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Auszug - Orthoklinik Lüneburg GmbH - Gesellschaftsvertrag Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010    
Zeit: 16:02 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3800/10 Orthoklinik Lüneburg GmbH - Gesellschaftsvertrag
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:GesundheitsholdingAktenzeichen:AZ: 20 43 88
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bittet Herrn Sauer als Geschäftsführer der Orthoklinik Lüneburg GmbH (Orthoklinik) um Vorstellung des Sachverhalts.

 

Herr Sauer führt aus, dass die Orthoklinik mit ihrem bestehenden Gesellschaftsvertrag in die Gesundheitsholding aufgenommen wurde. Hiermit soll der Vertrag an die der jüngeren Gesellschaften wie der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH angeglichen werden. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Anpassung, da die Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften überarbeitet werden sollen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH dem in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag als Übergangsgesellschaftsvertrag zu zustimmen und die Geschäftsführung zu beauftragen, eine Überprüfung aller Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften vorzunehmen und den Gremien vorzulegen.