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Sachverhalt: In der
Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
(PKL) am 18.08.2010 und in der Aufsichtsratssitzung der Gesundheitsholding Lüneburg
GmbH (Holding) sind die Bürgschaftsprovision, welche an die Hansestadt Lüneburg
zu leisten sind, behandelt worden. Hierzu
sind in der nächsten Gesellschafterversammlung Beschlüsse zu fassen. Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der PKL und in der Gesellschafterversammlung der Holding sind hierfür mit
Weisungen zu versehen. Der Rat
der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 eine Änderung der Satzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) beschlossen. In der
neu gefassten Ziffer 9 „Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen“ wird
u. a. die Zahlung von lfd. Bürgschaftsprovisionen für vor dem 01.01.2010
erteilte Bürgschaften geregelt. Demnach beträgt die Provision 0,25 % auf den
Restdarlehnsbetrag, d. h. Bemessungsgrundlage für lfd. Provisionen ist der
verbliebene Darlehensbetrag zum 01.01. eines jeden Jahres. Die am
20.12.2006 vom Rat der Stadt Lüneburg beschlossene und vom Nds. Ministerium für
Inneres und Sport am 09.03.2007 genehmigte Übernahme einer Ausfallbürgschaft
zugunsten der Holding in Höhe bis zu 23 Mio.€ wurde in Höhe von 17.
Mio.€ zur Absicherung von Darlehnsschulden für den Erwerb des ehemaligen
Nds. Landeskrankenhauses in Anspruch genommen. Gemäß
bestehendem Darlehnsvertrag zwischen der Holding und der PKL vom 13.08.2007 stellt
die Holding der PKL Darlehensmittel in Höhe von 17. Mio.€ bereit, ebenso
wird u. a. geregelt, dass die PKL die Kosten des Darlehensvertrages und seiner
Durchführung zu tragen hat. Klarstellend und in Ergänzung dieses Vertrages hat
die PKL die der Holding von der Hansestadt Lüneburg in Rechnung gestellten
Kosten für die Inanspruchnahme der erteilten Ausfallbürgschaft wirtschaftlich
zu tragen. Die jährlichen Belastungen sind demnach von der Holding der PKL in
Rechnung zu stellen. Erstmalig
fällt die Bürgschaftsprovision für das Geschäftsjahr 2010 an. Die
Restdarlehensschuld per 31.12.2009 (Bemessungsgrundlage) beträgt 15.678
T€, daraus errechnet sich eine Provision von rd. 39 T€. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Vorlage
des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) und in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (Holding) werden
angewiesen, der Ergänzung des o. g. Darlehensvertrages vom 13.08.2007 zwischen
der PKL und der Holding zuzustimmen, so dass die der Holding von der Hansestadt
Lüneburg in Rechnung gestellten jährlichen Kosten für die Besicherung der
Kapitalmarktdarlehen (Ausfallbürgschaft) wirtschaftlich von der PKL zu tragen sind. |
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