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Vorlage - VO/3808/10  

 
 
Betreff: Ambulanzzentrum Lüneburg am städtischen Klinikum GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bildung einer Rücklage
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Michael Moormann
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
27.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (Klinikum) am 16.08.2010 ist u.a. die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (Ambulanzzentrum) und die Eigenkapitalerhöhung durch Bildung einer Kapitalrücklage des Ambulanzzentrums besprochen worden.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung des Klinikums und des Ambulanzzentrums werden die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ambulanzzentrum) und die Eigenkapitalerhöhung durch Bildung einer Kapitalrücklage des Ambulanzzentrums behandelt.

 

Das Ambulanzzentrum ist eine GmbH und damit ein gewerblicher Betrieb.

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH hat in seiner Sitzung am 16.08.2010 über die Vergabe einer Bürgschaftserklärung unter Verzicht der Einrede der Vorausklage entschieden. Hintergrund dafür sind die Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages und § 95 SGB gegen die Gesellschaft aus deren vertragsärztlicher Tätigkeit. Während das Geben dieser Bürgschaftserklärung nach juristischer Einschätzung unschädlich ist, ist die Inanspruchnahme einer solchen Bürgschaft nur dann unschädlich für die Gemeinnützigkeit des Gesellschafters, wenn die Gesellschaft ebenfalls gemeinnützig ist. Aus diesen Gründen soll der Gesellschaftsvertrag des Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH um die Gemeinnützigkeit ergänzt werden.

 

Aufgrund von möglichen Anlaufverlusten durch den späten Beginn des operativen Geschäftes im Rumpfgeschäftsjahr 2010 und dem damit bestehenden Risiko eine Unterkapitalisierung wird empfohlen, das Eigenkapital durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 € aufzustocken.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Auszug aus dem Protokoll des Aufsichtsrates

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Protokoll des Aufsichtsrates (151 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Umwandlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aufstockung des Eigenkapitals durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 € zu stimmen. Die notwendigen Satzungsänderungen sollen vorgenommen werden. Die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums beauftragt, die notwendigen Schritte umzusetzen.