 

Gemäß bestehendem Darlehnsvertrag zwischen der Holding und der PKL vom 13.08.2007 stellt die Holding der PKL Darlehensmittel in Höhe von 17. Mio.€ bereit, ebenso wird u. a. geregelt, dass die PKL die Kosten des Darlehensvertrages und seiner Durchführung zu tragen hat. Klarstellend und in Ergänzung dieses Vertrages hat die PKL die der Holding von der Hansestadt Lüneburg in Rechnung gestellten Kosten für die Inanspruchnahme der erteilten Ausfallbürgschaft wirtschaftlich zu tragen. Die jährlichen Belastungen sind demnach von der Holding der PKL in Rechnung zu stellen.

 

Erstmalig fällt die Bürgschaftsprovision für das Geschäftsjahr 2010 an. Die Restdarlehensschuld per 31.12.2009 (Bemessungsgrundlage) beträgt 15.678 T€, daraus errechnet sich eine Provision von rd. 39 T€.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Vorlage des Aufsichtsrates

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage des Aufsichtsrates (18 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) und in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (Holding) werden angewiesen, der Ergänzung des o. g. Darlehensvertrages vom 13.08.2007 zwischen der PKL und der Holding zuzustimmen, so dass die der Holding von der Hansestadt Lüneburg in Rechnung gestellten jährlichen Kosten für die Besicherung der Kapitalmarktdarlehen (Ausfallbürgschaft) wirtschaftlich von der PKL zu tragen sind.