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Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bittet Herrn Dr. Moormann um kurze
Vorstellung des Jahresabschlusses 2009. Herr
Dr. Moormann erläutert,
dass das gute Jahresergebnis 2009 durch die im Teilbetrieb Klinikum erfolgreich
geführten Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen, einem Patientenzuwachs und
dem Ausbau der Kardiologie entstanden ist. Die Kardiologie ist zurzeit die
boomende Klinik der Gesellschaft. Das
Anna-Vogeley-Seniorenzentrum als Teilbetrieb ist aufgrund verschiedener
Faktoren unwirtschaftlich und die Restrukturierung in 2008 führt nicht zu den
gewünschten Verbesserungen, so dass weiterhin Verluste entstehen. Damit kein
Schaden für die gesamte Klinik entsteht, ist bereits vom Aufsichtsrat entschieden
worden, dass Seniorenzentrum zum 30.04.2012 zu schließen. Ratsherr
Riechey fragt nach
einem Sozialplan für die Bewohner, die nun umziehen müssen und für die der
Umzug mit höheren Kosten verbunden ist. Herr Dr. Moormann erklärt, dass
ein Sozialplan nicht aufgestellt werden kann, da die Gesellschaft gemeinnützig
ist. Die Mitarbeiter unterstützen die Bewohner beim Unzug in ein neues Heim. Es
werden z.B. Besichtigungsfahrten angeboten. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die
Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum
Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg
gemeinnützige GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009,
für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 180.000 € in eine freie
Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 68.095,78 € eine zweckgebundenen
Rücklage für Investitionsverpflichtungen zu stimmen. Des Weiteren werden sie
angewiesen dafür zu stimmen, den Gewinnvortrag i.H.v. 774.007,75 €
ebenfalls in die Rücklagen einzustellen, davon 481.327,75 € in eine
zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen und 293.150,00 €
entsprechend der Beschlussfassung aus 2008 und 2009 in eine freie Rücklage nach
§ 58 Nr. 7a AO. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung
den Geschäftsführern Herrn Jürgen Clavien (bis 15.09.2009) und Herrn Dr.
Michael Moormann (ab 15.09.2009) und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen. |
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