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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesundheitsholding
Lüneburg GmbH am 23.08.2010 ist der Gesellschaftsvertrag der Orthoklinik
Lüneburg GmbH behandelt worden. In der nächsten Gesellschafterversammlung der Orthoklinik
Lüneburg GmbH wird der Gesellschaftsvertrag behandelt. Hierzu ist es
erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der
Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH mit Weisungen zu
versehen. Vor etwas mehr als 3 Jahren sind die im Gesundheitssektor
tätigen Unternehmen der Hansestadt Lüneburg in der Gesundheitsholding
zusammengefasst worden. Seit dem sind weitere Unternehmen, nämlich die
Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH und die Orthoklinik Lüneburg GmbH dazu
gekommen. Es gilt nun zu prüfen, ob und inwieweit die
Gesellschaftsverträge und die Geschäftsordnungen der Gesellschaften sich
jeweils alleine, aber auch in Abstimmung mit dem Gesamtkonzern bewährt haben
und wo es Änderungsbedarfe gibt. Eine solche Bestandsaufnahme ist für die
Novembersitzung geplant. Um aber die Orthoklinik frühzeitig in die umsatzsteuerliche
Organschaft der Gesundheitsholding aufnehmen zu können, ist der bisherige
Gesellschaftervertrag ungeeignet. In der Anlage ist der Entwurf eines
Übergangsgesellschaftsvertrages beigefügt, der sich sehr stark an den
Gesellschaftsvertrag der Städtisches Pflegezentrum GmbH anlehnt. Mit der Vorlage der Gesamtübersicht der
Gesellschaftsverträge sind dann auch die harmonisierenden Regelungen in den
Gesellschaftsvertrag der Orthoklinik aufzunehmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Gesellschaftsvertrag
der Orthoklinik Lüneburg GmbH
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und in der
Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH dem in der Anlage
beigefügten Gesellschaftsvertrag als Übergangsgesellschaftsvertrag zu zustimmen
und die Geschäftsführung zu beauftragen, eine Überprüfung aller
Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften vorzunehmen und den Gremien
vorzulegen. |
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