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Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bittet Herrn Sauer als Geschäftsführer der
Orthoklinik Lüneburg GmbH (Orthoklinik) um Vorstellung des Sachverhalts. Herr
Sauer führt aus,
dass die Orthoklinik mit ihrem bestehenden Gesellschaftsvertrag in die
Gesundheitsholding aufgenommen wurde. Hiermit soll der Vertrag an die der
jüngeren Gesellschaften wie der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH
angeglichen werden. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Anpassung, da die
Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften überarbeitet werden sollen. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der
Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH dem in der Anlage
beigefügten Gesellschaftsvertrag als Übergangsgesellschaftsvertrag zu zustimmen
und die Geschäftsführung zu beauftragen, eine Überprüfung aller
Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften vorzunehmen und den Gremien
vorzulegen. |
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